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Abbruch und Neubau von zwei Gemeinde-Wohnhäusern, Gemeinde Gutach i. Br.

Auftraggeber
Veröffentlicht
14.08.2026
Angebotsfrist
12.10.2026
Die Gemeinde Gutach im Breisgau plant den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit sozial gefördertem Wohnraum in der Alexanderstraße 14 und 16. Aufgrund des baulichen Zustands der bestehenden Gebäude sollen diese abgerissen und den heutigen Anforderungen hinsichtlich Grundrissqualität, Barrierefreiheit und Wohnkomfort angepasst werden. Im Vorfeld wurden durch das Büro Schlager Architekten & Ingenieure, sowie durch das Büro Stiefvater jeweils eine Machbarkeitsstudie erarbeitet. Diese Untersuchungen bildeten die Grundlage für die Entscheidung des Gemeinderats, das Projekt in der vorliegenden Form zu initiieren und weiterzuverfolgen. Gleichzeitig ist vorgesehen, die bisherigen Planungsansätze im weiteren Verfahren nicht als abschließend festgelegt zu betrachten, sondern als Ausgangsbasis für eine vertiefte Betrachtung. Für die Fachplanung HLS sind insbesondere die Ergebnisse der Machbarkeitsstudien hinsichtlich des energetischen Gebäudekonzeptes, der Wärmeversorgung, der Lüftungsstrategie, der Gebäudeautomation sowie der Wirtschaftlichkeit der technischen Anlagen im weiteren Planungsprozess zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Im weiteren Planungsprozess ist im Rahmen der Leistungsphase 2 eine Variantenuntersuchung durch das Planungsteam vorgesehen. Ziel ist eine ergebnisoffene Herangehensweise zur Ermittlung der bestmöglichen Bebauung unter Berücksichtigung einer möglichst hohen und wirtschaftlich sinnvollen Ausnutzung des Grundstücks. Hierbei sind aus Sicht der Fachplanung HLS insbesondere unterschiedliche Ansätze der Wärmeversorgung, Lüftung und Gebäudeautomation sowie deren Auswirkungen auf Investitionskosten, Betriebskosten, Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Wartungsaufwand zu untersuchen. Die in den Machbarkeitsstudien vorgesehenen technischen Lösungen sind dabei hinsichtlich technischer, wirtschaftlicher und energetischer Aspekte zu bewerten. Zudem sind mögliche Förderprogramme und deren Anforderungen frühzeitig zu berücksichtigen. Die Umsetzung des Projekts erfolgt voraussichtlich in zwei Bauabschnitten. Zunächst wird eines der beiden Gebäude neu errichtet. Nach dessen Fertigstellung sollen die derzeit noch im Bestand untergebrachten Mieter in den Neubau umziehen, sodass im Anschluss das zweite Bestandsgebäude zurückgebaut und der zweite Bauabschnitt realisiert werden kann. Die abschnittsweise Realisierung ist bei der Planung der technischen Gebäudeausrüstung sowie bei der Entwicklung der Versorgungs- und Erschließungskonzepte entsprechend zu berücksichtigen. Auf dieser Grundlage wurden die Projektkosten ermittelt: Kostengruppen Kosten (brutto) 100 Grundstück 0 € 200 Vorbereitende Maßnahmen 420.000 € 300 Bauwerk - Baukonstruktion inkl. Aufzug 4.100.000 € 400 Bauwerk - Techn. Anlagen 720.000 € 500 Außenanlagen und Freiflächen 180.000 € 600 Ausstattung und Kunstwerke 0 € Summe KG 100-600 5.420.000 € Basierend auf den ermittelten Projektbaukosten wurde die Honorarberechnung erstellt. Als weitere Planungsgrundlagen liegen ein Rahmenterminplan sowie ein Baugrundgutachten vor. Der energetische Standard der Gebäude ist im weiteren Planungsprozess zu untersuchen und festzulegen. Im Rahmen der HLS-Planung sind technische Konzepte zu entwickeln, welche die Anforderungen des geförderten Wohnungsbaus, die Wirtschaftlichkeit im Betrieb sowie die langfristige Wartungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit der Anlagen berücksichtigen. Das Projekt ist maßgeblich von der Bewilligung beantragter Fördermittel abhängig. Nach Abschluss der genehmigungsfähigen Planung sowie der Leistungsphase 4 ist vorgesehen, die Unterlagen beim zuständigen Fördermittelgeber einzureichen. Bis zur Entscheidung des Fördergebers kann ein Projektunterbruch von voraussichtlich bis zu 12 Monaten eintreten. Den Bietern ist bekannt, dass die Fortführung des Projekts und die Beauftragung der weiteren Leistungsstufe von einer Förderzusage abhängig sind. Der mögliche Projektunterbruch zwischen Leistungsphase 4 und Leistungsphase 5 ist bei der Kalkulation des Angebots und des Honorars zu berücksichtigen. Aus einem solchen projektbedingten Unterbruch, der Fördermittelbeantragung bzw. dem Warten auf die Förderentscheidung können keine Ansprüche auf zusätzliche Vergütung, Mehrkosten, Entschädigungen, Anpassungen des Honorars oder sonstige finanzielle Forderungen gegen den Auftraggeber abgeleitet werden. Die Regelungen zur stufenweisen Beauftragung bleiben hiervon unberührt. Ziel der HLS-Planung ist die Entwicklung eines technisch, energetisch und wirtschaftlich optimierten Versorgungskonzeptes unter Berücksichtigung der Anforderungen des geförderten Wohnungsbaus, der vorgesehenen Bauabschnitte, der Förderfähigkeit sowie eines langfristig wirtschaftlichen Anlagenbetriebs.

