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A5, Hartheim - Verkehrs- und Leiteinrichtung

Auftraggeber
Veröffentlicht
17.06.2026
Angebotsfrist
17.07.2026
A5, Hartheim - Verkehrs- und Leiteinrichtung
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
17.06.26
Abgabefrist
17.07.26
Öffnung
17.07.26
Vertragsbeginn
07.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Stuttgart, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabe.suedwest@autobahn.de
Freischalten
Telefon
+49 711342500
Freischalten
Website
https://www.autobahn.de
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Auf gesondertes Verlangen einzureichen

    • - Nachweis der Qualifikation des für die Verkehrssicherung zuständigen Personals gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen " (ZTV SA 97 und MVAS 99). Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt.
    • - Fachkräfte für Straßenmarkierungen
  • Mit dem Angebot einzureichen

    • 1. Gültige Präqualifikationsnachweise (PQ VOB)
    • Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft für einzelne der vorgenannten Leistungsbereiche nicht präqualifiziert ist, sind auf den Leistungsbereich bezogene Eigenerklärungen gem. Formblatt HVA B-StB "Eigenerklärung Eignung", auch für ggf. vorgesehene Nachunternehmer, mit dem Angebot vorzulegen.
    • 2. Sonstige individuell geforderte Nachweise:
    • Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
  • Mit dem Angebot einzureichen

    • - Angaben und Nachweise gem. Beschreibung der o. g. Ausschlussgründe.
    • - Angaben, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
    • - Klarstellend wird ebenfalls auf die gesetzliche Regelung des Art. 5k VO (EU) Nr. 833-2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, hingewiesen.
    • Die als Formular vorgegebene Eigenerklärung im Formblatt EIGENERKLAERUNG_BEZUG_RUSSLAND, mittels derer die Auftraggeber die Einhaltung der vorgenannten Vorschrift zu prüfen haben, ist abzugeben.
    • Auf gesondertes Verlangen einzureichen:
    • - Nachweis über die Anmeldung bei der für Ihr Unternehmen zuständigen Berufsgenossenschaft.
    • Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
    • Präqualifizierte Unternehmen
    • Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen.
    • Nicht präqualifizierte Unternehmen
    • Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" mit folgenden Angaben in Ziff. I.1. u. I.2. vorzulegen:
    • - Angaben zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung,
    • - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
    • - VHB 221 Zuschlagskalkulation oder VHB 222 Kalkulation über die Endsumme
  • Mit dem Angebot einzureichen

    • - Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
    • 1. Der geforderte Mindestjahresumsatz beträgt 5.000.000,00 $ €/a brutto in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
    • 2. Der geforderte Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich dieses Auftrags beträgt 5.000.000,00 €/a brutto in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
    • Auf gesondertes Verlangen einzureichen:
    • - Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers / Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
    • Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
    • Präqualifizierte Unternehmen
    • Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen.
    • Nicht präqualifizierte Unternehmen
    • Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das in Ziff. I.3. ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" mit folgenden Angaben vorzulegen:
    • - Angaben zum Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
  • Auf gesondertes Verlangen einzureichen

    • Gewerbeanmeldung, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
    • Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
    • Präqualifizierte Unternehmen
    • Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise des Nichtvorliegens o. g. Ausschlussgründe und der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen.
    • Nicht präqualifizierte Unternehmen
    • Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" mit folgenden Angaben in Ziff. I.1. u. I.2. vorzulegen:
    • - Angaben über die Eintragung in einem Berufsregister.
  • Mit dem Angebot einzureichen

    • Angaben zum Eintrag ins Handelsregister, in die Handwerksrolle und/oder bei der Industrie- und Handelskammer bzw., dass das Unternehmen zu keiner Eintragung in v. g. Register verpflichtet ist.
    • Auf gesondertes Verlangen einzureichen:
    • Vorlage der Gewerbeanmeldung, des Handelsregisterauszugs, der Eintragung in die Handwerksrolle oder der Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise.
    • Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
    • Präqualifizierte Unternehmen
    • Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise des Nichtvorliegens o. g. Ausschlussgründe und der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen.
    • Nicht präqualifizierte Unternehmen
    • Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" mit folgenden Angaben in Ziff. I.1. u. I.2. vorzulegen:
    • - Angaben über die Eintragung in einem Handelsregister.

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