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26-0253 Klimaresiliente Neugestaltung der Bahnhofspassage - Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI

Auftraggeber
Veröffentlicht
23.07.2026
Angebotsfrist
Im Kontext der städtebaulichen Neugestaltung des Nordkopfquartiers in der Wolfsburger Stadtmitte ist der Bereich der Bahnhofspassage, als wichtige Verbindungsachse zwischen Innenstadt und Hauptbahnhof planerisch neu zu interpretieren. Der Planbereich hat eine Größe von rd. 9.800 m², ein Kartenausschnitt ist als Anhang beigefügt. Es ist aus freiraumplanerischer Sicht notwendig, die wichtige fußläufige und autofreie Wegeachse so zu ertüchtigen, dass sie den Anforderungen an eine sichere, belebte und attraktive Bewegungs- und Aufenthaltszone erfüllt und anschließende Straßen- und Platzsituationen funktional anbindet. Die Entwurfsaufgabe umfasst die Entwicklung eines integrierten Konzeptes, das klimatische Anpassungsstrategien, Regenwassermanagement mit dem Focus auf Schwammstadtprinzipen, urbane Nutzungsanforderungen sowie gestalterische Qualität gleichermaßen berücksichtigt. Auch Aspekte der Denkmalpflege sind vornehmlich im Bereich des Sara-Frenkel-Platzes einzubeziehen. Planungsziel ist es, ein innovatives, gestalterisch hochwertiges und zugleich umsetzbares Konzept für eine klimaresiliente, multifunktionale und identitätsstiftende Fußgängerzone zu entwickeln. Gegenstand des zu vergebenen Auftrages ist die Planung der öffentlichen Freianlagen (§39 HOAI) einschließlich Wegebau und Entwässerungsanlagen zur Umsetzung des Schwammstadtprinzips.

Zeitplan

Veröffentlichung
23.07.26
Teilnahmefrist
25.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Wolfsburg, Deutschland
E-Mail
zentrale-vergabestelle@stadt.wolfsburg.de
Telefon
+49 5361281766
Website
https://www.wolfsburg.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Eigenerklärung, dass Teilnahmehindernisse gemäß § 6 VgV nicht vorliegen.

  • Zum Verhandlungsverfahren zugelassen sind Landschaftsarchitekt*innen. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt*in (oder vergleichbar) zu führen oder ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis besitzen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbenden die geforderte Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG - Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein bevollmächtigter Vertretender der juristischen Person und der Verfassende die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bietergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Jeder Teilnehmende hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Mehrfachbewerbungen, d.h. parallele Bewerbungen als Einzelbewerbender und gleichzeitig als Gesellschafter*in einer Bietergemeinschaft, werden ausgeschlossen, sofern die betroffenen Bewerbenden nicht nachweisen, dass die Bewerbungen völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Den Teilnehmenden ist freigestellt, Fachberater*innen bei der Entwurfserstellung hinzuzuziehen. Für diese gelten die Teilnahmebedingungen nicht. Mit der Teilnahme am Verfahren geht für die Fachberater*innen kein Auftragsversprechen einher. Der Nachweis erfolgt über eine Kopie des Kammereintrages oder des Abschlusszeugnisses.

  • Mindestumsatz, gem. § 45 Abs.1 Nr.1 VgV, der letzten drei Jahre (2023, 2024, 2025) über 200.000 EUR netto/Jahr im geforderten Leistungsbild Der Nachweis erfolgt über Eigenerklärung im Teilnahmeantrag.

  • Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV einer Versicherungsgesellschaft mit Firmensitz in der EU mit Mindestdeckungssummen von 1.500.000 EUR für Personenschäden und 1.000.000 EUR für sonstige Schäden pro Schadensfall dreifach maximiert im Versicherungsjahr . Sofern der Bewerbende über keine entsprechende Versicherung verfügt, hat er mit seinem Angebot verbindlich zu erklären, dass er im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abschließen wird. Die Berufshaftpflichtversicherung ist für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen oder ggf. eine projektbezogene Versicherung abgeschlossen werden. Der Nachweis erfolgt über eine Eigenerklärung im Teilnahmeantrag

  • Mitarbeitendenanzahl in den letzten drei Jahren (2023, 2024, 2025) im Leistungsbild Freianlagen. Dazu gehören auch Führungskräfte und freie Mitarbeitende, maßgebend ist das Vollzeitäquivalent. Der Nachweis erfolgt über Eigenerklärung im Teilnahmeantrag. MINDESTANFORDERUNG: Eine durchschnittliche Anzahl von zwei Mitarbeitenden im geforderten Leistungsbild (Landschaftsarchitekt*in oder vergleichbarer Abschluss).

