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Abbruch Bernburger Straße - Los 2 Abtransport Betonrecycling

Auftraggeber
Veröffentlicht
Angebotsfrist
05.08.2026
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 53/2026 De-Ro 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Stadt Dessau-Roßlau, Zentr. Vergabestelle Zerbster Str. 4 06844 Dessau-Roßlau Deutschland Telefonnummer: +49 340/204-1760 Telefaxnummer: +49 340-2042691360 E-Mail-Adresse: ausschreibung@dessau-rosslau.de Internet-Adresse: Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: Art der Leistung: Abbruch Bernburger Straße - Los 2 Abtransport Betonrecycling Menge und Umfang: Transport und Entsorgung Ort der Leistung: Stadt Dessau-Roßlau Bernburger Straße 28/30 06842 Dessau-Roßlau 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: Ende der Ausführungsfrist: 30.11.2026 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Beginn der Ausführung: 14 Tage nach Auftragserteilung 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19f45881f9c-2cf693bdae19abe7 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 05.08.2026 09:00 Ablauf der Bindefrist: 01.10.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von 3 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint. 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : gemäß VOL/B 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen/Unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Bauunternehmen/Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde gemäß UVgO folgende Angaben zu machen: Weitere Nachweise /Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für Nachunternehmer: entfällt! Weitere Nachweise /Angaben/Unterlagen (auch für Nachunternehmer) auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: Urkalkulation Nachweis der aktuellen Haftpflichtversicherung zu Personen- und Sachschäden Hinweise zum Bestbieterprinzip gemäß § 8 TVergG LSA 1. Die nach diesem Gesetz und nach den in § 1 (2) Satz 1 genannten Vergabe- und Vertragsordnungen verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise werden nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), nachgefordert. 2. Der Auftraggeber behält sich vor, parallel zum Bestbieter auch die nachrangigen Bieter zur Vorlage der Erklärungen und Nachweise nach Nr. 1 aufzufordern. 3. Nachforderungen und Abforderungen der Erklärungen und Nachweise erfolgen elektronisch über die eVergabe-Plattform www.eVergabe.de. 4. Der Bieter hat die verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer Frist von mindestens 3 und höchstens 10 Kalendertagen vorzulegen. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle Landesverwaltungsamt Vergabeprüfstelle oder 3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale) Abbruch/ Rückbau,Entsorgung von Abbruchmaterialien

Zeitplan

Abgabefrist
05.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
de-open

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