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Dynamisches Beschaffungssystem "Planungsleistungen Beleuchtungsumrüstung"

Die AG verwaltet bundesweit Liegenschaften diverser Bundesbehörden im Rahmen des einheitlichen Liegenschaftsmanagements. Im Zuge des gesetzlich festgeschriebenen Auslaufs der verbauten Leuchtstofflampen T5 und T8 zum 25.08.2023, bedarf es zur Aufrechterhaltung der Ausleuchtung eines vollständigen Austausches der verbauten Leuchtstofflampen durch eine LED-Beleuchtung. Diese Umstellung soll sukzessiv in einzelnen Sprints im Rahmen eines dynamischen Beschaffungssystems (DBS) erfolgen. Die Planungsleistungen werden in einer agilen Vorgehensweise in unterschiedlichen Umfängen der zu sanierenden Liegenschaften benötigt. Die AG wird die Planungsleistungen für die jeweiligen Liegenschaften in einzelnen Sprints, im Rahmen eines dynamischen Verfahrens, vergeben. Dadurch soll es auch KMU ermöglicht werden die Leistungen zu erbringen. Die Leistungserbringung umfasst Planungsleistungen, die zur Planung, Beratung, Ausschreibung, Bauleitung sowie für die spätere Umsetzung in Anlehnung an die LPH 1 bis 8 des § 55 HOAI erforderlich sind. Der Leistungsschwerpunkt liegt auf Planungsleistungen in den KG 440 (445), der Auftrag umfasst dabei alle weiteren Planungsleistungen, die zur Erreichung des Auftragsziels erforderlich sind. Im Wesentlichen sind folgende Leistungen angelehnt an § 55 HOAI für die Beleuchtungsumrüstung zu erbringen: - Bestandsaufnahme aller Leuchten einer Liegenschaft durch tabellarische Dokumentation folgender Merkmale: Leuchte, Leuchtmittel, Nutzungsart des Raumes, Deckenhöhe, Reflexionsgrad der Wände, Schaltung der Beleuchtung, Anzahl der Leuchten pro Stromkreis, Anzahl der Adern zu Leuchten/Schalter - Erstellen von Grundrisszeichnungen, falls diese nicht vorliegen - Fachplanungsleistungen KG 440 und 445 - Ausführungsplanung - Beleuchtungsberechnung mit Berechnungssoftware Dialux oder Relux - Planung der Beleuchtungsanlagen nach der AMEV-Empfehlung „Beleuchtung 2019“, der DIN EN 12464 sowie der ASR 3.4 in der jeweils gültigen Fassung - Erstellung von Wartungsplänen nach DIN EN 12464-1 - Erstellung von Termin- und Ablaufplänen für die Umsetzung der Baumaßnahmen - Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe - Objekt- und Bauüberwachung Im Zusammenhang damit sind z.B. auch folgende Planungsleistungen von Randbereichen / Nebenleistungen insbesondere in folgenden Bereichen – soweit im Einzelfall erforderlich – zu erbringen: Einfache Schlitz- und Durchbruchsarbeiten, Verputzarbeiten, Trockenbauarbeiten, Malerarbeiten, Gerüstbau/Gerüststellung. Die Leistungen sind grds. im Dokument „Leistungsverzeichnis“ dargestellt, im weiteren Stadium behält sich die AG vor, den Leistungsumfang zu spezifizieren. Die AG darauf hin, dass die gesamten Vergabeunterlagen – insb. der Prozessablaufplan - der Fortschreibung unterliegen und im Laufe des DBS jederzeit angepasst werden können. Hierüber werden alle Bewerber/Bieter umgehend informiert. Die AG sucht Unternehmen, die diese Planungsleistungen erbringen. Dabei wird die Planung in einzelne Planungsphasen strukturiert (siehe Leistungsverzeichnis, dort a.E. Übersicht differenzierter Planungsleistungen). Einige Leistungen müssen stets erbracht werden, die Erbringung bzw. der jeweilige Umfang der Bedarfs- und Alternativpositionen wird durch die AG auf Grundlage von Entscheidungsvorlagen getroffen. Abhängig von den getroffenen Entscheidungen ist für bestimmte Flächen alternativ der Leuchtmitteltausch oder ein Leuchtentausch zu planen. Für den Fall des Leuchtentausches ist eine weitere Entscheidung hinsichtlich der Planung einer Beleuchtungssteuerung der AG vorgesehen. Sollte eine Beleuchtungssteuerung gefordert sein, sind auch die entsprechenden Bedarfspositionen zu erbringen. Die AG wird ihren Leistungsbedarf im Rahmen eines dynamischen Verfahrens mit jeweils einer Aufforderung zur Angebotsabgabe an die zu diesem Zeitpunkt in dieser Region geeigneten Unternehmen (Bewerberpool) kommunizieren. Dabei sind die Sprints nach den Komplexitätsgraden „Basisprojekte“ und „Komplexe Projekte“ aufgeteilt.

