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26EU/26 Durchführung von Bestattungen für das Ordnungsamt - Rahmenvertrag (12/2026-11/2030)

Auftraggeber
Veröffentlicht
14.08.2026
Angebotsfrist
15.09.2026
Gemäß den Bestimmungen des § 23 Abs. 1 Satz 2 des Bestattungsgesetzes Rheinland-Pfalz (BestG) haben die Erdbestattung und die Einäscherung innerhalb von 14 Tagen nach Todesfeststellung zu erfolgen. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist vorrangig eine Einäscherung innerhalb dieser Frist zur Gefahrenabwehr durchzuführen, die bei Nichteinhaltung der genannten Frist durch die zuständige Ordnungsbehörde zu veranlassen ist. In Einzelfällen werden, insbesondere aus religiösen Gründen, Erdbestattungen durchgeführt. Da die Stadt Trier keine eigenen ausgebildeten Fachkräfte zur Durchführung von Bestattungen beschäftigt, bedient Sie sich hierzu der Dienste Dritter (= Bestattungsunternehmen). Die nachfolgende Ausschreibung zielt darauf ab, mit Wirkung vom 01.12.2026 einen Vertrag zwischen der Stadt Trier, vertreten durch den Oberbürgermeister, dieser vertreten durch den Dezernenten für Bürgerdienste, Innenstadt und Recht, dieser vertreten durch das Ordnungsamt (= Auftraggeber, im folgenden AG) und einem Bestattungsunternehmen bzw. einer Bietergemeinschaft von Bestattungsunternehmen (=Auftragnehmer, im Folgenden AN) zur Durchführung von Bestattungen für die Dauer von vier Jahren abzuschließen.

Zeitplan

Veröffentlichung
14.08.26
Fragenfrist
08.09.26
Abgabefrist
15.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Trier, Deutschland
E-Mail
vergabestelle@trier.de
Telefon
+49 6517184601
Website
http://www.trier.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Nachweis der Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
    • Als vorläufiger Nachweis der geforderten Angaben dient der Nachweis der Präqualifikation, das Formblatt 124 oder die einheitliche europäische Eigenerklärung.
    • - Nachweis der Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung durch Bescheinigung der Versicherung
    • - Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
    • - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
    • - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
    • - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
    • Als vorläufiger Nachweis der geforderten Angaben dient der Nachweis der Präqualifikation, das Formblatt 124 oder die einheitliche europäische Eigenerklärung

Zuschlagskriterien

  • Preis

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Vergabeunterlagen

Konzeptvorlage89 KB6 Seiten
Vertragsbedingungen42 KB12 Seiten
Vertragsentwurf287 KB24 Seiten
Kalkulation124 KB2 Tabellen
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