Veröffentlichung 05.08.26 | Fragenfrist 14.08.26 | Abgabefrist 27.08.26 | Öffnung 27.08.26 |
Eignungskriterien
Mindestanforderung und mit dem Angebot einzureichen sind: Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb und Nachweis der Zulassung als Fachbetrieb Asbest gem. § 11 a Abs. 3 Anhang I Nr. 3 Ziffer 3.4 Abs. 1 Gefahrenstoffverordnung
Mit dem Angebot sind vom Bieter (im Falle von Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) vorzulegen
Mit dem Angebot sind vorzulegen
Eigenerklärung, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, anzugeben. Bei einer Bietergemeinschaft sind je Kalenderjahr jeweils die Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zu addieren. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Keine. Eine Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Befähigung oder die berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023-2025), soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, jeweils in EUR netto. Mindestanforderung ist ein Umsatz mit vergleichbaren Leistungen des Bieters, in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023-2025), von mindestens 10 Mio EUR netto. Der Bewerber muss also für JEDES der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre einen Mindestjahresumsatz für vergleichbare Leistungen von 10 Mio. EUR (netto) vorweisen. Vergleichbar sind Leistungen, die die Umsetzung von Schadstoffrückbau und Abbruchmaßnahmen eines Hochbauprojektes enthielten. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Umsätze mit vergleichbaren Leistungen der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Umsatz mit vergleichbaren Leistungen anzugeben Auf gesondertes Verlangen ist die Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder Gewinn- und Verlustrechnungen einzureichen.
Eigenerklärung des Bieters, dass eine Haftpflichtversicherung bei einem (in einem EU-Mitgliedstaat bzw. einem Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum) zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgenden Mindestdeckungssummen in EUR abgeschlossen bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird: a) mit Deckungssummen von mindestens entweder 5 000 000 EUR für Personenschäden je Schadensfall, 5 000 000 EUR für Sachschäden je Schadensfall und von mindestens 3 000 000 EUR für sonstige Schäden je Schadensfall oder von mindestens 10 000 000 EUR Pauschal für Personen-, Sach- und sonstige Schäden je Schadensereignis b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss. Oder im Falle einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit den als vorstehend unter a) - b) genannten Deckungssummen kann als Nachweis eine Versicherungsbestätigung oder -schein vorgelegt werden. Sollte bisher kein Versicherungsschutz bestehen oder im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a) - b) genannt, kann als Nachweis alternativ auch eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens eingereicht werden aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird bzw. die Versicherung an vorstehende Anforderungen unter a) - b) angepasst werden wird. Der Auftragnehmer (AN) ist verpflichtet, während der gesamten Bauzeit eine Haftpflichtversicherung zur Abdeckung aller sich aus der im Zusammenhang mit den Leistungen des Vertrags ergebenden, in Deutschland tarifmäßig versicherbarer Risiken, insbesondere gegen alle Haftpflicht- und Unfallschäden sowie inklusive der Umwelthaftpflicht und der Umweltschadensversicherung und inklusive einer erweiterten Planungshaftpflichtversicherung für vom AN zu erbringende Planungsleistungen zu unterhalten oder abzuschließen. Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden müssen mitversichert sein, es sei denn diese ist nach Natur. Ist der AN auch mit Abbrucharbeiten beauftragt, darf eine Radiusklausel, die den Ersatz von Sachschäden innerhalb eines vorgegebenen Radius' des Abbruchsobjekts ausschließt (bspw. Hälfte der Gebäudehöhe des Abbruchgebäudes) nicht vereinbart sein, es sei denn es ist ausgeschlossen, dass innerhalb des Radius' Sachschäden am Eigentum des AG oder Dritter eintritt. Die Kosten der Haftpflichtversicherung nach den vorstehenden Absätzen sind durch den AN zu tragen. Diese Verpflichtung zur Haftpflichtversicherung nach den vorstehenden Absätzen gilt ausdrücklich auch, wenn die MüK eine Bau-Exzedenten-Haftpflichtversicherung nach Ziffer 5.3 abgeschlossen hat, da diese das Bestehen eine Haftpflichtversicherung des AN mit den Deckungssummen nach Ziffer 13.2 voraussetzt.
Zuschlagskriterien
Preis
Welche davon erfüllen Sie?
KI prüft alle Kriterien gegen Ihr Unternehmensprofil
Kostenlos · Sofortige Analyse
Vollständige Unterlagen nach kostenloser Registrierung herunterladbar.
KI findet täglich passende Aufträge für Sie – basierend auf dieser Ausschreibung.
Vertraut von 1.000+ Unternehmen
Nie wieder passende Ausschreibungen verpassen