Veröffentlichung 15.06.26 | Teilnahmefrist 14.07.26 |
Eignungskriterien
(1) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes auf Verlangen vorzulegen. (2) Der Nachweis der Eignung kann wie folgt geführt werden
Brutto-Jahresumsatz für Bauleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Bei diesem Unterkriterium wird der durchschnittliche (Brutto-) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ("im Tätigkeitsbereich des Auftrages" Anlage B2 Punkt 3) sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, bewertet. Dies erfolgt gemäß dem folgenden Schema: 0 Punkte: durchschnittlicher Jahresumsatz - kleiner - 30.000.000,- EUR 1 Punkte: durchschnittlicher Jahresumsatz - gleich - 30.000.000,- EUR 10 Punkte: durchschnittlicher Jahresumsatz - größer/gleich - 200.000.000,- EUR Für Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit einem dazwischenliegenden durchschnittlichen (Brutto-) Jahresumsatz für Bauleistungen wird die entsprechende Punktzahl durch lineare Interpolation ermittelt. Bei der so errechneten Punktzahl findet nur die dritte Nachkommastelle Berücksichtigung. Es wird kaufmännisch gerundet Ein durchschnittlicher (Brutto-) Jahresumsatz von weniger als 30.000.000,- EUR wird mit 0 Punkten bewertet. Die erzielte Punktzahl wird mit dem Wichtungsfaktor 30 multipliziert. Der Bewerber kann maximal 300 Punkte erreichen. (1) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über: Den Brutto-Jahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. (2) Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden: a) Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen. b) durch Eigenerklärungen gem. Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung). Vom Bieter ist die Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) auszufüllen und mit mit der Bewerbung einzureichen u.a. mit Angaben zu in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen und zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Auf Verlangen sind mindestens 3 Referenznachweise mit detaillierten Angaben zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen und einer Bestätigung des Referenzauftraggebers einzureichen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind entweder die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzu-legen. Die Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) wird mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt. c) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen. (3) Beruft sich der Bieter auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen, so hat er diese fremden Eignungsmerkmale sowie die Art und den Umfang der Zusammenarbeit mit den anderen Unternehmen im Angebot anzugeben. Der Bieter hat in diesem Fall eine rechtsverbindliche Erklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, aus der hervorgeht, dass diese im Auftragsfall im Umfang der dem Bieter zur Verfügung gestellten wirtschaftlichen bzw. finanziellen Leistungsfähigkeit gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften. Die Erklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung vorzulegen. Die Berufung auf die Haftpflichtversicherung eines anderen Unternehmens ist ausgeschlossen, soweit der Bieter vom Versicherungsschutz nicht umfasst ist. Auf Verlangen ist für die anderen Unternehmen die Eignung gemäß Absatz 2 (wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit) nachzuweisen, soweit sich der Bieter darauf beruft. (4) Beabsichtigt der Bieter, Unterauftragnehmer einzusetzen, so sind die hierfür vorgesehenen Leistungsteile im Angebot anzugeben. Auf Verlangen hat der Bieter die Unterauftragnehmer namentlich zu bezeichnen und nachzuweisen, dass ihm die Unterauftragnehmer zur Ausführung der für sie vorgesehenen Leistungen tatsächlich zur Verfügung stehen (z.B. durch Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer). Für Unterauftragnehmer und Unter- Unterauftragnehmer ist auf Verlangen die Eignung gemäß Absatz 1 (wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit) für die von Ihnen zu übernehmenden Leistungsteile auf Verlangen nachzuweisen.
