Veröffentlichung 26.06.26 | Teilnahmefrist 28.07.26 |
Eignungskriterien
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Ingenieur*in (oder vergleichbar) zu führen oder wenn sie be-rechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Ist in dem Hei-matstaat des Bewerbenden die geforderte Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG - Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungs-gemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein bevollmächtigter Vertretender der juristischen Person und der Verfassende die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bietergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Jeder Teilnehmende hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Mehrfachbewerbungen, d.h. parallele Bewerbungen als Einzelbe-werbender und gleichzeitig als Gesellschafter*in einer Bietergemeinschaft, werden ausge-schlossen, sofern die betroffenen Bewerbenden nicht nachweisen, dass die Bewerbungen völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Nachweis über Kopie der Diplomurkunde oder einen vergleichbaren Nachweis.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz, gem. § 45 Abs.1 Nr.1 VgV, der letzten drei Jahre (2023, 2024, 2025)
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV einer Versicherungsgesellschaft mit Firmensitz in der EU mit Mindestdeckungssummen von 2.000.000 EUR für Personenschäden und 1.000.000 EUR für sonstige Schäden pro Schadensfall dreifach maximiert im Versicherungsjahr. Sofern der Bewerbende über keine entsprechende Versicherung verfügt, hat er mit seinem Angebot verbindlich zu erklären, dass er im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Ver-sicherung abschließen wird. Die Berufshaftpflichtversicherung ist für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungs-schein nachgereicht werden. Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen oder ggf. eine projektbezogene Versicherung abgeschlossen werden.
Eigenerklärung, dass Teilnahmehindernisse gemäß § 6 VgV nicht vorliegen.
Für das geforderte Leistungsbild Angaben zu mindestens 3 und maximal 5 Referenzprojekten zum Nachweis folgender Kriterien
Zuschlagskriterien
Erläuterung zur Herangehensweise: In diesem Kriterium ist die Herangehensweise an die gestellte Aufgabe darzulegen. Des Weiteren ist darzulegen, wie die digitale Kommunikation, die Kosten- und Terminkontrolle im Hinblick auf die Förderrichtlinien der NBank (Anlage 1) erfolgt, damit eine zügige Projektdurchführung gewährleistet und eine Überschreitung vereinbarter Kosten vermieden wird. Weitere Informationen s. Matrix Stufe 2.
Projektteam-Zusammenarbeit-
Honorar: Details zum Honorarangebot sind dem Preisblatt zu entnehmen
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