Es ist die Lieferung von neuer Arbeitsbekleidung (Jacke und Hose ohne Brandschutzfunktion) gemäss Anforderungskatalog (Teil B, Anforderungskatalog) zu offerieren. Dabei wird zwischen der Arbeitsbekleidung für die Angehörigen der Feuerwehr und denjenigen der Jugendfeuerwehr (AdF) unterschieden, wobei sich die Bekleidung im Wesentlichen bezüglich Rücken-Beschriftung der Bundjacke unterscheidet (Anforderungskatalog, Ziff. 3).
Insgesamt gelten folgende Bezugsmengen bzw. Lieferfristen:
Für die Feuerwehr:
– Mit Bezugspflicht: je 4’500 Hosen und Jacken
– Ohne Bezugspflicht: je 8'000 Hosen und Jacken
Für die Jugendfeuerwehr:
– Mit Bezugspflicht: je 500 Hosen und Jacken
– Ohne Bezugspflicht: je 1’000 Hosen und Jacken
Lose (1)
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