Zuschlag erteilt am 13. September 2024
Veröffentlichung 06.06.24 | Abgabefrist 09.07.24 | Öffnung 09.07.24 | Vertragsbeginn 01.09.24 |
Eignungskriterien
Die Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage
Die Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage: 1. Betriebshaftpflichtversicherung (EK-04-A): Der Auftraggeber fordert, dass eine adäquate Deckung des Betriebshaftpflichtrisikos über eine Versicherung sichergestellt ist bzw. wird, wobei mindestens folgende Deckungssummen gefordert werden: - für Personen- und Sachschäden (inkl. Tätigkeitsschäden) mindestens 5 Mio. EUR (zweifach maximiert) sowie - für Vermögensschäden mindestens 250.000,00 EUR. Der Auftraggeber akzeptiert hierfür entweder eine spezifische Projektdeckung (bei Projektversicherung/Excedentendeckung genügt eine 1-fache Maximierung), alternativ eine für die Vertragslaufzeit bestehende BHV mit mindestens der o.g. Deckungssummen (und in diesem Falle 2-facher Maximierung je Versicherungsjahr). Der Bieter hat hierzu die entsprechende Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage 21 abzugeben. Hinweis: Vor Zuschlagserteilung wird der Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll, aufgefordert, den Nachweis über die o. g. Haftpflichtversicherung zu erbringen. Die Aufforderung erhält der Bieter zusammen mit der Information über die beabsichtigte Zuschlagserteilung (Mitteilung nach 134 Abs. 1 GWB). Der Nachweis zur Haftpflichtversicherung ist durch Vorlage der Versicherungspolice oder einer entsprechenden Bescheinigung der Versicherung bzw. Bescheinigung eines Versicherungsmaklers zu erbringen und muss bis zum Ablauf der Warte- und Stillhaltefrist (134 Abs. 2 GWB) der Vergabestelle vorliegen, da ansonsten der Zuschlag nicht erteilt werden darf. Es wird auf die mit der Eignungsanforderung korrespondierende vertragliche Verpflichtung des künftigen Auftragnehmers zum Abschluss und Nachweis bzw. Aufrechterhalten einer entsprechenden Versicherung im Vertrag hingewiesen. Im Falle einer BG bzw. Eignungsleihe hat jedes Mitglied der BG bzw. jeder Beteiligte an der Eignungsleihe das Vorliegen der genannten Mindestdeckung zu erklären und vor Zuschlagserteilung nachzuweisen. Es wird insoweit nicht auf die gemeinschaftlich addierten Werte abgestellt. Kann ein Unternehmen den Nachweis nicht führen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Im Falle eines bloßen Subunternehmereinsatzes behält sich der AG vor, vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, ebenfalls den Nachweis eines entsprechenden Versicherungsschutzes für den jeweiligen Unterauftragnehmer zu fordern. 2. Umsatzdarstellung (EK-05-A bis EK-06-A): Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Erklärung über - den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens (EK-05-A) sowie - den spezifischen Jahresumsatz bezogen auf die besondere Leistungsart (EK-06-A) jeweils in Euro netto und bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021 - 2023) abzugeben, sofern die entsprechenden Angaben verfügbar sind. Sofern für das letzte Jahr noch keine abschließenden Zahlen vorliegen, sind ausnahmsweise vorläufige sorgfältige Schätzungen anzugeben und entsprechend zu kennzeichnen. Die Angaben sind unter Verwendung der Anlage 21 zu tätigen.
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