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Über das Ausschreibungsverfahren des Dynamischen Beschaffungssystems (DBS) sollen vorbereitende Dienstleistungen für PV-Projekte im gesamten Berliner Stadtgebiet vergeben werden. Die Teilleistungen werden in folgende Kategorien unterteilt. Kategorie 1: Dachcheck-Leistungen insbesondere zur Überprüfung der Dacheignung für Photovoltaikanlagen (Photovoltaikanlagen-Dachcheck), Kategorie 2: Leistungen zur elektrotechnischen Vorprüfung hinsichtlich Eignung der Elektroinstallation für den Photovoltaikanschluss, Kategorie 3: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren-Leistungen sowie Kategorie 4: Prüfsachverständigen-Leistungen.
Installation von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen), ggf. mit Photovoltaik-gekoppeltem Batteriespeichersystem, für diverse von der BIM GmbH verwaltete Liegenschaften im Berliner Stadtgebiet.
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Kooperationsvereinbarungen zur Vermittlung von Mitgliedschaften (AOK Hessen und AGIDA – Die Direkte der AOK Hessen) oder von schriftlichen Einwilligungen zur Information der AOK Hessen gemäß RN. 35c der Gemeinsamen Wettbewerbsgrundsätze der Aufsichtsbehörden der gesetzlichen Krankenversicherung vom 19.3.1998 in der Fassung vom 11.11.2015 – geändert am 9.11.2006 (Wettbewerbsgrundsätze 2016), in der jeweils aktuellen Fassung. Das Verfahren richtet sich an Finanzdienstleister und gewerbliche Vermittler, die über eine gewerberechtliche Erlaubnis zur Vermittlungstätigkeit (Gewerbeerlaubnis i. S. d. § 34d GewO) verfügen. Bei Versicherungsvermittlern und -maklern besteht eine Pflicht zur Eintragung in das Vermittlerregister nach § 11a GewO. Finanzdienstleister sind erlaubnispflichtig und benötigen gemäß § 32 Abs. 1 KWG eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Finanzanlagenvermittler benötigen eine Gewerbeerlaubnis nach § 34f GewO und es besteht eine Pflicht zur Eintragung in das Vermittlerregister für Finanzanlagenvermittler nach § 11a GewO. Interessierte Vertriebspartner/innen, die die beschriebenen Kooperationsvoraussetzungen erfüllen, können dazu bei unter www.aok.de/mk/hessen/vps/ die Kooperationsunterlagen anfordern. Der Anforderung der Unterlagen sind die Vermittlerregister-Nr. bzw. eine Kopie der Gewerbeerlaubnis oder der Erlaubnis der BaFin beizufügen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Vertriebspartnern/innen der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung angeboten. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass die/der interessierte Vertriebspartner/in die geforderten Unterlagen der Anforderung beigefügt hat und anschließend die Kooperationsvereinbarung vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jeder/jedem Vertriebspartner/in, der die beschriebenen Voraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 1.6.2024. Die Vertragslaufzeit ist unbefristet. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie beispielsweise. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Diese Bekanntmachung ist die Fortsetzung der Bekanntmachung vom 22.05.2019 mit der Kennzeichnung "2019/S 100-242483". Inhaltliche Änderungen zu der vorherigen Bekanntmachungen gibt es keine. Lediglich die Laufzeit des Vertrages und die damit verbundenen Beitrittsmöglichkeiten haben sich geändert.
