Veröffentlichung 21.07.26 | Teilnahmefrist 19.08.26 | Vertragsbeginn 25.01.27 |
Eignungskriterien
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach § 45 Abs. 3 SektVO folgende objektive Wertungskriterien herangezogen
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 45 Abs. 3 SektVO folgende objektive Wertungskriterien herangezogen
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf die SektVO auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf die § 45 Abs. 3 SektVO auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 45 Abs. 3 SektVO folgende objektive Wertungskriterien herangezogen
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium: Personelle Besetzung
Qualitätskriterium: Fachtechnische Lösungsansätze
Qualitätskriterium: Strukturelle Herangehensweise an das Projekt
Preiskriterium: Honorarangebot
Welche davon erfüllen Sie?
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