Frist abgelaufen

Abholung, Transport und Verwertung von Baum- und Strauchschnitt sowie sonstigem Grüngut

Auftraggeber
Veröffentlicht
16.04.2025
Angebotsfrist
16.05.2025
Abholung, Transport und Verwertung von Baum- und Strauchschnitt (Lose 1-3) sowie sonstigem Grüngut (Lose 4-6) aus dem Landkreis Cham ab 01.01.2026 Die genannten Leistungen der Verwertung von Baum- und Strauchschnitt (holzigen Gartenabfällen) sowie sonstigem Grüngut werden jeweils einschließlich Transport aufgeteilt auf folgende Fach- und Mengenlose ausgeschrieben: Los 1, 2 und 3: Abholung, Transport und Verwertung von Baum- und Strauchschnitt von dafür vorgesehenen Sammelstellen der Kreiswerke Cham im Landkreis Cham gemäß jeweiligem Gebietszuschnitt des Loses (1: Südwest, 2: Mitte und 3: Nordost). Los 4, 5 und 6: Abholung, Transport und Verwertung von sonstigem Grüngut (Rasen-/Blumenschnitt, Laub, Fallobst u.ä. von dafür vorgesehenen Sammelstellen der Kreiswerke Cham im Landkreis Cham gemäß jeweiligem Gebietszuschnitt des Loses (4: Südwest, 5: Mitte und 6: Nordost).
Vergabeunterlagen
6 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
16.04.25
Abgabefrist
16.05.25
Öffnung
16.05.25
Vertragsbeginn
01.01.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Cham, Deutschland
E-Mail
martin.kernbichl@lra.landkreis-cham.de
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Telefon
+49 997178350
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Website
https://www.deutsche-evergabe.de
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • 1. Eintragung im Berufs- oder Handelsregister

    • Als Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung wird vorliegend die Eintragung der bei der Leistungserbringung eingesetzten Unternehmens im einschlägigen Berufs- oder Handelsregister für den Fall, dass das Unternehmen von Rechts wegen dort eingetragen werden kann, verlangt.
    • Mit dem Angebot sind aktuelle Auszüge (max. drei Monate alt) aus dem Berufs- oder Handelsregister hochzuladen für
    • o den Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft
    • o benannte Unterauftragnehmer und Dritte zur Eignungsleihe.
    • Für Unternehmen, an welche die Produkte aus der Behandlung der Abfälle vermarktet werden (Holzhackschnitzel, Kompost) und für die Entsorger von Rest- und Störstoffen, sind diese erst auf Aufforderung einzureichen.
    • 2. Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
    • Bieter und Unterauftragnehmer müssen Mitglied einer gesetzlichen Unfallversicherung sein. Als Nachweis werden mit dem Angebot Eigenerklärungen über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft verlangt, soweit das Unternehmen der Pflichtmitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung unterliegt.
    • Erklärungen zur einschlägigen Berufsgenossenschaft und der Mitgliedsnummer werden mit dem Angebot verlangt
    • o vom Bieter bzw. den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft (Angaben hierzu sind vom Bieter bzw. dem geschäftsführenden Mitglied der Bietergemeinschaft im Angebotsformular zu machen, von weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft in Formular 3 einzutragen).
    • o von benannten Unterauftragnehmern für den Transport und für den Betrieb von Verwertungsanlagen (Angabe in Formular 4b).
    • Für Unternehmen, an welche die Produkte aus der Behandlung der Abfälle vermarktet werden (Holzhackschnitzel, Kompost) und für die Entsorger von Rest- und Störstoffen, sind diese Angaben erst auf Aufforderung einzureichen.
  • 1. Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren

    • Zum Beleg der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Sinne stabiler Umsätze werden
    • mit dem Angebot Eigenerklärungen über die jeweiligen Gesamtumsätze der Unternehmen in den letzten drei Geschäftsjahren (grds. 2022 – 2024) nach Formular 5 verlangt
    • o von Bietern bzw. Mitgliedern von Bietergemeinschaften
    • o von benannten Unterauftragnehmern für den Transport und für den Betrieb von Verwertungsanlagen.
    • Für Unternehmen, an welche die Produkte aus der Behandlung der Abfälle vermarktet werden (Holzhackschnitzel, Kompost) und für die Entsorger von Rest- und Störstoffen, sind diese Angaben erst auf Aufforderung einzureichen.
    • 2. Nachweis einer ausreichenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung:
    • Eingesetzte Unternehmen für die Erbringung von Transportleistungen sowie die Verwertung müssen über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. Euro pro Schadensfall (für Personen- und Sachschäden, Vermögensschäden müssen nicht zwingend mit erfasst sein) bei zweifacher Maximierung für alle Fälle eines Jahres verfügen.
    • Mit dem Angebot sind hierüber aktuelle Bestätigungen der Versicherungs-unternehmen (z.B. aktuelle Police / Versicherungsschein) hochzuladen
    • o von Bietern bzw. Mitgliedern von Bietergemeinschaften
    • o von benannten Unterauftragnehmern für den Transport und für den Betrieb von Verwertungsanlagen.
    • Für Unternehmen, an welche die Produkte aus der Behandlung der Abfälle vermarktet werden (Holzhackschnitzel, Kompost) und für die Entsorger von Rest- und Störstoffen, sind diese erst auf Aufforderung einzureichen.
  • 1. Referenzen aus den letzten drei Jahren

    • Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss über Erfahrungen in der Erbringung von vergleichbaren Leistungen verfügen oder sich insoweit auf die Erfahrungen Dritter gem. § 47 VgV berufen können.
    • Als vergeichbare Leistungen werden die Folgenden erachtet:
    • - bei Losen 1-3: Leistungen der Verwertung von holzigen Gartenabfällen
    • - bei Losen 4-6: Leistungen der Verwertung von sonstigen Gartenabfällen
    • Mit dem Angebot ist eine Übersicht der in den letzten drei Jahren (2022- 2024) erbrachten Aufträge im o.g. Sinne nach Formular 6 einzureichen mit Angabe
    • - des Auftraggebers,
    • - des Leistungsgegenstandes (Abfallart, Tätigkeit und Leistungsmenge je Jahr
    • - sowie der Leistungsdauer.
    • Soweit es sich dabei nicht um Referenzen des Bieters handelt, sondern um solche eines Dritten, ist für diese/n Dritte/n zusätzlich ein ausgefülltes Formular 4b einzureichen.
    • 2. Beschreibung der technischen Ausrüstung für die Leistungserbringung:
    • Der Auftragnehmer oder ein von ihm gebundener Dritter (Unterauftragnehmer, Eignungsleiher, anderes Mitglied der Bietergemeinschaft) muss spätestens zum Leistungsbeginn über die erforderliche technische Ausrüstung zur Erbringung der Leistungen verfügen.
    • Zum Nachweis sind hierzu mit dem Angebot in Formular 7 Angaben zu machen zu:
    • - vorgesehenen Transportfahrzeugen für die Abholung von den Sammelstellen des Loses und für weitere Transporte (Art, Anzahl)
    • - weiterer vorgesehener Technik und Verfahrensweise bei Abholung der Abfälle von den Sammelstellen des Loses und der vorgesehenen geeichten Waage für die Verwiegung
    • - Beschreibung der/des Verwertungsverfahren/s und der dafür vorgesehenen Anlage(n) mit Betreiber und Standort
    • - Angabe der voraussichtlich freien Verarbeitungskapazität dieser vorgesehenen Verwertungsanlagen pro Jahr während der Vertragslaufzeit
    • - Konzept für die Entsorgung/ Vermarktung der ggf. erzeugten Komposte und anfallenden Gärreste und Angaben zum Kreis der Abnehmer
    • - Angabe zum Verfahren der Entsorgung von Stör-/Reststoffen
    • Auf Aufforderung sind nähere Angaben zur Genehmigungssituation der vorgesehenen Verwertungsanlagen (Art der Genehmigung, genehmigte Kapazität, letzte Änderungen, genehmigte Abfallschlüssel, etwaige Duldung der Entsorgungspraxis durch die Behörde) darzulegen und zu erläutern.
    • Soweit es sich bei der technischen Ausrüstung um die eines Dritten /Unterauftragnehmers handelt, sind für diese/n ausgefüllte Formulare 4b einzureichen.
    • 3. Qualitätssicherung - Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb:
    • Von den eingesetzten Unternehmen für Transportleistungen oder die Verwertung (Kompostierung/Vergärung) wird als Mittel der Qualitätssicherung die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG i.V.m. der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbV) verlangt für
    • - die jeweils für die Leistungen vorgesehenen Betriebsstandorte sowie
    • - die Tätigkeiten des Transportes und der Verwertung von Abfällen für die AVV Nr. 20 02 01.
    • Zum Nachweis der Qualitätssicherung im vorgenannten Sinne sind mit dem Angebot jeweils gültige Zertifikate nach der EfbV für die betroffenen Standorte im o.g. Sinne hochzuladen für
    • o Bieter bzw. Mitglieder von Bietergemeinschaften
    • o benannte Unterauftragnehmer für Transportleistungen und Verwertungsleistungen im Sinne Kompostierung / Vergärung.

Zuschlagskriterien

  • Preiskriterium

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Eigenerklärung78 KB4 Seiten
Eignungskriterien37 KB8 Seiten
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