Zeitplan

Veröffentlichung
14.08.26
Abgabefrist
12.10.26
Öffnung
12.10.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Gutach, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
gemeinde@gutach.de
Telefon
+49 76 85 91 010
Website
https://www.gutach.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Zwingende und fakultative Ausschlussgründe
    • ▪Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124
    • GWB / § 73 Abs. 3 VgV und i. S. v. § 21 Abs. 1 (AentG), § 98c (AufenthG), § 19 Abs. 1 (MiLoG),
    • § 21 (SchwarzArbG) (siehe Teilnahmeformular Ziff. 2.1)
    • Russland-Sanktionen gem. 5. EU-Sanktionspaket nach Verordnung (EU) 2022/576 v. 08.04.2022
    • ▪Erklärung, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht (siehe Formular 2)
    • Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG)
    • ▪Verpflichtungserklärung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem
    • Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge nach Landestariftreue- und
    • Mindestlohngesetz – LTMG (siehe Formular 3)
    • Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (gem. §§ 44, 75 VgV)
    • ▪Bestätigung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung über die Eintragung in das
    • Berufs-/Handelsregister über Angabe der Berufs-/Handelsregisternummer (siehe Teilnahmeformular Ziff. 2.4)
    • Eigenerklärung zur Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur/in" oder "staatlich
    • geprüfter Techniker/in" im Bereich Versorgungstechnik, Technische Gebäudeausrüstung, Energie- und Gebäudetechnik oder vergleichbarer Fachrichtung für mindestens eine Person im Unternehmen des Bieters (siehe Teilnahmeformular Ziff. 2.5)
    • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (gem. § 45 VgV)
    • ▪Nachweis, dass eine Berufshaftpflichtversicherung über min. 1 500 000 EUR für
    • Personenschäden, min. 1 000 000 EUR für sonstige Schäden (pro Versicherungsfall) vorliegt
    • bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden (siehe
    • Teilnahmeformular Ziff. 2.6)
    • ▪Nachweis über min. 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich HLS-/Versorgungstechnik bzw.
    • technische Ausrüstung, für den im Teilnahmeantrag benannten Projektverantwortlichen.
    • Nachweis erfolgt als Eigenerklärung z.B. anhand des Lebenslaufes,
    • Mitarbeiterreferenz/persönlicher Referenzliste o.Ä. (siehe Teilnahmeformular Ziff. 2.5)
  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (gem. §§ 46, 75 VgV) (siehe Teilnahmeformular Ziff. 2.9) ▪ Referenzobjekt (gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) mit folgenden Mindestanforderungen

    • ­ Fachplanung technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 gemäß § 55 Teil 4
    • Abschnitt 2 HOAI) für den Neubau eines Gebäudes
    • ­ Anrechenbare Kosten der durch den Bieter geplanten Anlagengruppen 1, 2, 3, und 8 in
    • Höhe von mindestens 300.000 € brutto
    • ­ Abgeschlossene Leistung der letzten 7 Jahre (Abschluss der Leistungsphase 8 nach dem
    • 01.01.2019 bis zum Ablauf der Angebotsfrist) im Bereich der Technischen Ausrüstung
    • gemäß § 55 Teil 4 Abschnitt 2 HOAI
    • ­ Durch den Bieter vollständig erbrachte Leistungsphasen (mindestens Lph 2-3 und 5-8)
    • ­ Ausführung der Leistung im eigenen Unternehmen

Zuschlagskriterien

  • Es werden folgende Kriterien bewertet, die genaue Bepunktung ist dem Teilnahmeantrag zu entnehmen

