Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen sog. "OpenHouse-Verfahren" für diverse Arzneimittelwirkstoffe mit dem frühestmöglichen Vertragsbeginn am 01.10.2024.
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