Zeitplan

Veröffentlichung
15.05.24
Teilnahmefrist
01.12.28

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Nichtoffenes Verfahren
Erfüllungsort
Bonn, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
verdingung@bundesimmobilien.de
Telefon
000

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Angaben zum Unternehmen: Angaben zum Unternehmen (möglichst unter Angabe von Namen, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register, gesetzli-cher Vertretung, Kontakt, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, gegebenenfalls zuständiger Niederlassung bzw. Standort, Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens).

  • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbarer Registerauszug: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbarer Registerauszug (zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags nicht älter als sechs Monate, Kopie ausreichend). Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen. Ausnahme: Sollte es sich bei dem Bewerber um einen Unternehmer handeln, der z.B. als Freiberufler weder im Handelsregister / Partnerschaftsregister eingetragen ist, noch eine Gewerbeanmeldung benötigt, wird um einen entsprechenden Nachweis gebeten.

  • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB

    • Wir erklären, dass
    • – keine Person, die unserem Unternehmen gemäß § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, i.S.d. § 123 GWB rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist. Insbesondere aufgrund folgender Straftaten:
    • Bildung krimineller Vereinigungen, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche, Betrug, Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Bestechung, Vorteilsgewährung und Menschenhandel.
    • – unser Unternehmen der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie für sämtliche Arbeitnehmer/innen der Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist und kein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen durch eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
    • – unser Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde und ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde.
    • – unser Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.
    • – unser Unternehmen seine Tätigkeit nicht eingestellt hat.
    • – unser Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
    • – unser Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wurde.
    • – unser Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
    • – unser Unternehmen kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens be-steht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Per-son bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigten könnte und der durch andere weni-ger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
    • – unser Unternehmen nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war.
    • – unser Unternehmen bis zum heutigen Datum keine wesentlichen Anforderungen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat mit der Folge einer vorzeitigen Beendigung, Schadensersatz oder einer vergleichbaren Rechtsfolge.
    • – unser Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat.
    • – unser Unternehmen nicht
    • a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
    • b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
    • c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
    • – keine Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vorliegen, die nach § 21 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind.
    • – keine Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) vorliegen, die nach § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Ta-gessätzen oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind.
    • – keine Verstöße gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) vorliegen, die nach § 19 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind.
    • – keine Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) vorliegen, die nach § 21 SchwarzArbG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind.
    • – Sollten sich unsere Verhältnisse nach Abgabe dieser Erklärung ändern, werden wir dies sofort im laufenden Vergabeverfahren und noch vor Zuschlagserteilung mitteilen.
  • Zuschlagsverbot bei Bezug eines Bewerbers/Bieters zu Russland

    • Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bewerber/Bieter eine entsprechende Erklärung in der Anlage 1 „Bewerberauskunft mit Eigenerklärungen“ abzugeben, dass
    • – unser Unternehmen nicht in Russland niedergelassen ist und wir – im Fall der Bewerbung als Einzelkaufmann - nicht die russische Staatsangehörigkeit besitzen
    • – an unserem Unternehmen kein in Russland niedergelassenes Unternehmen und keine natürliche Person mit russischer Staatsangehörigkeit zu mehr als 50% beteiligt ist.
    • – unser Unternehmen nicht im Namen oder auf Anweisung eines in Russland niedergelassenen Unternehmens oder einer natürlichen Person mit russischer Staatsangehörigkeit handelt.
    • – wir für die Ausführung des Auftrags nicht die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, Eignungsverleihers oder Lieferanten in Anspruch nehmen, der in Russland niedergelassen ist oder die russische Staatsangehörigkeit besitzt.
    • – wir nicht die Kapazitäten eines Unternehmens in Anspruch nehmen, an dem zu mehr als 50% ein in Russland niedergelassenes Unternehmen oder ein russischer Staatsangehöriger beteiligt sind oder das im Namen und auf Anweisung eines in Russland niedergelassenen Unternehmens oder russischen Staatsangehörigen handelt.
    • – Sollten sich unsere Verhältnisse nach Abgabe dieser Erklärung ändern, werden wir dies sofort im laufenden Vergabeverfahren und noch vor Zuschlagserteilung mitteilen.
  • Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft: Dem Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber- /Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bewerber-/ Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen (Anlage 6 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung).

  • Eigenerklärung zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG: Eigenerklärung, dass im Wettbewerbsregister entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit einem Bußgeldwert von wenigstens 175.000€ wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz 1 LkSG eingetragen sind und demnach die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro der öffentliche Auftraggeber für den Bewerber/Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG einholen muss.

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