    • ▪Auftraggeber
    • ▪Projekt- / Planungsinhalte
    • ▪Kosten der AG 1, 2, 3 und 8
    • ▪Abschluss der Leistung
    • Es wird max. eine Referenz gewertet. Werden mehr als eine Referenz eingereicht, wird ausschließlich
    • die erstgenannte Referenz berücksichtigt
    • alle weiteren bleiben unbewertet.
    • Das zuvor beschriebene Projekt muss im Unternehmen des Bieters erbracht worden sein.
    • Qualitätskriterium
    • Die Erläuterungen zu den nachfolgenden Qualitätskriterien sind textlich und/oder bildlich als PDF-
    • Dokument darzustellen.
    • Für das Qualitätskriterium „Projektumsetzung“ sind maximal zwei DIN-A4-Seiten zulässig. Für das
    • Qualitätskriterium „Projektorganisation“ sind maximal zwei DIN-A4-Seiten zulässig.
    • Werden mehr als zwei DIN-A4-Seiten je Qualitätskriterium eingereicht, werden ausschließlich die
    • beiden ersten Seiten berücksichtigt
    • alle weiteren bleiben unbewertet.
    • Projektumsetzung
    • Der Auslober bewertet die projektspezifische Herangehensweise des Bieters an die ausgeschriebene
    • Fachplanung HLS.
    • Zu diesem Zweck erläutert der Bieter anhand der zur Verfügung gestellten Projektunterlagen seine
    • ersten Überlegungen und Planungsansätze für das Projekt.
    • Bewertet wird insbesondere,
    • ▪welche projektspezifischen Besonderheiten der Bieter erkennt,
    • ▪welche Auswirkungen sich hieraus für die Fachplanung HLS ergeben,
    • ▪welche wesentlichen Projektrisiken der Bieter identifiziert und wie er diesen begegnen
    • möchte,
    • ▪welche Schlussfolgerungen der Bieter aus den vorhandenen Projektunterlagen für seine
    • Planung ableitet,
    • ▪welche ersten Ansätze hinsichtlich Wärmeversorgung, Lüftung, Gebäudeautomation und
    • Energieeffizienz entwickelt werden,
    • ▪welche Überlegungen zur Förderfähigkeit, Wirtschaftlichkeit sowie zum späteren Betrieb und
    • zur Wartung der Anlagen angestellt werden.
    • Der Auslober bewertet und fordert keine Entwürfe oder Vorplanungen.
    • Je konkreter, nachvollziehbarer und projektspezifischer die Ausführungen erfolgen, desto besser wird
    • das Angebot bewertet.
    • Projektorganisation
    • Der Auslober bewertet die Organisation des Projektes durch den Bieter.
    • Bewertet wird insbesondere,
    • ▪die Zusammensetzung des Projektteams und die Aufgabenverteilung,
    • ▪die vorgesehene Vertretungsregelung,
    • ▪die externe Kommunikation und die Schnittstellen zum Auftraggeber sowie zu weiteren
    • Projektbeteiligten,
    • ▪die interne Organisation und Abstimmung innerhalb des Planungsteams,
    • ▪die Maßnahmen zur Sicherstellung von Qualität, Kosten und Terminen,
    • ▪sowie die Organisation und Koordination der Technischen Ausrüstung innerhalb des
    • Gesamtplanungsteams.
    • Die vorgenannten Aspekte können anhand konkreter Referenzbeispiele erläutert werden.
    • Je nachvollziehbarer und projektspezifischer die dargestellte Projektorganisation erfolgt, desto besser
    • wird das Angebot bewertet.
    • Die Bepunktung ist der Information zu entnehmen.
  • Das Angebot erfolgt auf Grundlage des Vertragsentwurfes und beinhaltet u.a. folgende Bestandteile, die gemäß dem Vertrag vom AG vorgegeben und im Angebotspreis zu berücksichtigen sind bzw. gem. Honorarformular separat anzubieten sind

    • ▪Der Auftraggeber hat die Bauaufgabe objektiv bewertet und in die Honorarzone II eingeordnet
    • ▪Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 gem. § 55 Teil 4 Abschnitt 2 HOAI, Fachplanung
    • Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8)
    • ▪Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1-4 und 5-8 sowie 9
    • ▪Der Bieter hat bei seiner Kalkulation zu berücksichtigen, dass aufgrund der Fördermittelbeantragung nach Abschluss der Leistungsphase 4 bis zur Entscheidung des Fördergebers ein Projektunterbruch von voraussichtlich bis zu 12 Monaten eintreten kann.
    • ▪Der mögliche Projektunterbruch gilt mit Angebotsabgabe als bekannt und ist mit dem
    • angebotenen Honorar abgegolten.
    • ▪Hieraus resultierende Aufwendungen, Vorhaltezeiten oder sonstige Mehrkosten begründen
    • keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung oder Anpassung des Honorars.
    • ▪Stundensätze Projektmitarbeiter
    • ▪Die HOAI 2021 wird vollumfänglich vertraglich vereinbart, auf den Angebotspreis kann ein
    • Abschlag/Aufschlag angeboten werden (keine Mindest-/Höchstsatzbindung gem. EuGH-Urteil
    • vom 04.07.2019)
    • Bezüglich des Kriteriums „Honorarangebot“ erhält das günstigste Angebot 5 von 5 möglichen Punkten.
    • Ein fiktives Angebot, das 50% teurer als das günstigste Angebot ist, erhält 1 Punkt, dazwischen wird
    • linear interpoliert.
    • Bitte nutzen Sie zur Abgabe des Angebots das Angebotsformular. Dieses steht Ihnen über die
    • Vergabeplattform zur Verfügung.

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Preisblatt203 KB2 Tabellen
Projektplan89 KB12 Seiten
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