Veröffentlichung 02.06.26 | Teilnahmefrist 29.06.26 |
Eignungskriterien
Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus welcher Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
Als Anlage ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, beizufügen.
Angaben für 2023, 2024 und 2025 (ggf. vorläufig) und Mittelwert 2023-2025
Angaben für 2023, 2024 und 2025 (ggf. vorläufig) und Mittelwert 2023-2025 über sämtliche Umsätze, die mit der Lieferung und/oder Lizensierung abfallwirtschaftlicher Software bzw. vergleichbaren Dienstleistungen erzielt wurden.
Angabe von mindestens fünf Kunden (öffentliche-rechtliche Entsorgungsträger oder beauftragte Gesellschaften, welche Kundenbetreuung und Gebühreneinzug durchführen), an welche der Bewerber solche Softwareprodukte geliefert hat und für welche er aktuell Lizenzentgelte erhält.
Für folgende Einzelpunkte ist jeweils mindestens ein Referenzkunde zu benennen. Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein. a) Kundenverwaltung, Objektverwaltung, Behälterverwaltung b) Tourenplanung Regelabfuhr, c) mit Identsystem: Behälterdienst, Leerungsdatenverwaltung, Entsorgungsmeldungen d) Mobilgeräte-Apps für Sperrmüll e) Waagesoftware f) Gebührenabrechnung g) Kundenportal
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