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27-2026-40 | Zwickauer Mulde, Zwickau-Crossen, rechts, Deichertüchtigung mit Vorlandabsenkung von Pölbitzer Brücke - Wismut, F-km 82+765 bis 84+500, M-45

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5 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
12.06.26
Abgabefrist
24.07.26
Öffnung
24.07.26
Vertragsbeginn
01.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Eibenstock, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabe.zmowe@ltv.sachsen.de
Telefon
+49377525020
Website
https://www.wasserwirtschaft.sachsen.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 (1), (2) und (3) VgV. Zum Nachweis der Befähigung ist die Eintragung, bei bestehender Eintragung ist der Handelsregisterauszug mit dem Angebot vorzulegen.

  • Durch die Bewerber sind alle für die Eignungsprüfung und Wertung der Angebote erforderlichen Unterlagen einzureichen. Siehe hierzu ausführliche Hinweise unter dem Punkt "Zusätzliche Informationen". Für den Generalplaner und alle Beteiligten der Bietergemeinschaft (mit gesamtschuldnerischer Haftungserklärung - diese ist den Unterlagen beizulegen) sind mit dem Angebot folgende Unterlagen einzureichen (siehe auch Formblatt „Eigenerklärung-Erklärungen und Nachweise“). Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB. Wirtschaftliche und Finanzielle Leistungsfähigkeit

    • Erklärung und Bestätigung des Bieters zur Einhaltung des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes – Mindestlohngesetz (MiLoG), falls ja: Eigenerklärung MiLoG ist als Anlage beizufügen, falls nein: Begründung
    • Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (1) Nr. 3 VgV 2016: Namen des Versicherers, Deckungssumme Personenschäden, Deckungssumme Sonstige Schäden, mind. jeweils 3,0 Mio. EUR für Personen- und Sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden), belegt durch Kopie. Die Maximierung der Ersatzleistung muss hierbei mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen. Werden die gemäß Vergabebekanntmachung geforderten Deckungssummen nicht erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden. Hinweis: Der Nachweis des Versicherers darf nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Angebotsfrist sein. Der Nachweis ist als Anlage in Kopie beizufügen. Soweit für die vorgenannten Erklärungen Eigenerklärungen vorgelegt werden, sind diese vor Zuschlag durch entsprechende Nachweise zu bestätigen
    • Angaben zum Firmenprofil und zur Personalstruktur: Personalstruktur – Benennung Projektleiter, stellvertretender Projektleiter, Projektteam. Der AG erwartet, dass die im Angebot genannten Personen gemäß Formular zur Eigenerklärung die angefragten Leistungen erbringen
    • Erklärung zu den durchschnittlichen Honorarumsätzen des Wirtschaftsteilnehmers gemäß § 45 (1) Nr. 1 VgV 2016, soweit sie die Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre betreffen (siehe Formular zur Eigenerklärung): Hinweis: Insofern sich das Geschäftsjahr abweichend von dem jeweiligen Kalenderjahr darstellt, so zählt der Abschluss des Geschäftsjahres. Soweit sich der Bieter auf die Eignung der Nachauftragnehmer beruft, sind die folgenden Erklärungen und Nachweise auf Verlangen vollständig auch für die jeweiligen Nachauftragnehmer einzureichen (siehe auch Formblatt „Eigenerklärung -Erklärungen und Nachweise“): Verpflichtungserklärung (Formblatt 236 VHB – Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) Die für die Prüfung und Wertung der Angebote erforderlichen Unterlagen gemäß der Bekanntmachung sind durch den Nachauftragnehmer mit dem Angebot vollumfänglich einzureichen. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 47 (1) VgV 2016 zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, ist für jedes der betreffenden Unternehmen eine separate, vom jeweiligen Unternehmen ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung mit den des Formulars zur Eigenerklärung erforderlichen Informationen vorzulegen. Der Bewerber kann sich zum Nachweis der Eignung (Eignungsleihe) mit anderen Unternehmen zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen oder Nachunternehmer binden. Unter Eignungsleihe versteht man die Inanspruchnahme von Referenzen oder Qualifikationen von Personen, die nicht Teil des eigenen Unternehmens sind. Sofern von anderen Unternehmern eine bestimmte Qualifikation oder Referenz benötigt wird, um die Mindestanforderungen/Kriterien nachzuweisen, handelt es sich um Eignungsleihe. In diesem Fall ist die Verpflichtungserklärung des Nachunternehmens vorzulegen. Sollten Nachauftragnehmer im Rahmen der Eignungsleihe gebunden werden, sind von dem gebundenen Büro die gleichen Referenzen für den Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter anzugeben und nachzuweisen. Gemäß § 47 (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters sofern dieser die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.
  • Für den Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind Ausbildungsnachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters gemäß § 46 (1) i. V. m. § 46 (3) Nr. 1, 2 und 6 VgV 2016 mit dem Angebot vorzulegen. Voraussetzung für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter ist ein Studienabschluss als Master, Dipl. Ing. oder ein vergleichbarer Abschluss im Bereich Bauingenieurwesen oder eines vergleichbaren Studienganges und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung. Die Berufserfahrung wird ermittelt ab dem Datum des geforderten Studienabschlusses bis zum Fristende zur Einreichung des Angebots. Eine Personalunion zwischen Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter ist nicht zulässig. Durch den Bieter sind mit dem Angebot persönliche Nachweise der Berufserfahrung und Referenzen des für die Bearbeitung vorgesehenen Personals für vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Für den Nachweis der Eignung sind mindestens folgende Referenzen (Referenzen gemäß § 46 (3) Nr. 1 i. V. m. § 75 (5) VgV 2016) des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters vorzulegen, welche die Mindestanforderungen siehe Anlage 4.1 erfüllen müssen

