Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin schreibt den Abschluss von Rahmenvereinbarungen für die Überlassung von Leiharbeitnehmer:innen von dem Auftragnehmer (Verleiher) zur Arbeitsleistung an die Auftraggeberin (Charité) aus. Die Überlassung erfolgt für einen begrenzten Zeitraum und damit vorübergehend im Sinne von § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG.
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
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