Zuschlag erteilt am 30. Juli 2026
Veröffentlichung 26.08.25 | Abgabefrist 30.09.25 | Vertragsbeginn 01.01.29 |
Eignungskriterien
Allgemeine Vorgaben zum Nachweis der Eignung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) vorzulegen.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Mit dem Angebots sind folgende Erklärungen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), (4) Eigenerklärung zu Russland-Verbindungen
Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister
Vorlage der Bestätigung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts/Kreditversicherers hinsichtlich der Stellung der im Auftragsfall erforderlichen Bürgschaft. Zur Absicherung der Erfüllung der vertragsgemäßen Ausführung aller Leistungen und Schadensersatz hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut spätestens am 30.09.2028 zu stellen. Die Bürgschaft muss den im Vertragsentwurf dargestellten Vorgaben genügen. Die Bürgschaft muss für die Dauer des Leistungszeitraums vom Bürgen übernommen werden. Hinweis: Die Bestätigung zur Bürgschaft muss sich auf den späteren Auftragnehmer beziehen (im Fall des Einzelbieters auf diesen, im Fall der Bietergemeinschaft auf diese).
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (thermische Verwertung von Klärschlamm) vergleichbar sind (aufgeteilt in Eigen- und Fremdleistung), in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021 - 2023)
Eigenerklärung zur Betriebshaftpflicht- und einer Umwelthaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen für die Betriebshaftpflichtversicherung
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