Veröffentlichung 03.07.26 | Fragenfrist 27.07.26 | Abgabefrist 03.08.26 | Öffnung 03.08.26 | Vertragsbeginn 08.09.26 |
Eignungskriterien
Eigene Erklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung Nachweis über das Bestehen einer ausreichenden Betriebshaftpflichtund Hakenlastversicherung entsprechend Ziffer I Nr.2) des Mustervertrages Nachweis über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft Folgende Unterlagen hat der Bieter als Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzureichen: 1) Verzeichnis der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Angabe der/s bevollmächtigen Vertreters/in 1) von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, dass der/die bevollmächtigte/n Vertreter/innen die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin verbindlich vertreten und alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften.
Erlaubnis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz Bescheinigung gem. § 5 Abs. 3 AltfahrzeugVerordnung. Sofern sich der Bieter der Leistungsfähigkeit und Fachkunde eines anderen Unternehmens bedient, ist die Bescheinigung des anderen Unternehmens und eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens über die Entsorgung von Altfahrzeugen für den Bieter nachzuweisen.
Aufstellung der zur Verfügung stehenden Abschleppfahrzeuge mit Angaben zu Hersteller, Typ, Alter, Ausrüstung, Gültigkeit von HU und AU. I. Der Bieter hat nachzuweisen, dass er im Auftragsfalle pro Los über mindestens 3 Kranwagen zum Abschleppen von Fahrzeugen für die, von der Stadt erteilten Aufträge verfügen wird. Der Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen. Plateaufahrzeuge erfüllen diese Voraussetzung nicht. II. Bei der Zuschlagserteilung für mehrere Lose erhöht sich die Anzahl der erforderlichen Kranwagen entsprechend. Veränderungen über die Anzahl der vorhandenen Kranwagen sind unverzüglich anzuzeigen. Für Ersatz in geeigneter Form ist schnellstmöglich zu sorgen. Sofern nicht für Ersatz gesorgt werden kann, ist die Landeshauptstadt Hannover berechtigt, die Leistung an ein anderes Abschleppunternehmen, bis wieder die erforderlichen drei Kranwagen für ein Los zur Verfügung stehen, zu vergeben. Die Landeshauptstadt Hannover behält sich vor, für dadurch entstehenden Mehraufwand Schadenersatz zu fordern. Die hier genannten Angaben können für alle an einer Bietergemeinschaft beteiligten Firmen zusammengefasst werden. Ausführliche Beschreibung des Sicherstellungs/Verwahrgeländes mit Angaben zu Lage, Größe, Sicherungsmaßnahmen, der Entfernung zum Los sowie der Erreichbarkeit mit dem ÖPNV I. Auf dem Sicherstellungsgelände muss eine abschließbare Verwahrungsfläche bereitgestellt werden, auf der mindestens 30 Fahrzeuge sicher untergestellt und verwahrt werden können. II. Für eine Zuschlagserteilung auf mehrere Lose erhöht sich der Platzbedarf entsprechend. Eigene Erklärung, aus der sich die Verfügbarkeit eines Betriebsund Verwahrgeländes bis zum Vertragsende ergibt. Im Falle einer Bietergemeinschaft kann diese Erklärung nur von dem oder den Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorgelegt werden, die das Sicherstellungs/Verwahrgelände bereitstellen.
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