Veröffentlichung 15.05.24 | Teilnahmefrist 01.12.28 |
Eignungskriterien
Angaben zum Unternehmen: Angaben zum Unternehmen (möglichst unter Angabe von Namen, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register, gesetzli-cher Vertretung, Kontakt, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, gegebenenfalls zuständiger Niederlassung bzw. Standort, Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens).
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbarer Registerauszug: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbarer Registerauszug (zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags nicht älter als sechs Monate, Kopie ausreichend). Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen. Ausnahme: Sollte es sich bei dem Bewerber um einen Unternehmer handeln, der z.B. als Freiberufler weder im Handelsregister / Partnerschaftsregister eingetragen ist, noch eine Gewerbeanmeldung benötigt, wird um einen entsprechenden Nachweis gebeten.
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
Zuschlagsverbot bei Bezug eines Bewerbers/Bieters zu Russland
Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft: Dem Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber- /Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bewerber-/ Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen (Anlage 6 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung).
Eigenerklärung zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG: Eigenerklärung, dass im Wettbewerbsregister entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit einem Bußgeldwert von wenigstens 175.000€ wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz 1 LkSG eingetragen sind und demnach die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro der öffentliche Auftraggeber für den Bewerber/Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG einholen muss.
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