    • 3x Projektleiter Mindestreferenzen (persönliche Referenzen) - die Projektleiter Mindestreferenzprojekte 1 und 2 umfassen die Objektplanung Ingenieurbauwerke einer Hochwasserschutzmauer bzw. einer vergleichbaren Stützmauer (Stützbauwerk für Straße etc.) - das Projektleiter Mindestreferenzprojekt 3 umfasst die Objektplanung Ingenieurbauwerke eines Deich- und/oder Dammbauwerkes oder eines vergleichbaren konstruktiven Ingenieurbauwerkes für Verkehrsanlagen (bspw. konstruktive Lärmschutzwälle mit Ausnahme von Lärmschutzwällen, die ausschließlich als Mittel der Geländegestaltung dienen etc.), 3x stellvertretender Projektleiter Mindestreferenzen (persönliche Referenzen) - die stellvertretender Projektleiter Mindestreferenzprojekte 1 und 2 umfassen die Objektplanung Ingenieurbauwerke einer Hochwasserschutzmauer bzw. einer vergleichbaren Stützmauer (Stützbauwerk für Straße etc.) - das stellvertretender Projektleiter Mindestreferenzprojekt 3 umfasst die Objektplanung Ingenieurbauwerke eines Deich- und/oder Dammbauwerkes oder eines vergleichbaren konstruktiven Ingenieurbauwerkes für Verkehrsanlagen (bspw. konstruktive Lärmschutzwälle mit Ausnahme von Lärmschutzwällen, die ausschließlich als Mittel der Geländegestaltung dienen etc.)
    • Für den Nachweis der Eignung sind die entsprechenden Referenzdeckblätter, je nach geforderter Anzahl ggf. mehrfach, zu verwenden und auszufüllen. Zusätzlich sollen für jede Referenz aussagekräftige Darstellungen in Form eines Projektsteckbriefes (textliche Beschreibung des Vorhabens, der erbrachten Leistungen und ggf. Fotos/ Planausschnitte) beigelegt werden (max. 1-2 Seiten je Referenz). Referenzschreiben von öffentlichen Auftraggebern sind wünschenswert, jedoch nicht zwingend erforderlich. Das Leistungsende jeder Referenz darf nicht mehr als 10 Jahre zurückliegen (06/2016). Jede Referenz muss abgeschlossen sein. Die Referenz gilt als abgeschlossen, wenn die Abnahme erfolgt ist. Aus den Angaben muss die Erfüllung der Mindestanforderungen siehe Anlage 4.1 eindeutig hervorgehen, anderenfalls wird die Referenz nicht berücksichtigt. Sollten die Mindestanforderungen an die Referenzen, nach ggf. erforderlicher und zulässiger Nachforderung bzw. Aufklärung, nicht erfüllt werden und damit keine zu berücksichtigenden Referenzen bestehen, muss das Angebot ausgeschlossen werden. Sofern die jeweils geforderten Mindestkriterien erfüllt werden, ist eine Mehrfachnennung der Referenzprojekte möglich. Bei öffentlichen bzw. privaten Auftraggebern (AG) ist eine Referenzbescheinigung wünschenswert. Andernfalls gelten Eintragungen des Bieters als Eigenerklärung. Soweit sich der Bieter auf die Eignung der Nachauftragnehmer beruft, sind die folgenden Erklärungen und Nachweise auf Verlangen vollständig auch für die jeweiligen Nachauftragnehmer einzureichen (siehe auch Formblatt „Eigenerklärung -Erklärungen und Nachweise“): Verpflichtungserklärung (Formblatt 236 VHB – Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen). Die für die Prüfung und Wertung der Angebote erforderlichen Unterlagen gemäß der Bekanntmachung sind durch den Nachauftragnehmer mit dem Angebot vollumfänglich einzureichen. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 47 (1) VgV 2016 zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, ist für jedes der betreffenden Unternehmen eine separate, vom jeweiligen Unternehmen ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung mit den des Formulars zur Eigenerklärung erforderlichen Informationen vorzulegen. Der Bewerber kann sich zum Nachweis der Eignung (Eignungsleihe) mit anderenUnternehmen zu einer Bewerbergemeinschaft
    • zusammenschließen oder Nachunternehmer binden. Unter Eignungsleihe versteht man die Inanspruchnahme von Referenzen oder Qualifikationen von Personen, die nicht Teil des eigenen Unternehmens sind. Sofern von anderen Unternehmern eine bestimmte Qualifikation oder Referenz benötigt wird, um die Mindestanforderungen/ Kriterien nachzuweisen, handelt es sich um Eignungsleihe. In diesem Fall ist die Verpflichtungserklärung des Nachunternehmens vorzulegen. Sollten Nachauftragnehmer im Rahmen der Eignungsleihe gebunden werden, sind von dem gebundenen Büro die gleichen Referenzen für den Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter anzugeben und nachzuweisen. Gemäß § 47 (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters sofern dieser die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.

Zuschlagskriterien

  • Erstellung eines Projektablaufkonzeptes

  • Honorarangebot

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Lose (5)

Vergabeunterlagen

Preisblatt124 KB2 Tabellen
Präsentation56 KB6 Seiten
Eigenerklärung24 KB12 Seiten
Eignungskriterien156 KB24 Seiten
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