Veröffentlichung 09.07.26 | Fragenfrist 28.07.26 | Abgabefrist 07.08.26 | Öffnung 07.08.26 |
Eignungskriterien
Für jedes Unternehmen, das als Bieter an dem Vergabeverfahren teilnimmt, ist ein Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder ein vergleichbarer Nachweis (z. B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister) mit aktuellem Stand vorzulegen (im Original oder als Kopie). Die Bescheinigung darf zum Datum des Abgabetermins für das Angebot nicht älter als sechs Monate sein und ist dem Formblatt A2.1 Erklärungen und Nachweise zur Eignung als Anlage beizufügen.
Der Bieter bzw. Auftragnehmer muss über eine für die Leistungserbringung übliche und erforderliche Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Das Bestehen bzw. der Abschluss einer entsprechenden Versicherung sind im Formblatt A2.1 anzugeben. Auf Verlangen der Vergabestelle ist die Versicherung nachzuweisen.
Im Formblatt A2.1 ist zu bestätigen, dass keiner der Geschäftsführer oder Inhaber des Unternehmens innerhalb der letzten drei Jahre ein anderes Unternehmen geführt hat oder Inhaber eines solchen Unternehmens war, das innerhalb dieser Zeit entweder zahlungsunfähig wurde, oder über dessen Vermögen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, oder sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Im Formblatt A2.1 ist der Umsatz (netto) anzugeben, der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt wurde, sowie der Umsatz (netto), der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen erzielt wurde. Vergleichbar sind Umsätze aus Arbeitnehmerüberlassungsleistungen im Bereich Triebfahrzeugführer.
Im Formblatt A2.1 ist die Zahl der Leiharbeitnehmer anzugeben. In Bezug auf die Anzahl der Leiharbeitnehmer gilt die folgende Mindestanforderung: Der Bieter muss über mindestens fünf (5) Leiharbeitnehmer (Triebfahrzeugführer) verfügen. Berücksichtigt werden festangestellte Leiharbeitnehmer in Vollzeit und entsprechende Teilzeitäquivalente.
In Formblatt A2.1 ist zu erklären, ob der Bieter über die zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistung (Arbeitnehmerüberlassung Triebfahrzeugführer) erforderliche Erlaubnis nach § 1 AÜG verfügt. Eine Ablichtung der Erlaubnis (ausgestellt von der Bundesagentur für Arbeit) ist dem Formblatt A2.1 als Anlage beizufügen.
Zuschlagskriterien
Stundenverrechnungssatz Euro netto je Einsatzstunde: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot bzw. auf die wirtschaftlichsten Angebote erteilt. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem günstigsten Angebotspreis. Der Zuschlag wird ggf. nach der Wertungsreihenfolge auf mehrere Angebote erteilt, bis die Anzahl von insgesamt ca. 115 Triebfahrzeugführern erreicht ist. Bei gleichem Angebotspreis entscheidet ggf. das Los. Im Angebotsschreiben ist der Vergütungssatz anzugeben, zu dem die Überlassung von Arbeitnehmern gemäß Rahmenvertrag zur Arbeitnehmerüberlassung und Leistungsbeschreibung angeboten wird. Der Vergütungssatz ist als Stundenverrechnungssatz in Euro (netto) je Einsatzstunde anzugeben. Mit dieser Vergütung werden sämtliche Leistungen gemäß Rahmenvertrag und Leistungsbeschreibung abgegolten. Es gilt ein maximaler Vergütungssatz von 75 Euro (netto) je Einsatzstunde. Angebote, die den maximalen Vergütungssatz übersteigen, werden nicht zur Wertung zugelassen.
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