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Arbeitnehmerüberlassung im Geschäftsbereich IT und Infrastruktur

Auftraggeber
Veröffentlicht
09.07.2026
Angebotsfrist
10.08.2026
Gegenstand der Leistung ist die Überlassung qualifizierter Mitarbeitender im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) zur Unterstützung der IT-Organisation der DAK-Gesundheit bei der Wahrnehmung fachlich, technisch und organisatorischer Aufgaben.
5 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
09.07.26
Fragenfrist
03.08.26
Abgabefrist
10.08.26
Öffnung
10.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Hamburg, Deutschland
Vertragslaufzeit
24 Tage
E-Mail
vergabestelle10@dak.de
Telefon
+49 000
Website
http://www.dak.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • A2_Eigenerklärung Eignung je Los (Mit dem Angebot
    • Mittels Eigenerklärung):
  • 2.1 Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung - Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Nachzuweisen durch Eigenerklärung

    • Anlage A2, Ziffer 2.1),
    • Im Fall einer Bietergemeinschaft muss eine entsprechende Versicherung von mindestens einem Mitglied oder alternativ von der Bietergemeinschaft selbst vorhanden sein.
    • Bestehen einer im Rahmen und Umfang marktüblichen und einer dem Vertrag angemessenen Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU.
    • Musskriterium
    • erfolgt keine Eigenerklärung über die Anlage A 2, Ziffer 2.1 wird der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
    • 2.2 Nachweis einer ausreichenden Bonität - Mindestens befriedigende Bonität nach Maßgabe des Bonitätsindex nach Creditreform zum 31.12.2025 oder später bzw. entsprechende Ausfallwahrscheinlichkeit anderer anerkannter Bonitätsindizes (z.B. DSGV-Rating)
    • (Nachzuweisen durch Vorlage Nachweis),
    • Im Fall einer Bietergemeinschaft muss eine entsprechende Bonität von allen Mitgliedern vorhanden sein und nachgewiesen werden.
    • Musskriterium
    • erfolgt kein Nachweis wird der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
  • 3.1 Eigenerklärung über geeignete Unternehmensreferenzen - Abgabe einer Eigenerklärung über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie die nachfolgenden Bedingungen erfüllt

    • - Projektbeginn und -ende nicht länger als fünf (5) Kalenderjahre zurückliegend
    • - Einsatz im tätigkeitsbezogenen Bereich
    • - Aufzeigen der Kompetenz für auftragskonforme Umsetzungen
    • (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 3.1).
    • Es sind mindestens 5 vergleichbare Referenzprojekte nachzuweisen.
    • - davon innerhalb der EU: 5 (5 von 5)
    • - davon in der Finanz-/Versicherungsbranche innerhalb der EU: 3 (3 von 5)
    • - davon bei einem Kunden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist: 2 (2 von 5)
    • - davon bei einem Sozialversicherungsträger innerhalb der Bundesrepublik Deutschland: (1 von 5)
    • Musskriterium
    • erfolgt keine Eigenerklärung über die Anlage A 2, Ziffer 3.1 wird der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
  • 3.2 Abdeckung der beschriebenen möglichen Einsatzinhalte durch das vorhandene Personal - Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft, wieviel der beschriebenen möglichen Einsatzinhalte durch das vorhandene Personal abgedeckt werden. (Nachzuweisen durch Eigenerklärung

    • Anlage A2, Ziffer 3.2).
    • Die Abdeckung der beschriebenen möglichen Einsatzinhalte (Anlage B1c_Anhang-3 Profile-Katalog / entsprechende Loszuordnung) durch das vorhandene Personal muss 100% betragen.
    • Musskriterium
    • erfolgt keine Eigenerklärung über die Anlage A2, Ziffer 3.2 wird der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
  • 3.3.1 Eigenerklärung zu den Mitarbeitern (1/2) - Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft über die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit der Mitarbeitenden mit einschlägiger Ausbildung und mehrjähriger Erfahrung in der Mitarbeit im aufgezeigten Bereich im regulatorischem Umfeld, die innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung stehen. (Nachzuweisen durch Eigenerklärung

    • Anlage A2, Ziffer 3.3).
    • Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit der fachlichen Mitarbeiter muss mindestens 2 Jahre betragen.
    • Musskriterium
    • erfolgt keine Eigenerklärung über die Anlage A 2, Ziffer 3.3 wird der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

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