Objektplanung (LPH 1 - 9 gem. HOAI 2021) und Bedarfsplanung (Phase Null) für die Erweiterung der Unesco-Schule – 2. Bauabschnitt in Kamp-Lintfort
Die TK verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130c SGB V zum Wirkstoff Cariprazin zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Originale-Verfahrens der TK: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die TK sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 01.07.2024. Der Vertrag endet spätestens am 30.06.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Bei Patentablauf vor dem o.g. Enddatum endet der Vertrag automatisch mit Ablauf des Monats des Patentablaufs. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Originale-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Aufgrund des Bestehens von gewerblichen Schutzrechten im Hinblick auf den vertragsgegenständlichen Wirkstoff bzw. die verfahrensgegenständliche Wirkstoffkombination werden die Teilnahme- und Vertragsunterlagen nur solchen pharmazeutischen Unternehmern zur Verfügung gestellt, die Arzneimittel zu dem verfahrensgegenständlichen Wirkstoff bzw. der verfahrensgegenständlichen Wirkstoffkombination anbieten/inverkehrbringen bzw. gegenüber der TK glaubhaft machen, solche Arzneimittel innerhalb der Vertragslaufzeit anbieten/inverkehrbringen zu wollen. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Die AG verwaltet bundesweit Liegenschaften diverser Bundesbehörden im Rahmen des einheitlichen Liegenschaftsmanagements. Im Zuge des gesetzlich festgeschriebenen Auslaufs der verbauten Leuchtstofflampen T5 und T8 zum 25.08.2023, bedarf es zur Aufrechterhaltung der Ausleuchtung eines vollständigen Austausches der verbauten Leuchtstofflampen durch eine LED-Beleuchtung. Diese Umstellung soll sukzessiv in einzelnen Sprints im Rahmen eines dynamischen Beschaffungssystems (DBS) erfolgen. Die Planungsleistungen werden in einer agilen Vorgehensweise in unterschiedlichen Umfängen der zu sanierenden Liegenschaften benötigt. Die AG wird die Planungsleistungen für die jeweiligen Liegenschaften in einzelnen Sprints, im Rahmen eines dynamischen Verfahrens, vergeben. Dadurch soll es auch KMU ermöglicht werden die Leistungen zu erbringen. Die Leistungserbringung umfasst Planungsleistungen, die zur Planung, Beratung, Ausschreibung, Bauleitung sowie für die spätere Umsetzung in Anlehnung an die LPH 1 bis 8 des § 55 HOAI erforderlich sind. Der Leistungsschwerpunkt liegt auf Planungsleistungen in den KG 440 (445), der Auftrag umfasst dabei alle weiteren Planungsleistungen, die zur Erreichung des Auftragsziels erforderlich sind. Im Wesentlichen sind folgende Leistungen angelehnt an § 55 HOAI für die Beleuchtungsumrüstung zu erbringen: - Bestandsaufnahme aller Leuchten einer Liegenschaft durch tabellarische Dokumentation folgender Merkmale: Leuchte, Leuchtmittel, Nutzungsart des Raumes, Deckenhöhe, Reflexionsgrad der Wände, Schaltung der Beleuchtung, Anzahl der Leuchten pro Stromkreis, Anzahl der Adern zu Leuchten/Schalter - Erstellen von Grundrisszeichnungen, falls diese nicht vorliegen - Fachplanungsleistungen KG 440 und 445 - Ausführungsplanung - Beleuchtungsberechnung mit Berechnungssoftware Dialux oder Relux - Planung der Beleuchtungsanlagen nach der AMEV-Empfehlung „Beleuchtung 2019“, der DIN EN 12464 sowie der ASR 3.4 in der jeweils gültigen Fassung - Erstellung von Wartungsplänen nach DIN EN 12464-1 - Erstellung von Termin- und Ablaufplänen für die Umsetzung der Baumaßnahmen - Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe - Objekt- und Bauüberwachung Im Zusammenhang damit sind z.B. auch folgende Planungsleistungen von Randbereichen / Nebenleistungen insbesondere in folgenden Bereichen – soweit im Einzelfall erforderlich – zu erbringen: Einfache Schlitz- und Durchbruchsarbeiten, Verputzarbeiten, Trockenbauarbeiten, Malerarbeiten, Gerüstbau/Gerüststellung. Die Leistungen sind grds. im Dokument „Leistungsverzeichnis“ dargestellt, im weiteren Stadium behält sich die AG vor, den Leistungsumfang zu spezifizieren. Die AG darauf hin, dass die gesamten Vergabeunterlagen – insb. der Prozessablaufplan - der Fortschreibung unterliegen und im Laufe des DBS jederzeit angepasst werden können. Hierüber werden alle Bewerber/Bieter umgehend informiert. Die AG sucht Unternehmen, die diese Planungsleistungen erbringen. Dabei wird die Planung in einzelne Planungsphasen strukturiert (siehe Leistungsverzeichnis, dort a.E. Übersicht differenzierter Planungsleistungen). Einige Leistungen müssen stets erbracht werden, die Erbringung bzw. der jeweilige Umfang der Bedarfs- und Alternativpositionen wird durch die AG auf Grundlage von Entscheidungsvorlagen getroffen. Abhängig von den getroffenen Entscheidungen ist für bestimmte Flächen alternativ der Leuchtmitteltausch oder ein Leuchtentausch zu planen. Für den Fall des Leuchtentausches ist eine weitere Entscheidung hinsichtlich der Planung einer Beleuchtungssteuerung der AG vorgesehen. Sollte eine Beleuchtungssteuerung gefordert sein, sind auch die entsprechenden Bedarfspositionen zu erbringen. Die AG wird ihren Leistungsbedarf im Rahmen eines dynamischen Verfahrens mit jeweils einer Aufforderung zur Angebotsabgabe an die zu diesem Zeitpunkt in dieser Region geeigneten Unternehmen (Bewerberpool) kommunizieren. Dabei sind die Sprints nach den Komplexitätsgraden „Basisprojekte“ und „Komplexe Projekte“ aufgeteilt.
