71300000-1Dienstleistungen von Ingenieurbüros Leistungen der Technischen Ausrüstung
Postanschrift: Friedrichstraße 1 - 3, Stadt: Berlin, Postleitzahl: 10969, Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300), Land: Deutschland
Informationen zum Projekt:
Die Liegenschaft befindet sich im Fachvermögen des Amtes für Soziales. Das Gebäude Friedrich-straße 1-3 ist Teil einer baulichen Anlage, die mit der Wohnbebauung am Mehringplatz von 1966-1975 vom namhaften Berliner Architekten Werner Düttmann geplant wurde. Als sogenannte Wohn-folgeeinrichtung für die umliegend erstandenen Wohnungen entstanden eine Kindertagesstätte, ein Jugendfreizeitheim und eine Säuglingsfürsorgestelle. Heute wird das Gebäude von unterschiedli-chen Trägern sozialer Einrichtungen genutzt. Der Gebäudekomplex, bestehend aus zwei Teilbe-reichen, steht nicht unter Denkmalschutz. Die Gliederung des Baukörpers nimmt auf die unter-schiedlichen Nutzungen Bezug.
Die Friedrichstraße 1, heute als Stadteilzentrum bezeichnet, beherbergt verschiedene Träger, wel-che spezielle Angebote für unterschiedliche Nutzergruppen bereithalten, wie z.B. eine Kantine und das Quartiersmanagement. Die Friedrichstraße 2 - 3 wird durch eine Jugendfreizeiteinrichtung der Kreuzberger „Musikalische Aktion (KMA) – die „Antenne“ - genutzt.
Seit der Errichtung wurden, aufgrund geringer Mittel, nur wenige Maßnahmen zum baulichen Er-halt oder zur Modernisierung durchgeführt. Der Zustand ist gekennzeichnet durch einen erhebli-chen Sanierungsbedarf an Dach und Fassade, eine veraltete und verschlissene Gebäudetechnik sowie erhebliche Mängel beim Brandschutz. Aufgrund der Brandschutzmängel wurde für Teile des Gebäudes bereits eine Nutzungsuntersagung erteilt.
Um einen sicheren Weiterbetrieb bis zur Komplettsanierung zu ermöglichen, investiert der Bezirk aktuell aus SIWA-Mitteln ca. 1.741.000 € brutto in die Wiedernutzbarmachung der Räume. Hierfür wird eine Notausgangstreppe aus dem Kellergeschoss ins Freie errichtet sowie neue Türen einge-baut, um die brandschutztechnischen Anforderungen umzusetzen. Weitere Maßnahmen sind die provisorische Abdichtung von Dachteilflächen, Stilllegung der Warmwasserbereitung, Erneuerung der Leitungsführung für Trinkwasser, Abwasser und Regenwasser im gesamten UG, Neuverlegung der Stränge in ausgewählten Sanitärbereichen, Erneuern der Fernwärmestation ohne Warmwas-serbereitung, Umbau der Garderobe im EG zu einem barrierefreien WC sowie die Behebung wei-terer Brandschutzmängeln, z. B. Erneuern der Hausalarmierungsanlage und Sicherheitsbeleuch-tung. Die Baumaßnahme wird im November 2026 abgeschlossen sein. Siehe hierzu bereitgestellte Unterlagen und besondere Leistung Nr. 2 - Einarbeitung der aktuellen Baumaßnahme in die Be-stands- und Planungsunterlagen. Der Standort soll nun komplett saniert und barrierefrei hergerichtet werden. Zur Schaffung der Baufreiheit müssen die Nutzer ausgelagert werden. Das Gebäude ist als Mauerwerksbau aus Kalksandsteinen und Hohlblocksteinen errichtet. Die In-nenwände sind verfugt und geschlemmt, die äußeren Fronten verputzt. Die Brüstungen sind in Sichtbeton ausgeführt. Die Geschossdecken, Treppenläufe und -podeste sind aus Stahlbeton. Im Untergeschoss ist überwiegend ein 3 cm starker Estrich aufgebracht, in den Geschossen ist er schwimmend 6 cm stark. Die stark frequentierten Räume erhielten einen Gumminoppenbelag, alle anderen PVC- oder Textilbeläge, der Gemeinschaftsraum Parkett. Die Dächer sind zum Teil begehbar, sie sind als Warmdächer ausgebildet und erhielten Erdauf-schüttungen mit Bepflanzungen. die Holzfenster sind mit Isolierverglasungen versehen, die Außen-türen sind aus Metall mit großflächigen Verglasungen. Die Innentüren haben hölzerne Türblätter, die in Stahlzargen schlagen. Das Gebäude ist an das Fernwärmenetz angeschlossen.
