Veröffentlichung 13.06.25 | Abgabefrist 15.07.25 | Öffnung 15.07.25 |
Eignungskriterien
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen (Wirt-124 EU P) mit dem Angebot einzureichen.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss während der Leistungserbringung über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens EUR 3.000.000 (in Worten: drei Millionen) für Personen und Sachschäden sowie mindestens EUR 1.000.000 (in Worten: eine Million) sowie im Einzelfall EUR 500.000 (in Worten: eine halbe Million) für Vermögensschäden je Schadensfall, jeweils 2-fach in voller Höhe maximiert pro Versicherungsjahr, verfügen. Anderenfalls wird das Angebot ausgeschlossen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat zum Nachweis die Erklärung zum Versicherungsschutz einzureichen.
Der Bieter/ die Bietergemeinschaft muss einen Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in Höhe von durchschnittlich mindestens EUR 1.000.000,00 (netto) nachweisen. Zum Nachweis ist die Erklärung zu den Umsatzerlösen einzureichen.
Der Bieter/ die Bietergemeinschaft muss in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren in Höhe von durchschnittlich mindestens EUR 1.000.000,00 (netto) nachweisen. Zum Nachweis ist die Erklärung zu den Umsatzerlösen einzureichen.
Es ist der Nachweis über mindestens drei geeignete, d.h. vergleichbare, Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer-/Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers nebst Benennung eines Ansprechpartners und dessen aktuellen Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) sowie einer Beschreibung des Auftragsgegenstandes unter Verwendung des Formblattes zu erbringen - "Angaben zu Referenzprojekten". Vergleichbar ist eine Referenz im vorstehenden Sinne, wenn sie der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Umfang, Komplexität und Anforderungen soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
Es ist die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ("Russland-Eigenerklärung") einzureichen.
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