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Alfred-Delp-Quartier, Erdbauarbeiten

Auftraggeber
Veröffentlicht
25.06.2026
Angebotsfrist
29.07.2026
Der Stadtrat der Stadt Donauwörth hat 2020 mit der Aufstellung des Bebauungsplanes "Alfred-Delp-Quartier, 1. BA" die Entwicklung eines innovativen, nachhaltigen Wohnstandortes am Schellenberg, östlich der Altstadt eingeleitet. Dem ehemaligen Gelände der 'Alfred-Delp-Kaserne', deren militärische Nutzung 2013 endete, kommt eine hohe Bedeutung für die weitere strukturelle und städtebauliche Entwicklung Donauwörths zu. Das neue Wohnquartier soll als Verbindungsstück und Gelenk zwischen dem Stadtteil Parkstadt und der Donauwörther Innenstadt fungieren. Die besondere landschaftliche Lage auf der Hangkuppe und die Terrassierungen mit den umfangreichen Gehölzbeständen sind das Alleinstellungsmerkmal des 'Alfred-Delp-Quartieres', das als 'grünes Quartier' mit einem ganz eigenen Charakter entwickelt werden soll.. Die zu gestaltenden Grün- und Parkflächen erfüllen wichtige Funktionen für das Starkregenmanagement im Quartier und die Freizeit- und Erholungsnutzung. In einem ersten Bauabschnitt werden folgende Bereiche gestaltet: - der südliche Landschaftspark mit den großflächigen Retentionsmulden des Starkregenmanagements und vielfältigen Aktions- und - der südlichste Teil der 'Grünen Fuge', die dem Starkregenabfluss aber auch dem Aufenthalt dient - die 'Bastion' als Landmarke und Aussichtspunkt im Norden Der Landschaftspark Süd, der südliche Teil der Grünen Fuge sowie die Bastion im Norden des Alfred-Delp-Quartiers werden Teil der Landesgartenschau Donauwörth 2028. Eine Fertigstellung bis Ende 2027 ist deshalb zwingend erforderlich.

Zeitplan

Veröffentlichung
25.06.26
Fragenfrist
23.07.26
Abgabefrist
29.07.26
Öffnung
29.07.26
Vertragsbeginn
21.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Donauwörth, Deutschland
E-Mail
vergabestelle@donauwoerth.de
Telefon
+49 906789-248
Website
https://www.donauwoerth2028.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Eigenerklärung (s. Formular 124 und Fomular 127): - dass nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen - dass nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen - der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben, sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt - eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt, - dass der Bieter bei der Berufsgenossenschaft gemeldet ist - dass der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat, - dass eine Eigenerklärung (Formblatt 127) zu Russlandsanktionen durch den Bieter abgegeben wird.

Zuschlagskriterien

  • Preis: Niedrigster Preis

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