Veröffentlichung 05.06.26 | Abgabefrist 11.08.26 | Vertragsbeginn 01.01.27 |
Eignungskriterien
Die Anbieterin oder der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Die Anbieterin oder der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in realisierten Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfangs und Komplexität vergleichbar sind (repräsentative Online-Befragungen von mindestens 1‘000 Personen). Sie/er weist diese Erfahrung anhand von 1 Referenz in den letzten 3 Jahren nach. Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Die Anbieterin oder der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
Die Anbieterin oder der Anbieter verfügt über eine Ansprechperson (single point of contact, SPOC), inklusive Stellvertretung, welche bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig sind und den Entscheid herbeiführen können.
Es gelten folgende Anforderungen
Befragung in D / F / I Anlaufstelle bei Rückfragen: Schweizerdeutsch / F / I (Telefonauskunft oder Online-Tool)Berichte in D / F / IDie Ansprechperson (EK04) verhandelt fliessend (mündlich und schriftlich) in Deutsch und Französisch – Sprachniveau mindestens B2 nach dem gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Im Personenpool derjenigen, die in der Anlaufstelle für Rückfragen tätig sind, müssen bei den Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch mindestens Sprachniveau B1 oder vergleichbar nachgewiesen werden.
Die Anbieterin oder der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:Die Leistung und der Einsatz der von der Anbieterin oder vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat die Anbieterin oder der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob die Anbieterin oder der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Die Anbieterin oder der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Zuschlagskriterien
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