Frist abgelaufen

Architektenwettbewerb: Erweiterung Friedrich-Ebert-Schule in Nienburg / Weser

Die Angebotsfrist ist am 15. Januar 2024 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓
Auftraggeber
Veröffentlicht
09.01.2024
Angebotsfrist
15.01.2024
Aufgrund eines Ratsbeschlusses der Stadt Nienburg soll die aktuell 3-zügige Friedrich-Ebert-Schule um einen vierten Zug erweitert werden. Die Friedrich-Ebert-Schule wird als Verlässliche Grundschule und bereits seit 1995 auch als Offene Ganztagsschule geführt. Im Rahmen der Wettbewerbsaufgabe ist ein Erweiterungsbau zu planen, welcher den fehlenden Raumbedarf abdeckt. Dieser wird aufgrund steigender Schülerzahlen seit 2023 vorübergehend von einer Containeranlage kompensiert, welche es in der Planung zu berücksichtigen gilt. Entstehen soll ein Gebäude für eine Ganztagsgrundschule mit 6 schulfähigen Klassen- bzw. Gruppenräumen (vier Unterrichtsräume und zwei Differenzierungsräume) samt Ganztagsbereich, Mensa, Schulbibliothek und den notwendigen Verwaltungs- und Nebenräumen gem. Raumprogramm. Die geplante Nutzfläche beträgt hierbei ca. 890 m². Der zu realisierende Erweiterungsneubau soll den hohen Anspruch an modernes, energetisch hocheffizientes Bauen mit optimalen Standards erfüllen und in seiner Gestaltung, Energieeffizienz, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit ein Schulgebäude mit Vorbildfunktion werden. Ziel des Wettbewerbs ist es, ein zukunftsweisendes Gebäude zu erhalten, welches den gewachsenen Aufgaben der Friedrich-Ebert-Schule gerecht wird und die gestiegenen funktionalen Anforderungen an das Gebäude erfüllt. Der Wettbewerb wird als nichtoffener einphasiger Wettbewerb für eine Gebäudeplanung im anonymen Verfahren innerhalb eines VgV-Verfahrens als RPW-Verfahren ausgelobt (§ 3 (3) RPW). Der Auslober wird gemäß Ziff. 8.2 RPW bei der Umsetzung des Projekts den/die Entwurfsverfasser des 1. Preises -sofern dies vom Preisgericht empfohlen wird und keine schwerwiegenden Gründe dem entgegen stehen- nach Verhandlung gem. § 14 (4) [8] VgV beauftragen. Der Auftraggeber behält sich vor, die an der Wettbewerbsarbeit des 1. Preisträgers beteiligten Fachplaner (TWP und TGA) ebenfalls mit Einzelverträgen zu beauftragen, so diese ihre Berufszulassung und Haftpflichtversicherung in erforderlicher Höhe zum eventuellen Vertragsschluss nachweisen. Die Beauftragung wird unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts für die Architektenleistungen (und evtl. weiteren Planungsleistungen) als umfassende Beauftragung (stufenweise; vorbehaltlich positiver Gremienbeschlüsse) über die Leistungsphasen 2-9 (6-9 in Teilen) gem. HOAI 2021 (Architektenleistung, Landschaftsarchitektur und evtl. auch TGA und TWP [LPH 1-6]) in Einzelverträgen vergeben. Daher wird die Beteiligung eines Landschaftsplaners schon am Wettbewerb gefordert, die der entsprechenden Fachplaner hingegen empfohlen. Die Beauftragung stufenweise: Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer zunächst die in der Anlage 10 der HOAI 2021 bezeichneten Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3. Danach behält sich der Auftraggeber vor, den Auftragnehmer mit den Leistungsphasen 4 bis 9 gemäß § 34 HOAI 2021 (Anlage 10) einzeln oder im Ganzen zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt durch schriftlichen Abruf der Leistungen in Textform. Liegt die zuletzt erbrachte Teilleistung der zuletzt beauftragten Leistungsphase mehr als 12 Monate zurück, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen abzulehnen. Sofern der Abruf nicht innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung der zuletzt beauftragten Leistung erfolgt, ist dem Auftragnehmer eine angemessene Einarbeitungszeit zuzugestehen. Die Weiterbeauftragung steht unter Vorbehalt der Einhaltung des Kostenrahmens und/oder der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel und/oder eines positiven Gremien- bzw. Ratsbeschlusses.

Zeitplan

Veröffentlichung
09.01.24
Abgabefrist
15.01.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Nichtoffenes Verfahren
Erfüllungsort
Nienburg, Deutschland
E-Mail
vergabestelle@nienburg.de
Telefon
+49 5021 870

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung §§ 44, 75 VgV i.V.m. § 122 GWB: - Eigenerklärung über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf anderer Weise nachgewiesene Erlaubnis der Berufsausübung. Der Nachweis ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Als Berufsqualifikation wird gemäß § 75 VgV der Beruf des Architekten gefordert. - Eigenerklärung über Berechtigung nach geltendem Landesrecht die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland tätig zu werden. Der Nachweis ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.

