Gegenstand der Leistung ist die Übernahme und Bearbeitung von Regressfällen nach § 116 SGB X unter Berücksichtigung der gesetzlichen Fristen. Der Auftragnehmer prüft Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten, setzt diese außergerichtlich und im Einzelfall nach Absprache mit der Auftraggeberin auch gerichtlich durch.
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