Veröffentlichung 25.06.26 | Fragenfrist 17.07.26 | Abgabefrist 23.07.26 | Öffnung 23.07.26 |
Eignungskriterien
Mindestanforderungen: 1. Nachweis über Sachkunde im Bereich der Fäkalienabfuhr (Nachweise und Schulungen, die für den Umgang, die Dichtheitsprüfung oder den Transport erforderlich sind) 2. Nachweis einer Güterverkehrerlaubnis
Mindestanforderung: Das Unternehmen muss eine entsprechend den allgemeinen Arbeits- und Sicherheitsvorschriften geeignete Ausrüstung für seine Mitarbeiter bereitstellen. Hierzu zählen insbesondere Warnkleidung beim Arbeiten im Verkehrsraum, Schutzkleidung usw..
Mindestanforderung: Der AN hat für die Abfuhr der Fäkalien Fahrzeuge einzusetzen, die speziell für diese Aufgabe ausgerüstet sind und der StVO sowie den einschlägigen Bestimmungen des TÜV und der Berufsgenossenschaft entsprechen. Diese eingesetzten Fahrzeuge müssen über eine Füllstandsmessanzeige verfügen. Die Kennzeichen der eingesetzten Fahrzeuge sind dem AG bekannt zugeben.
Mindestanforderung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Mindestanforderungen: 1. 4 fachlich geeignete Mitarbeiter 2. 3 Saugfahrzeuge mit einem Fassungsvermögen von jeweils mind. 10 m³ - Fahrzeuge müssen den einschlägigen technischen und umweltrechtlichen Anforderungen entsprechen - Regelmäßige Wartung und Einsatzbereitschaft sind sicherzustellen
Zuschlagskriterien
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