Unternehmensreferenzen Komplettleistungen - allgemeiner Tiefbau - Quantität- Es werden ausschließlich Referenzen gewertet deren Auftragswert mindestens 10.000.000 EUR betrug und nachfolgende Kriterien als Generalunternehmer-/ General-über-nehmerleistung erfüllen: Leistungsbereich: allgemeiner Tiefbau, Erdarbeiten Ausführung abgeschlossen innerhalb der letzten 8 Jahre Vorlage der Referenzen (Anzahl): < 2 Referenzen = 0 Punkte 2 Referenzen = 2 Punkte 3 Referenzen = 4 Punkte 4 Referenzen = 6 Punkte 5 Referenzen = 10 Punkte Werden mehr als 5 Referenzen eingereicht, werden nur die 5 aktuellsten Referenzen bewertet. Bildung Gesamtpunktzahl Die Summe der erzielten Punktzahl wird mit dem Wichtungsfaktor 40 multipliziert. Es werden bis zu 5 Referenzen, der letzten 8 Kalenderjahre bewertet und maximal 400 Punkte vergeben. 1 ) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über: Die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 8 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Leistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. (2) Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden: a) Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann eine zusätzliche Bescheinigung Verlangt werden. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen. b) durch Eigenerklärungen gem. Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung). Vom Bieter ist die Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) auszufüllen und mit mit der Bewerbung einzureichen u.a. u. a. mit Angaben zu in den letzten bis zu 8 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen und zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind entweder die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Die Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) wird mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt. c) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen. (3) Beruft sich der Bieter auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen, so hat er diese fremden Eignungsmerkmale sowie die Art und den Umfang der Zusammenarbeit mit den anderen Unternehmen im Angebot anzugeben. Eine Berufung auf die berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (Referenzen, technische Fachkräfte, Studiennachweise, Bescheinigungen über die berufliche Befähigung) ist nur möglich, wenn und soweit diese Unternehmen diejenigen Leistungsteile (als Unterauftragnehmer) ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Auf Verlangen ist für die anderen Unternehmen die Eignung gemäß Absatz 2 (Arbeitskräfte, Referenzen) nachzuweisen, soweit sich der Bieter darauf beruft. (4) Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrags ganz oder teilweise von anderen Unternehmen im Wege von Unteraufträgen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmern), so sind die hierfür vorgesehenen Leistungsteile im Angebot anzugeben. Auf Verlangen hat der Bieter die Unterauftragnehmer namentlich zu bezeichnen und nachzuweisen, dass ihm die Unterauftragnehmer zur Ausführung der für sie vorgesehenen Leistungen tatsächlich zur Verfügung stehen (z.B. durch Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer). Für Unterauftragnehmer und Unter- Unterauftragnehmer ist auf Verlangen die Eignung gemäß Absatz 1 (Arbeitskräfte, Referenzen) für die von ihnen zu übernehmenden Leistungsteile auf Verlangen nachzuweisen.
Unternehmensreferenzen Einzelleistungen - Rückbau - Qualität- Für P Es wird das Rückbauvolumen (m³ BRI) von 5 Referenzen gewertet welche die nachfolgenden Kriterien als Generalunternehmer-/ Generalübernehmerleistung erfüllen: Leistungsbereich: Rückbau-, Verwertungs- und Entsorgungsarbeiten Ausführung abgeschlossen innerhalb der letzten 8 Jahre Vorlage der Referenzen (umbauter Raum) 0 Punkte: Rückbau umbauter Raum - kleiner - 1.000 m³ BRI 1 Punkt: Rückbau umbauter Raum - gleich - 1.000 m³ BRI 10 Punkte: Rückbau umbauter Raum - größer/gleich - 20.000 m³ BRI Für Projekte mit einem dazwischenliegenden BRI wird die entsprechende Punktzahl durch lineare Interpolation ermittelt. Bei der so errechneten Punktzahl findet nur die dritte Nachkommastelle Berücksichtigung. Es wird kaufmännisch gerundet. Werden mehr als 5 Referenzen eingereicht, werden nur die 5 aktuellsten Referenzen bewertet. Zur Ermittlung der wertungsrelevanten Kubatur aller Referenzen wird wie folgt vorgegangen: Die Kubikmeter (m³) umbauter Raum werden addiert und anschließend durch 5 geteilt. Wenn weniger als 5 Referenzen eingereicht werden wird die so ermittelte Zahl auch durch 5 geteilt. Bildung Gesamtpunktzahl Die Summe der erzielten Punktzahl wird mit dem Wichtungsfaktor 30 multipliziert. Es werden bis zu 5 Referenzen, der letzten 8 Kalenderjahre bewertet und maximal 300 Punkte vergeben . (1) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über: Die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 8 abgeschlossenen Kalenderjahren , die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Leistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. (2) Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden: a) Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann eine zusätzliche Bescheinigung Verlangt werden. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen. b) durch Eigenerklärungen gem. Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung). Vom Bieter ist die Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) auszufüllen und mit mit der Bewerbung einzureichen u.a. u. a. mit Angaben zu in den letzten bis zu 8 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen und zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind entweder die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Die Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) wird mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt. c) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagenbeizubringen. (3) Beruft sich der Bieter auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen, so hat er diese fremden Eignungsmerkmale sowie die Art und den Umfang der Zusammenarbeit mit den anderen Unternehmen im Angebot anzugeben. Eine Berufung auf die berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (Referenzen, technische Fachkräfte, Studiennachweise, Bescheinigungen über die berufliche Befähigung) ist nur möglich, wenn und soweit diese Unternehmen diejenigen Leistungsteile (als Unterauftragnehmer) ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Auf Verlangen ist für die anderen Unternehmen die Eignung gemäß Absatz 2 (Arbeitskräfte, Referenzen) nachzuweisen, soweit sich der Bieter darauf beruft. (4) Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrags ganz oder teilweise von anderen Unternehmen im Wege von Unteraufträgen ausführen zu lassen Unterauftragnehmern), so sind die hierfür vorgesehenen Leistungsteile im Angebot anzugeben. Auf Verlangen hat der Bieter die Unterauftragnehmer namentlich zu bezeichnen und nachzuweisen, dass ihm die Unterauftragnehmer zur Ausführung der für sie vorgesehenen Leistungen tatsächlich zur Verfügung stehen (z.B. durch Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer). Für Unterauftragnehmer und Unter- Unterauftragnehmer ist auf Verlangen die Eignung gemäß Absatz 1 (Arbeitskräfte, Referenzen) für die von ihnen zu übernehmenden Leistungsteile auf Verlangen nachzuweisen.
Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Nachweise: Fachliche Qualifikation des Bauzeitenplanaufstellers Auf Grund der hohen Anforderungen an den Bauzeitenplan wird vom Terminplanaufsteller eine beson-dere fachliche Qualifikation erwartet: Die fachliche Qualifikation des Terminplanaufstellers gilt als nachgewiesen, wenn vom AN folgende Nachweise vorgelegt werden. - Namentliche Benennung Terminplaner/Terminplanungsbüro - mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Terminplaner - Bescheinigung der Teilnahme an Schulungen im Umgang mit einer Terminplanungssoftware (z.B. Primavera, MS-Project, Power-Project) - Nachweis eines aussagefähigen Referenzobjektes durch Vorlage einer Bauzeitenplanung mit An-gabe der verwendeten Software. Mindestens erkennbar sein sollen geplanter Start/Ist-Start, ge-plantes Ende/ Ist-Ende, kritischer Weg, Soll/Ist-Vergleich, eingearbeitete Störungen.
Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise: Eignungsnachweis für den Rückbau a. Personenbezogener Nachweis TRGS 524 der Fachkunde zu Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen bzw. Nachweis der Sachkunde für Sicherheit und Gesundheits-schutz bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen nach DGUV-Regel 101-004 (ehemals BGR 128) Anhang 6a und 6b* b. Personenbezogener Nachweis TRGS 519: Erwerb der Sachkunde nach Nr. 2.7 Anlage 3 ("gro-ßer Asbestschein")* c. Zulassung als Betrieb nach Gefahrstoffverordnung §11a "Anforderungen an Tätigkeiten mit Asbest" Nr. 3. d. Personenbezogener Fachkundelehrgang TRGS 521 Umgang mit mineralischen Dämmstoffen* Verantwortlicher übergeordneter Bauleiter Mindestvoraussetzungen der Referenzen für den verantwortlichen übergeordneten Bauleiter: - Mindestauftragsvolumen: 5.000.000,00 EUR (brutto) - Ausführungszeit: Fertigstellung der Referenzmaßnahme im Zeitraum Dezember 2017 - 2025 - Leistungsbereich: Kriterien des PQ (Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.) im Leis-tungsbereich 213 Allg. Tiefbau - Leitungsbau Bauleiter Rückbau Mindestvoraussetzungen der Referenzen für den verantwortlichen Bauleiter Rückbau: - Mindestauftragsvolumen: 2.500.000,00 EUR (brutto) - Ausführungszeit: Fertigstellung der Referenzmaßnahme im Zeitraum Dezember 2017 - 2025 - Leistungsbereich: Kriterien des PQ (Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.) im Leis-tungsbereich Nr. 511 Rückbau, Verwertung und Entsorgungsarbeiten
Zuschlagskriterien
Preis: Die Wertungssumme ergibt sich aus der nachgerechneten Angebots-endsumme, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen und 30% bauzeitabhängiger Kosten.
Bauzeit: Verkürzung der geplanten Bauzeit von 193 WT (Werktage) um maximal 30 WT (Werktage)
Schlüsselpersonal: Schlüsselpersonal Personenbezogene Qualifikation und Erfahrung Bauleitung Tiefbau und Bauleitung Rückbau
Umsetzungskonzept: Umsetzungskonzept zum Ablauf der beschriebenen Leistungen: Darstellung der Abläufe und Abhängigkeiten unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen in der Liegenschaft
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