Veröffentlichung 13.02.25 | Abgabefrist 18.03.25 |
Eignungskriterien
3.1.1 Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung: Das bietende Unternehmen verpflichtet sich, im Auftragsfall a) das bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe der geforderten Mindest-Deckungssummen nachzuweisen, oder b) im Falle einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit geringerer Versicherungssumme - die Versicherungssummen mindestens bis zu den geforderten Mindest-Deckungssummen anzuheben (Hinweis: Bei Bietergemeinschaften genügt der kumulative Nachweis der Versicherungssumme) Im Auftragsfall sind Mindest-Deckungssummen in folgender Höhe gefordert. Mindest-Deckungssummen Personenschäden: 1.500.000,00EUR Mindest-Deckungssummen für sonstige Schäden: 500.000 EUR Die Mindest-Deckungssummen müssen pro Kalenderjahr mindestens 2-fach zur Verfügung stehen.
3.1.2 Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Leistungen in den letzten 3 Jahren: Die folgenden Angaben zu den Jahresumsätzen werden als Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gefordert und im Rahmen der Eignungsprüfung bewertet. Ein Mindestjahresumsatz ist nicht gefordert, Angaben zu den Umsätzen sind an dieser Stelle dennoch zwingend zu machen.
3.2.1 Eigenerklärung zu Referenzprojekten (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, § 75 Abs. 5 VgV): Bieter haben anhand der folgenden Liste geeignete Referenzen über früher ausgeführte Leistungen nachzuweisen, mit denen Erfahrungswerte bei der Erbringung von Leistungen, die mit den im gegenständlichen Vergabeverfahren ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, belegt werden können. Die Begründung der Vergleichbarkeit der/des Referenzprojekte(s) mit dem ausgeschriebenen Projekt muss erkennbar sein und/oder ist vom Bieter explizit zu begründen. Die Referenz(en) soll(en) Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit des Bieters hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistung ermöglichen. Dies bedingt zwingend, dass die Geeignetheit der Referenz nur dann gegeben ist, wenn jedenfalls ein Mindestmaß an Vergleichbarkeit zwischen der referenzierten Leistung und der ausgegeschriebenen Leistung besteht. Referenzen zu vergleichbaren Leistungen erfordern nicht gleiche oder gar identische Leistungen. Die Leistungen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad haben. Es genügt, dass die Referenzleistung(en) der ausgeschriebenen Leistung hinsichtlich Art und Umfang so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. In der Liste aufgeführte einschlägige Leistungen werden im Rahmen der Eignungsprüfung berücksichtigt, wenn sie in den letzten 3 Jahren erbracht wurden. Als Zeitraum, in dem die früher ausgeführten Leistungen erbracht worden sein müssen, wird konkretisierend definiert: vom 01.10.2021 bis zum Tag der Abgabe des Teilnahmeantrags. Der Auftraggeber verzichtet auf eine eigene Definition von Eignungskriterien, indem er allein das Ausfüllen der Referenzliste fordert. Damit ist aus der Sicht eines durchschnittliche erfahrenen Bieters zu beurteilen, ob und - wenn ja - welche konkludenten Eignungskriterien mit der Referenzforderungen verbunden sind. Bei der Extraktion von Eignungskriterien aus der geforderten Referenz ist seitens der Bieter der vergaberechtliche Rahmen der Eignungsprüfung mitzudenken.
3.2.2 Eigenerklärung über die technischen Fachkräfte oder technischen Stellen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2): Es sind Erklärungen über die im Auftragsfall geplante Besetzung der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen abzugeben. Dabei ist es unerheblich, ob die technischen Fachkräfte oder die technischen Stellen dem Unternehmen angehören oder nicht. Die geplante Besetzung kann auch beispielsweise durch Nachunternehmer ohne Eignungsleihe angedacht und im Auftragsfall sichergestellt werden. Hinweis: Bei Bietergemeinschaften ist die geplante Besetzung kumulativ (für jedes Leistungsbild separat) anzugeben. Leistungsbild Altlasten gem. AHO Heft Nr. 8
3.2.5 Eigenerklärung über die beruflichen Qualifikation (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV, § 75 Abs. 1 bis 3 VgV): Dem Teilnahmeantrag sind folgende Nachweise beizufügen: Kopie eines Studien- und Ausbildungsnachweises sowie einer Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin/den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens, und bei Architekten- und/oder Ingenieurleistungen: Kopie des Mitgliedsausweises einer Architekten-/Ingenieurkammer und/oder eine Bauvorlageberechtigung und/oder Diplom-/Master-/Bachelorzeugnis und/oder sonstiger gleichwertiger Nachweis.
Zuschlagskriterien
Preis: Preisquotientenmethode. Transformationsformel (Umwandlung Euro-Angebotspreise in Preispunkte): Das endgültige Angebot (im Folgenden "Angebot") mit dem niedrigsten Angebotspreis aller wertbaren Angebote dient als Bezugspunkt für die Berechnung der Preispunkte. Dazu wird der Quotient aus dem niedrigsten Angebotspreis aller wertbaren Angebote und dem betrachteten Angebotspreis berechnet und danach mit der maximalen Leistungspunktzahl von 100 Punkten multipliziert. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die volle Preispunktzahl von 100.
Fachliches Angebot: 1.1 Das formale Angebot hält sich an die vorgegebene Struktur. Alle Unterabschnitte (bis zur 3. Ebene) und Überschriften wurden exakt übernommen.(max. Gewichtete Punktzahl 75 Punkte) 1.2 Gesamteindruck des eingereichten formalen Angebots (wenn 1.1 mit 0 (Null) Punkten bewertet, können hier keine Punkte erzielt werden) (max. Gewichtete Punktzahl 75 Punkte) 2.1.1 Darstellung des Vorgesehenes Projektteam inklusive Qualifikation und Erfahrung der Teammitglieder (max. Gewichtete Punktzahl 50 Punkte) 2.1.2 Bei Bietergemeinschaften: Darstellung der projektbezogenen Zusammenarbeit innerhalb der Arbeitsgemeinschaft und Sicherstellung einer reibungslosen Auftragsabwicklung inkl. Kommunikation zwischen den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft. (wenn nein: Ausschlusskriterium) 2.2.1 Geplante Vorgehensweise zur Projektabwicklung (max. Gewichtete Punktzahl 50 Punkte) 2.2.1 Herangehensweise zur Erstellung eines Leistungsverzeichnis (max. Gewichtete Punktzahl 50 Punkte) 2.2.3 Darstellung der Projektkommunikation, einschließlich des Entscheidungs- und Änderungsmanagements und der Dokumentation (max. Gewichtete Punktzahl 50 Punkte) 2.3.1 Darstellung der projektbezogenen Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Auftraggeber (max. Gewichtete Punktzahl 75 Punkte) 2.3.2 Darstellung der projektbezogenen Zusammenarbeit mit dem projektbeteiligten Planern und ausführenden Unternehmen. (max. Gewichtete Punktzahl 75 Punkte) Gewichtete Gesamtsumme 500 Punkte
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