Teilnahmefrist 23.04.26 | Veröffentlichung 12.06.26 |
Eignungskriterien
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister 1. Elektronisch signierte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Das Formular BAAINBw B-V 034/09.2017 wird bereitgestellt. 2. Formlose Eigenerklärung zu Angaben zur Eigentümerstruktur. 3. Formlose Eigenerklärung zu Benennung eines Ansprechpartners für dieses Verfahren mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse. 4. Elektronisch signierte Eigenerklärung, dass für das Vergabeverfahren und die sich ggf. anschließende Vertragsausführung Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht, sodass die Kommunikation bei Kontaktaufnahme und fortlaufende Kommunikation mit dem Auftraggeber stets in deutscher Sprache erfolgen kann. 5. Elektronisch signierte Eigenerklärung, dass der Bieter den Auftraggeber bereits im laufenden Vergabeverfahren über jede Änderung seiner Organisation (bspw. Eigentümerstruktur, Umstrukturierung, Ausgliederungen) informiert. 6. Elektronisch signierte Eigenerklärung, dass eine Änderung eines Unterauftragnehmers im Auftragsfall vorher angekündigt wird. 7. Für den Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung gemäß § 25 VSVgV ist
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) 1a. Formlose Eigenerklärung über die Befähigung, insgesamt 100.000 EA Einzelstern pro Jahr herstellen und liefern zu können. 1b. Formlose Eigenerklärung über die Befähigung, insgesamt 100.000 EA Mehrstern pro Jahr herstellen und liefern zu können. 2. Formlose Eigenerklärung, dass die Möglichkeit zur amtlichen Güteprüfung gegeben ist. Der Umfang der Güteprüfung ergibt sich aus folgenden Vorschriften
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind unterschrieben von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig
Zuschlagskriterien
Bewertungsmatrix: Zuschlagsfähig ist jedes Angebot, welches die Bedingungen der Vergabeunterlagen erfüllt und sich im Rahmen der Bewertungsmatrix durchgesetzt hat. Das Zuschlagskriterium niedrigster Preis wird erst im Rahmen des Mini-Wettbewerbs gelten.
Preis: Zuschlagsfähig ist jedes Angebot, welches die Bedingungen der Vergabeunterlagen erfüllt und sich im Rahmen der Bewertungsmatrix durchgesetzt hat. Das Zuschlagskriterium niedrigster Preis wird erst im Rahmen des Mini-Wettbewerbs gelten.
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