  • Referenzprojekte, gem. § 46 Abs.3 Nr.1 VgV, mindestens eins und maximal drei zum Nachweis folgender Kriterien: - fertiggestelltes Projekt für einen öffentlichen Auftraggeber mit anrechenbaren Baukosten von mind. 2 Mio EUR und vom Bewerbenden ausgeführten Leistungsphasen 2 bis 8, mind. Honorarzone III - Freianlagenplanung nach dem Schwammstadtprinzip und vom Bewerbenden ausgeführten Leistungsphasen 2 bis 5 Eine zeitliche Begrenzung für die Projekte besteht nicht. Der Nachweis erfolgt über Auflistung im Teilnahmeantrag. Für die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte müssen folgende Unterangaben vollständig getätigt werden: - Bezeichnung der Maßnahme und Ort/Land - Auftraggeber inkl. Kontaktdaten - Bei Bietergemeinschaften/Eignungsleihe zusätzlich: Auftragnehmer (Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. Eignungsverleiher) - Datum Fertigstellung Leistungsphase 8 im Sinne von § 39 HOAI - vom Bewerbenden ausgeführte Leistungsphasen - Honorarzone - Projektkosten in Euro netto Kosten KG 500 - Art der Baumaßnahme (Umbau/Neubau im Sinne § 2 HOAI/Andere) Erfüllen mehr Bewerbende die Mindestkriterien, als zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden sollen, entscheidet die Auftraggeberin anhand der gestalterischen Qualität der Referenzprojekte allein auf Grundlage der beigefügten Unterlagen (Referenzblätter) und mithilfe eines Punktesystems über die Zulassung zur Teilnahme. Je Referenzprojekt ist ein Referenzblatt (DIN A3 Querformat, digital) einzureichen. Die Referenzblätter müssen aussagekräftige Informationen zu den Projekten aufweisen und einen Eindruck ihrer entwurflichen Qualität und Gestaltung vermitteln. Die Beurteilung erfolgt in einer Gesamtschau der eingereichten Referenzprojekte ausschließlich auf Grundlage der eingereichten Unterlagen dahingehend, ob die auf den Referenzblättern erkennbare entwurfliche Qualität einen Beitrag zur gestellten Planungsaufgabe erwarten lässt. Die Bewertung erfolgt durch Zuordnung zu einer der nachfolgenden fünf Kategorien ohne Unterkategorien (max. 100 Punkte): Zu erwarten ist - ein mangelhafter Beitrag = 0 Punkte, - ein ausreichender Beitrag = 25 Punkte, - ein befriedigender Beitrag = 50 Punkte, - ein guter Beitrag = 75 Punkte, - ein sehr guter Beitrag = 100 Punkte. Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium, bestehend aus Vertreter*innen der Stadt Wolfsburg. Hierin werden auch Vertretende der Stadt Wolfsburg eingebunden, die den fachlichen Hintergrund der Bewerbenden haben. Die Stadt Wolfsburg behält sich vor, externe Beratende hinzuzuziehen. Jedes Mitglied des Auswahlgremiums erhält eine Stimme und vergibt Punkte je Bewerbung. Jede Stimme zählt gleichwertig. Ergebnis der Bewertung ist der Mittelwert der Bewertungen (Punkte gemäß einer der fünf Kategorien). Dieser ergibt sich aus den zugewiesenen Punkten je Stimme der Mitglieder des Auswahlgremiums je Bewerbung. Eine darüberhinausgehende individuelle textliche Bewertung entfällt. Erfüllen mehrere Bewerbende gemäß § 51 VgV gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerbendenzahl auch nach der objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbenden gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los getroffen. Bei Rückzug eines Bieters aus der Angebotsphase behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, den nächstgeeigneten Bewerber aus dem Teilnahmewettbewerb vor Ablauf der Angebotsfrist zur Angebotsabgabe nach zu nominieren. Dies steht im Ermessen der Auftraggeberin.

Zuschlagskriterien

  • Qualität des eingereichten Lösungsvorschlages: Details zum Lösungsvorschlag werden den Teilnehmenden der zweiten Stufe in einer separaten Aufgabenstellung zugesandt.

  • Projektteam und -organisation: Angaben zu Projektteam (Projektleitung, Stellvertretung, Projektbearbeitende), Angaben zu Projektorganisation (Stellvertretungsregelung, Besprechungsroutine, Kommunikation mit dem Auftraggeber, Protokollführung, Übergabe von Planung zu Umsetzungsphase innerhalb des Teams) MINDESTANFORDERUNG: Projektleitung gem. § 58 Abs. 2 Nr.2 VgV mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung als Projektleitung oder stellvertretende Projektleitung im Leistungsbild Freianlagen

  • Honorar: Details zum Honorarangebot werden den Teilnehmenden der zweiten Stufe mit der separaten Aufgabenstellung zugesandt

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Vergabeunterlagen

Konzeptvorlage89 KB24 Seiten
Vertragsbedingungen42 KB4 Seiten
Vertragsentwurf287 KB8 Seiten
Kalkulation124 KB2 Tabellen
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