Veröffentlichung 30.01.25 | Teilnahmefrist 03.03.25 |
Eignungskriterien
Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung: Das sich einzelbewerbende Unternehmen verpflichtet sich, im Auftragsfall a) das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe der geforderten Mindest-Deckungssummen nachzuweisen, oder b) - im Falle einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit geringerer Versicherungssumme - die Versicherungssummen mindestens bis zu den geforderten Mindest-Deckungssummen anzuheben. Mindestdeckungssumme für Personenschäden: 1,5 Mio. EUR, MIndestdeckungssumme für sonstige Schäden: 0,5 Mio. EUR, jeweils 2-fach maximiert Hinweis: Bei Bietergemeinschaften genügt der kumulative Nachweis der Versicherungssumme.
Eigenerklärung über den Umsatz für die entsprechenden Leistungen in den letzten 3 Jahren: Bewertet wird der durchschnittliche Umsatz der letzten 3 Jahre je Leistungsbild. Hinweis: Bei Bietergemeinschaften sind die Umsätze kumulativ (für jedes Leistungsbild separat) anzugeben. Geforderter Mindestjahresumsatz für Los 1 und Los 2: 50.000 EUR.
Eigenerklärung zu Referenzprojekten: Bewerber haben anhand der folgenden Liste geeignete Referenzen über früher ausgeführte Leistungen nachzuweisen, mit denen Erfahrungswerte bei der Erbringung von Leistungen, die mit den im gegenständlichen Vergabeverfahren ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, belegt werden können. Die Begründung der Vergleichbarkeit der/des Referenzprojekte(s) mit dem ausgeschriebenen Projekt muss erkennbar sein und/oder ist vom Bewerber explizit zu begründen. Die Referenz(en) soll(en) Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistung ermöglichen. Dies bedeutet zwingend, dass die Geeignetheit der Referenz nur dann gegeben ist, wenn jedenfalls ein Mindestmaß an Vergleichbarkeit zwischen der referenzierten Leistung und der ausgeschriebenen Leistung besteht. Referenzen zu vergleichbaren Leistungen erfordern nicht gleiche oder gar identische Leistungen. Die Leistungen müssen in technischer oder organisatorischer Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad haben. Es genügt, dass die Referenzleistung der ausgeschriebenen Leistung hinsichtlich Art und Umfang so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. In der Liste aufgeführte einschlägige Leistungen werden im Rahmen der Eignungsprüfung berücksichtigt, wenn sie in den letzten 3 Jahren erbracht wurden. Der Auftraggeber verzichtet auf eine eigene Definition von Eignungskriterien, indem er allein das Ausfüllen der Referenzliste fordert. Damit ist aus der Sicht eines durchschnittlich erfahrenen Bewerbers zu beurteilen, ob und - wenn ja - welche konkludenten Eignungskriterien mit der Referenzforderung verbunden sind. Bei der Extraktion von Eignungskriterien aus der geforderten Referenz ist seitens der Bewerber der vergaberechtliche Rahmen der Eignungsprüfung mit einzubeziehen.
Eigenerklärung über die technischen Fachkräfte oder technischen Stellen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2): Es sind Erklärungen über die im Auftragsfall geplante Besetzung der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen abzugeben. Dabei ist es unerheblich, ob die technischen Fachkräfte oder die technischen Stellen dem Unternehmen angehören oder nicht. Die geplante Besetzung kann auch beispielsweise durch Nachunternehmer ohne Eignungsleihe angedacht und im Auftragsfall sichergestellt werden. Hinweis: Bei Bietergemeinschaften ist die geplante Besetzung kumulativ (für jedes Leistungsbild separat) anzugeben.
Eigenerklärung über die berufliche Qualifikation (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV, § 75 Abs. 1 bis 3 VgV): Dem Teilnahmeantrag sind folgende Nachweise beizufügen: Kopie eines Studien- und Ausbildungsnachweises sowie einer Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin/den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens, und bei Architekten- und/oder Ingenieurleistungen: Kopie des Mitgliedsausweises einer Architekten-/Ingenieurkammer und/oder eine Bauvorlageberechtigung und/oder Diplom-/Master-/Bachelorzeugnis und/oder sonstiger gleichwertiger Nachweis.
Auswahlkriterien zur Begrenzung der Bieterauswahl
Zuschlagskriterien
Preis: Preisquotientenmethode, wobei als Transformationsformel für die Umwandlung der Euro-Angebotspreise in Preispunkte gilt: Das endgültige Angebot (im Folgenden "Angebot") mit dem niedrigsten Angebotspreis aller wertbaren Angebote dient als Bezugspunkt für die Berechnung der Preispunkte. Dazu wird der Quotient aus dem niedrigsten Angebotspreis aller wertbaren Angebote und dem betrachteten Angebotspreis berechnet und danach mit der maximalen Leistungspunktzahl von 100 Punkten multipliziert. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die volle Preispunktzahl von 100.
Qualität: 1. Qualität, Kompetenzen und Erfahrung des Projektteams (maximal gewichtete Punktzahl: 40 Punkte) *** 2. Vorgesehene Herangehensweise an das Projekt durch das Projektteam (maximal gewichtete Punktzahl: 35 Punkte) *** 3. Gesamt-Eindruck der Präsentation und der Angebotsunterlagen (maximal gewichtete Punktzahl: 25 Punkte) *** Gewichtete Gesamtsumme 100 Punkte
Welche davon erfüllen Sie?
KI prüft alle Kriterien gegen Ihr Unternehmensprofil
Meine Eignung prüfenKostenlos · Sofortige Analyse
KI findet täglich passende Aufträge für Sie – basierend auf dieser Ausschreibung.
Vertraut von 1.000+ Unternehmen
Nie wieder passende Ausschreibungen verpassen