Frist abgelaufen

Abwassergruppe Zemmer, Neubau des Verbindungssammlers RÜB Schleidweiler - PW Mühlenflürchen; hier Los 2: Bautechnik/Tiefbauarbeiten, Kanalisation, Leitungsverlegung

Die Angebotsfrist ist am 08. Juni 2026 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓
Auftraggeber
Veröffentlicht
11.05.2026
Angebotsfrist
08.06.2026
Die Verbandsgemeindewerke Trier-Land AöR (Auftraggeber) schreibt mit vorliegender Ausschreibung den baulichen Teil eines Verbindungssammlers zwischen Schleidweiler und Daufenbach-Mühlenflürchen aus. Der neue Verbindungssammler beginnt im Anschluss eines geplanten Durchlaufbeckens und des dazugehörigen Drosselschachtbauwerkes in unmittelbarer Nähe der bestehende Kläranlage Schleidweiler auf der Parzelle Flur 22, Flurstück 107, Gemarkung Schleidweiler. Anschließend verläuft der Verbindungssammler über einen unbefestigten, öffentlichen Waldweg, der Topographie folgend in Richtung des Ortsteil Mühlenflürchen (Daufenbach). Der Verlauf in diesem Abschnitt wird überwiegend durch die Parzelle des Waldweges vorgegeben. Nach ca. 1.500 m Länge und 140 m Höhe wird der Ortsteil Mühlenflürchen erreicht. Im Ortsteil Mühlenflürchen wird der Sammler in ein noch umzuplanendes Pumpwerk „Daufenbach“ bzw. in den Verteilerschacht des Pumpwerkes integriert. Mit der Ausführung ist spätestens 15 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens zu beginnen. Bauzeit: maximal 120 Werktage. Weitere Details können den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Zeitplan

Veröffentlichung
11.05.26
Abgabefrist
08.06.26
Öffnung
08.06.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Trierweiler, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabestelle@trier-land.de
Telefon
+49 651 97980
Website
https://www.trier-land.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Präqualifikationsnummer führen und ggf. ergänzt durch die nachstehend geforderten auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen

    • Ist der Bieter nicht in einem solchen Präqualifikationsverzeichnis gelistet, sind alle nachstehenden Erklärungen/Nachweise, wie nachstehend dargestellt, vorzulegen:
    • 1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
    • 1.1. Angabe des Bieters zu Registereintragungen hinsichtlich Berufs- oder Handelsregister oder Handwerksrolle oder Industrie- und Handelskammer oder eines vergleichbaren Registers des jeweiligen Mitgliedstaates, § 6a Nr. 1 VOB/A-EU - anhand des vorgesehenen Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung).
    • 1.2. Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft:
    • Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben - anhand des vorgesehenen Formblattes 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft),
    • • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
    • • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
    • • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
    • • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
    • 1.3. Angabe des Bieters, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde (§ 6e VOB/A-EU), die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt - anhand des vorgesehenen Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung).
    • 1.4. Eine Eigenerklärung des Bieters zum 5. EU-Sanktionspaket – RUS-Sanktionen Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen – anhand des vorgesehenen Formblattes Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket.
    • 1.5. Angabe des Bieters zu Insolvenzverfahren und Liquidation – anhand des vorgesehenen Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung).
    • 1.6. Erklärungen des Bieters nach § 4 Abs. 1 und Abs. 2 zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt (Landestariftreuegesetz - LTTG) - anhand der vorgesehenen Formblätter (Mustererklärungen 1 und 3).
    • 1.7. Angabe des Bieters zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung – anhand des vorgesehenen Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung).
    • 1.8. Angabe des Bieters zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft – anhand des vorgesehenen Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung).
    • 1.9. Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe), § 6d VOB/A-EU:
    • Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften
    • die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
    • 1.10. Alle Erklärungen/Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
  • 2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 2.1. Vorlage der Bestätigung oder des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 2.000.000,00 € sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 2.000.000,00 € und für Umweltschäden in Höhe von mindestens 2.000.000,00 € jeweils je Versicherungsfall. Zudem müssen die Beträge je Versicherungsjahr zweifach zur Verfügung stehen. Nachweis anhand des vorgesehenen Formblattes 001_Versicherungsnachweis. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Präqualifikationsnummer führen und ggf. ergänzt durch die nachstehend geforderten auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen

    • Ist der Bieter nicht in einem solchen Präqualifikationsverzeichnis gelistet, sind alle nachstehenden Erklärungen/Nachweise, wie nachstehend dargestellt, vorzulegen:
    • 2.2. Angabe des Umsatzes des Unternehmens in den 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen anhand des vorgesehenen Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung).
  • Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Präqualifikationsnummer führen und ggf. ergänzt durch die nachstehend geforderten auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen

    • Ist der Bieter nicht in einem solchen Präqualifikationsverzeichnis gelistet, sind alle nachstehenden Erklärungen/Nachweise, wie nachstehend dargestellt, vorzulegen:
    • 3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
    • 3.1. Angaben des Bieters zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind - anhand des vorgesehenen Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung).
  • Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Präqualifikationsnummer führen und ggf. ergänzt durch die nachstehend geforderten auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen

    • Ist der Bieter nicht in einem solchen Präqualifikationsverzeichnis gelistet, sind alle nachstehenden Erklärungen/Nachweise, wie nachstehend dargestellt, vorzulegen:
    • 3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
    • 3.2. Angaben des Bieters zu Arbeitskräften - anhand des vorgesehenen Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung).
    • 3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
    • 3.3. Bieter müssen mit Angebotsabgabe die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961*) ist für die Beurteilungsgruppe AK1 zu erfüllen und mit Angebotsabgabe - gemäß dem vorgesehenen Formblatt EFB 212_Ergänzende Teilnahmebedingungen, Ziffern 7.3. und 7.4. – nachzuweisen.

Zuschlagskriterien

  • Erreichbare Punktzahl: maximal 15. Gewichtungsfaktor: 60 %.

  • Preis: Erreichbare Punktzahl: maximal 15. Gewichtungsfaktor: 40 %.

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Vergabeunterlagen

Vertragsentwurf37 KB16 Seiten
Kalkulation203 KB2 Tabellen
Projektplan89 KB6 Seiten
Vertragsbedingungen42 KB12 Seiten
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