Die Hauptziele des Projektes bestehen in der Standorterhaltung und der Betriebssicherung der so-zialen und kulturellen Einrichtung. Voraussetzung dafür ist die umfangreiche Instandsetzung des Gebäudes und seiner technischen Ausstattung gemäß den geltenden Vorschriften. Dies umfasst neben der energetischen Ertüchtigung auch die Einrichtung eines zweiten baulichen Rettungswe-ges. Aus Gründen der Nachhaltigkeit und Bewahrung des Gebäudecharakters ist es erforderlich, dass die Erhaltung der Oberflächen Vorrang vor Abbau und Austausch hat. Es ist stets zu prüfen, ob Beschädigungen behutsam repariert werden können, bevor Bauteile, Ausbauteile, Ausstattun-gen und Beschichtungen komplett ersetzt werden. Notwendige Grundrissanpassungen sollen be-hutsam, das heißt im Sinne des Werks vorgenommen werden.
Eine BNB-Zielvereinbarung mit dem Ziel Silber (Ziel: 70,6 Punkte) liegt mit dem Bedarfsprogramm vor.
Die Kostenobergrenze für die Baumaßnahme nach geprüftem Bedarfsprogramm beträgt 17.213.250,09 € brutto inklusive Unvorhergesehenes. Die genannten Kosten umfassen die Kosten-gruppen 200 bis 600 nach DIN 276, Stand IV. Quartal 2025.
Die vorläufig anrechenbaren Kosten der Kostengruppe 400 betragen 4.008.160,08 € netto.
•1. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit - Einhaltung der Mindestanforderungen
•Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden die Angaben gemäß
•VI 124 F Eigenerklärung zur Eignung Teilnahmewettbewerb herangezogen. Sofern Bewerber -
•/Bietergemeinschaft gebildet oder Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihen vorgesehen sind, ist das Formular VI 124F mehrfach auszufüllen.
•1) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssumme von mindestens 2.000.000,- Euro für
•Personenschäden und mindestens 2.000.000,- Euro sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) je Schadensereignis). Die Gesamtleistung der Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
•2) Der spezifische Jahresumsatz der letzten 3 Jahre (2023/2024/2025) beträgt mind. 350.000,- Euro brutto pro Jahr.
•3) Die Anzahl der angestellten Ingenieure/innen im Bereich technische Ausrüstung liegt in den letzten 3 Jahren (2023/2024/2025) bei >
•= 3 Beschäftigte (Büroleitung und festangestellte Mitarbeitende) pro Jahr.
•4) Alle Mitglieder des Projektteams (Projektleitung, stellvertretende Projektleitung und Projektmitarbeitende) verfügen
•über Hoch- oder Fachhochschulabschluss, mind. Bachelor (B.A., B.Sc. oder B.Eng.) der Fachrichtung Technische Gebäudeausrüstung oder eine vergleichbare Berufsqualifikation.
•5) Nachweis der Befähigung für die Planung von Brandmeldeanlagen / Sprachalarmierung gemäß Zertifikat nach DIN 14675 oder gleichwertig.
2. Referenz
Nennung mind. einer Referenz mit den folgenden zwingenden Bedingungen.
Hinweis
•Bei Nennung mehrerer Referenzen wird die am besten bewertete Referenz gemäß den genannten Kriterien/ Unterkriterien herangezogen.
•Zwingende Bedingungen für die Bewertung der Referenz
•a) Die Referenz wurde vom sich bewerbenden Büro oder dessen Rechtsvorgänger selbst bearbeitet. Die Leistungen sind dem Bewerbenden eindeutig zuzuordnen, d. h. eigenverantwortlich erbracht.
•b) Referenz ist ein Bestandsumbau.
•c) Es wurden mindestens die Leistungsphasen 2 - 5 gemäß HOAI § 55 beauftragt.
•d) ) Die Leistungen an dem Referenzprojekt in der LPH 8 sind abgeschlossen, die Übergabe des Gebäudes an den Bauherren liegt nach dem 30.05.2021 und vor dem 30.05.2026.
•1. Bewertung der Referenz - die Kriterien sind mit einer Referenz zu erfüllen
•1.1) Referenz mit Bauwerkskosten (brutto) nach DIN 276 KG 400 von mindestens 4,5 Mio. Euro für Umbau- und Sanierungsmaßnahmen. 25 Pkt.
•1.2) Referenz mit Bearbeitung der Leistungsphasen 6 - 8. 25 Pkt.
•1.3) Referenz mit Bearbeitung der Anlagengruppen 1 - 5. 20 Pkt.
•1.4) Referenz mit Bearbeitung der Anlagengruppen 6 - 8. 20 Pkt.
•1.5) Referenz für einen öffentlichen Auftraggeber gemäß § 99 GWB. 15 Pkt.
•1.6) Referenz wurde nach den technischen und formellen Anforderungen der ABau oder einem vergleichbaren Regelwerk für öffentliches Bauen geplant und umgesetzt. 5 Pkt.
•2. Sonderpunkte (die Referenz muss nicht identisch mit der oben genannten sein)
•1) Referenz Sanierung/Umbau wurde unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bekannter