Veröffentlichung 21.08.25 | Abgabefrist 22.09.25 | Öffnung 22.09.25 |
Eignungskriterien
Der Bewerber/Bieter gibt die „Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung bei öffentlichen Aufträgen“ nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021 (GVBl. S. 338) ab. Der Bewerber/Bieter gibt zudem die Eigenerklärung betreffend Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31.07.2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022, ab. Dies gilt auch für etwaige Nachunternehmer. Die Erklärungen befinden sich in den Formularen „Verpflichtungserklärung“ und „Eigenerklärung Russland-Sanktionen“ und sind in Textform (§ 126b BGB) zu leisten. Diese bezieht sich auf die Bewerbung/das Angebot und den Inhalt der Erklärung. Nur auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers sind vom Bewerber bzw. Bieter innerhalb einer Frist von 5 Werktagen folgende Unterlagen vorzulegen
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