Die Krankenkassen (ob HEK und/ oder hkk am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus der Bezeichnung des jeweiligen Loses) verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen. Vertragsgegenständliche Arzneimittel sind - soweit der Vertrag keine Ausnahmen regelt - immer alle austauschbaren Fertigarzneimittel des Vertragspartners nach dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung gemäß § 129 Abs. 2 SGB V. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich maximal 24 Monate beginnend frühestens mit dem 01.07.2024 (ggf. abweichende Startzeiten ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los). Der Vertrag endet spätestens am 30.06.2026 (evtl. Ausnahmen ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los), unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den Wirkstoff/ die Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem in der Ausschreibung genannten Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse (rabattvertraege@kkh.de) die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
Die beteiligten Kassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Omalizumab zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Biologika-Verfahrens der beteiligten Kassen: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die beteiligten Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 01.07.2024. Der Vertrag endet spätestens am 30.06.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Biologika-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Die beteiligten Kassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Romiplostim zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Biologika-Verfahrens der beteiligten Kassen: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die beteiligten Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 01.07.2024. Der Vertrag endet spätestens am 30.06.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Biologika-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen sog. "OpenHouse-Verfahren" für diverse Arzneimittelwirkstoffe mit dem frühestmöglichen Vertragsbeginn am 01.10.2024.
Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den Wirkstoff/ die Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem in der Ausschreibung genannten Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse (rabattvertraege@kkh.de) die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
Mehrstrahlflügelrad-Hauswasserzähler Q3 4 / DN 20 / PN 16 / G 1" / 190 mm / R 40 / Mes-sing pulverbeschichtet / konformitätsbewertet Details gem. Anlage 3 HWZ (Mehrstrahler) Q3 4 Version 2.0 vom 15.03.2024
Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den Wirkstoff/ die Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem in der Ausschreibung genannten Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse (rabattvertraege@kkh.de) die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den Wirkstoff/ die Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem in der Ausschreibung genannten Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse (rabattvertraege@kkh.de) die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den Wirkstoff/ die Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem in der Ausschreibung genannten Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse (rabattvertraege@kkh.de) die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
Gegenstand des Rahmenvertrages sind Prüfingenieurleistungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Prüfingenieurleistungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: - Leistungsbereich 01: Massivbau - Leistungsbereich 02: Metallbau - Leistungsbereich 03: Holzbau Hinweis: In Bezug auf die Bedeutung / Zulassung für sogenannte "Teilleistungsbereiche" wird auf § 7 Abs. 2 Rahmenvertrag hingewiesen. Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet. Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 30.04.2028. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Antragstellers in Kraft und endet am 30.04.2028. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Die Charité CFM Facility Management GmbH (CFM), die Tochter der Charité – Universitätsmedizin Berlin (Charité), hat einen Bedarf für eine Vielzahl von Lebensmitteln, die an verschiedene Charité-Standorte zu liefern sind. Aus diesem Grund wird die Beschaffung von Waren europaweit als Dynamisches Beschaffungssystem ausgeschrieben, in deren Folge Vereinbarungen je Los geschlossen werden. Es werden insgesamt 23 Lose ausgeschrieben. Das Dynamische Beschaffungssystem "Lieferung von Lebensmitteln" beginnt mit Teilnahmebestätigung (für zukünftigen Bieterpool) und hat eine feste Laufzeit bis zum 30.06.2026. Nachfolgend ist eine zweimalige optionale Verlängerung um je 1 Jahr möglich. Das Dynamische Beschaffungssystem "Lieferung von Lebensmitteln" endet spätestens zum 30.06.2028 oder vor Ablauf der Vertragslaufzeit mit Erreichen der Höchstwerte des jeweiligen Loses. Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Abschluss nicht-exklusiver Vereinbarungen zur Lieferung und Abrechnung von Verbandmitteln nach § 31 Abs. 1a SGB V mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen sog. "Open-House-Verträge"
Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den Wirkstoff/ die Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem in der Ausschreibung genannten Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse (rabattvertraege@kkh.de) die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.