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Abschleppdienstleistungen für die LHH

Auftraggeber
Veröffentlicht
03.07.2026
Angebotsfrist
03.08.2026
Abschleppdienstleistungen für die LHH
6 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
03.07.26
Fragenfrist
27.07.26
Abgabefrist
03.08.26
Öffnung
03.08.26
Vertragsbeginn
08.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Hannover, Deutschland
E-Mail
submission@hannover-stadt.de
Telefon
+49 511-168-42870
Website
https://www.meinauftrag.rib.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Eigene Erklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung Nachweis über das Bestehen einer ausreichenden Betriebshaftpflichtund Hakenlastversicherung entsprechend Ziffer I Nr.2) des Mustervertrages Nachweis über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft Folgende Unterlagen hat der Bieter als Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzureichen: 1) Verzeichnis der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Angabe der/s bevollmächtigen Vertreters/in 1) von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, dass der/die bevollmächtigte/n Vertreter/innen die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin verbindlich vertreten und alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften.

  • Erlaubnis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz Bescheinigung gem. § 5 Abs. 3 AltfahrzeugVerordnung. Sofern sich der Bieter der Leistungsfähigkeit und Fachkunde eines anderen Unternehmens bedient, ist die Bescheinigung des anderen Unternehmens und eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens über die Entsorgung von Altfahrzeugen für den Bieter nachzuweisen.

  • Aufstellung der zur Verfügung stehenden Abschleppfahrzeuge mit Angaben zu Hersteller, Typ, Alter, Ausrüstung, Gültigkeit von HU und AU. I. Der Bieter hat nachzuweisen, dass er im Auftragsfalle pro Los über mindestens 3 Kranwagen zum Abschleppen von Fahrzeugen für die, von der Stadt erteilten Aufträge verfügen wird. Der Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen. Plateaufahrzeuge erfüllen diese Voraussetzung nicht. II. Bei der Zuschlagserteilung für mehrere Lose erhöht sich die Anzahl der erforderlichen Kranwagen entsprechend. Veränderungen über die Anzahl der vorhandenen Kranwagen sind unverzüglich anzuzeigen. Für Ersatz in geeigneter Form ist schnellstmöglich zu sorgen. Sofern nicht für Ersatz gesorgt werden kann, ist die Landeshauptstadt Hannover berechtigt, die Leistung an ein anderes Abschleppunternehmen, bis wieder die erforderlichen drei Kranwagen für ein Los zur Verfügung stehen, zu vergeben. Die Landeshauptstadt Hannover behält sich vor, für dadurch entstehenden Mehraufwand Schadenersatz zu fordern. Die hier genannten Angaben können für alle an einer Bietergemeinschaft beteiligten Firmen zusammengefasst werden. Ausführliche Beschreibung des Sicherstellungs/Verwahrgeländes mit Angaben zu Lage, Größe, Sicherungsmaßnahmen, der Entfernung zum Los sowie der Erreichbarkeit mit dem ÖPNV I. Auf dem Sicherstellungsgelände muss eine abschließbare Verwahrungsfläche bereitgestellt werden, auf der mindestens 30 Fahrzeuge sicher untergestellt und verwahrt werden können. II. Für eine Zuschlagserteilung auf mehrere Lose erhöht sich der Platzbedarf entsprechend. Eigene Erklärung, aus der sich die Verfügbarkeit eines Betriebsund Verwahrgeländes bis zum Vertragsende ergibt. Im Falle einer Bietergemeinschaft kann diese Erklärung nur von dem oder den Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorgelegt werden, die das Sicherstellungs/Verwahrgelände bereitstellen.

Zuschlagskriterien

    • Verfahren zur Wertung/Lose/Zuschlagslimitierung
    • 1. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Maßgeblich für die Wertung ist der jeweilige Angebotspreis des Bieters für das betreffende Los.
    • 2. Die Vergabe erfolgt in sechs Losen für sechs Abschleppbezirke. Bieter sind berechtigt, Angebote für ein, mehrere oder alle Lose abzugeben.
    • 3. Es wird eine Zuschlagslimitierung festgelegt
    • die Bieter können höchstens zwei Lose er-halten.
    • Es werden zunächst Zuschlagskombinationen gebildet, so dass eine maximal mögliche Anzahl von Losen vergeben werden kann.
    • Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes je Los erfolgt daraufhin auf Grundlage einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung (der wirtschaftlichsten Zuschlagskombination) aller Lose.
    • 4. Aufgrund der Betrachtung der wirtschaftlichsten Zuschlagskombination besteht somit kein Anspruch auf den Zuschlag für ein einzelnes Los, wenn für dieses Los das preis-günstigste Angebot abgegeben wurde.
    • 5. Ergeben sich mehrere wertungsgleiche Zuschlagskombinationen mit identischen Ge-samtkosten oder mehrere wertungsgleiche Angebote für ein Los, entscheidet das Los.

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