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Abfallentsorgung

Auftraggeber
Veröffentlicht
11.06.2026
Angebotsfrist
08.07.2026
Rahmenvereinbarung Abfallentsorgung 2027 - 2031
Vergabeunterlagen
6 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
11.06.26
Abgabefrist
08.07.26
Vertragsbeginn
01.01.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Lübeck, Deutschland
E-Mail
vergabestelle@uksh.de
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Telefon
+49 43150011662
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Website
https://vergabe.uksh.de
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • https://vergabe.uksh.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-19e1677d273-610bd9163ce8206e

  • https://vergabe.uksh.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-19e1677d273-610bd9163ce8206e

  • https://vergabe.uksh.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-19e1677d273-610bd9163ce8206e

  • ~ Haftpflichtversicherung: Für das Unternehmen muss eine Haftpflichtversicherungsdeckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in einer dem Tätigkeitsfeld angemessenen Höhe bestehen. Falls der bestehende Versicherungsschutz nicht für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 EUR, für Vermögensschäden mindestens 300.000 EUR pro Jahr (je zweifach maximiert) beträgt, muss er im Auftragsfall entsprechend aufgestockt werden.

  • ~ Erlaubnis zur Berufsausübung

    • Die Ausübung des Berufs oder Gewerbes darf nicht behördlich verboten worden sein.
    • ~ Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Es darf kein zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 und § 124 GWB vorliegen, es sei denn, es ist eine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt. Falls ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 und § 126 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt ist, hängt die Teilnah-me von einer Ermessensentscheidung des Auftraggebers ab.
    • ~ Kein nach Sanktionsrecht unzulässiger Bezug zu Russland: Eine Beauftragung des Unternehmens oder seine Einbindung als Unterauftragnehmer, Lieferant oder eignungsverleihender Dritter, je mit einem Anteil von mehr als 10 % am Auftragswert, darf nicht durch Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabi-lisieren (Artikel eingefügt durch Art. 1 Nr. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 und mehrfach, zuletzt durch Art. 1 Ziff. 20 der Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18.12.2023, geändert), verboten sein.
  • Sie weisen uns Ihren Jahresumsatz der letzten 3 Jahre nach.

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Eignungskriterien56 KB16 Seiten
Preisblatt24 KB2 Tabellen
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