  • Ausschlussgründe nach §§ 123 ff. GWB: - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB. - Eigenerklärung, dass zu keiner Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bewerbers zuzurechnen ist, in den §§ 123 und 124 GWB genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise wird der Auftraggeber ggf. anfordern. - Der Auftraggeber wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Eigenerklärung, dass weder das Unternehmen des Bewerbers Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 sowie 2016/1686(jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint. - Eigenerklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 sowie 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Mir/Uns ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Eigenerklärung, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden. - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.

  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit § 45 VgV: Als Eigenerklärung vorzulegen: - Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Für den Umsatz des Unternehmens/der Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Objektplanung Gebäude/Innenraum gem. § 34 HOAI) unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, ist ein Mindestjahresumsatz von 300.000 EUR im Durchschnitt notwendig. - Angaben zu einer Berufshaftpflichtversicherung Die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung muss min. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und min. 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden betragen oder im Auftragsfall abgeschlossen/erhöht werden. Beides bei 2-facher Maximierung. Als Nachweis gilt auch die schriftliche Zusage der Versicherung zur Erhöhung der Deckungssumme im Auftragsfall.

  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit § 46 VgV: Als Eigenerklärung vorzulegen: - Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Summe aus Büroinhaber(n) und Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen (Dipl.-Ing./ Bachelor/ Master) im Leistungsbild Objektplanung Gebäude/Innenraum gem. § 34 HOAI 2021 des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. - Grundsätzlich verpflichtet sich jeder Bewerber/jede Bewerbergemeinschaft im Falle des Auftrages folgende Anforderungen an das einzusetzende Projektteam zu erfüllen: Projektleiter/in Hochbau - Der Projektleiter/die Projektleiterin hat mindestens ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur und mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter/in im Bereich Objektplanung Gebäude/Innenraum (§ 34 HOAI) und Berufserfahrung mit vergleichbaren Projekten im Bereich Hochbau oder kein abgeschlossenes Studium, aber mindestens 8 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter/in im Bereich Objektplanung Gebäude/Innenraum (§ 34 HOAI). Bauleiter/in Hochbau - Der Bauleiter/die Bauleiterin hat mindestens ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur und/oder Bauingenieurwesen und mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Bauleiter/in im Bereich LPH 8 Objektplanung Gebäude/Innenraum (§ 34 HOAI), oder kein abgeschlossenes Studium, aber mindestens 8 Jahre Berufserfahrung als Bauleiter/in im Bereich Objektplanung Gebäude/Innenraum (§ 34 HOAI). - Eigenerklärung, über das Verfügen über die notwendigen Geräte und technischen Ausstattungen nach heute üblichen Standards, entsprechende Schulung der Mitarbeiter/innen an diesen Geräten und den technischen Ausstattungen in der erforderlichen Tiefe. Die Angaben über notwendige Büroausstattung und Schulung der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen sind als Eigenerklärung vorzulegen und unterliegen keinem geforderten Mindeststandard. - Angaben zur eingesetzten CAD- und AVA-Software: Die Angaben zu CAD- und AVA-Software sind als Eigenerklärung vorzulegen und unterliegen keinem geforderten Mindeststandard. - Eigenerklärung, dass vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. Der Nachweis von Referenzen erfolgt durch das Ausfüllen der Referenzabfragen in den Teilnahmeformularen. Die dort aufgeführten Referenzangaben müssen mit der zu vergebenen Leistungen hinsichtlich der planerischen Komplexität vergleichbar sein und dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat insgesamt 2 wesentliche Referenzprojekte vorzustellen. Zu jedem Projekt ist max. 1 DIN A4 Projektblatt beizufügen. Bei der Auswahl des Referenzprojektes ist zu beachten: - Mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt "Schule / Bildungsstätte" (mind. Leistungsphasen 3-8) - Mindestens 1 weiteres Projekt "Öffentlicher Auftraggeber - Bund/Land oder Kommune" (mind. Leistungsphasen 3-8) Der Referenzzeitraum muss zwischen 01.01.2012 bis zum Datum der Bekanntmachung liegen, die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. Hinweise zur Bewertung der Referenzen: Eine Wertung der nachfolgenden Referenzen findet nicht statt. Die Referenzen werden auf die unter Abschnitt "3.3.5 Referenzprojekte" dargelegten Anforderungen (Mindestbedingungen) geprüft. Sind die Mindestbedingungen nicht eingehalten oder nicht in dem ausgefüllten Mantelbogen eindeutig erkennbar, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung. Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach den in den Vergabeunterlagen (vgl. III.1.) aufgeführten Eignungskriterien und der Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen. Ist die Bewerberzahl nach dieser objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter den verbleibenden gleichermaßen geeigneten Bewerbern notariell oder durch Rechtsamt gelost.

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Preisblatt78 KB2 Tabellen
Projektplan37 KB24 Seiten
Eigenerklärung203 KB4 Seiten
Eignungskriterien89 KB8 Seiten
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