Veröffentlichung 24.07.26 | Fragenfrist 19.08.26 | Abgabefrist 31.08.26 |
Eignungskriterien
Betriebshaftpflichtversicherung (Mindestbedingung) - Betriebshaftpflichtversicherung Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung inklusive Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung mit folgenden Deckungssummen je Schadensfall oder, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung inklusive Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung mit folgenden Deckungssummen je Schadensfall abgeschlossen wird: - je Schadensfall: mindestens 5.000.000 EUR - Als Schadensfälle nach dieser Regelung verstehen sich Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. - Die vorstehenden Deckungssummen müssen je Schadensfall und zweifach pro Jahr (= zweifache Maximierung) zur Verfügung stehen. Eine zweifache Maximierung liegt vor, wenn die jeweilige Deckungssumme innerhalb eines Versicherungsjahres dem Bieter mindestens für zwei voneinander unabhängige Versicherungsfälle vollständig zur Verfügung steht. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist auf Verlangen der Vergabestelle das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung inklusive Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung mit mindestens den vorstehend genannten Deckungssummen und der geforderten zweifachen Maximierung durch Vorlage der Versicherungspolice nachzuweisen. Alternativ kann zum Nachweis der Versicherungswürdigkeit die schriftliche Erklärung eines Versicherers vorgelegt werden, in der bestätigt wird, im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den o. g. Mindestdeckungssummen zu versichern, um diese dann erst im Zuschlagsfall unverzüglich nachzureichen. Der Bieter verpflichtet sich, den o.g. Versicherungsschutz für die Dauer der Vertragsdurchführung in der vorgenannten Höhe sicherzustellen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft separat die Erklärungen und Nachweise zum geforderten Versicherungsschutz zu erbringen.
Referenzauftrag: Armaturengruppen (Mindestbedingung) Beschreibung: Der Bieter hat zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens ein geeignetes Referenzprojekt zu benennen. Als Referenzprojekt wird ein Projekt anerkannt, bei dem der Bieter mindestens eine komplette Armaturengruppe für eine Gashochdruckleitung (Erdgas oder Wasserstoff) gefertigt und geliefert hat und bei dem sämtliche nachstehenden Mindestbedingungen erfüllt sind: - Leistungsgegenstand: Fertigung und Lieferung von kompletten Armaturengruppen für eine Gashochdruckleitung (Erdgas oder Wasserstoff). - Anwendungsbereich: Im Anwendungsbereich des DVGW-Regelwerks oder der Druckgeräterichtlinie - Technische Mindestanforderung: Mindestens eine Armaturengruppe mit einem Nenndruck ? PN 16 und einer Nennweite ? DN 300. - Zeitliche Anforderung: Abschluss des Referenzprojekts (maßgeblich ist das Datum der werkvertraglichen Abnahme) innerhalb des Zeitraums 01.01.2021 bis zum Ablauf der Angebotsfrist. Zu dem Referenzprojekt sind mindestens folgende Angaben einzureichen: - Name des Referenzprojekts - Auftraggeber - Leistungszeitraum und Datum der werkvertraglichen Abnahme - Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen - Technische Kenndaten der Armaturengruppe (DN, PN, Medium) - Ansprechpartner beim Auftraggeber Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung und auf die Mindestbedingungen bezogenen Angaben zum Referenzauftrag.
Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Unternehmers (Mindestbedingung) Beschreibung: Nachweis durch Eigenerklärung, dass der Bieter, bei Bietergemeinschaften mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft, oder im Falle der Eignungsleihe von dem Unternehmen, bei dem die Eignung geliehen wird über für die Ausführung des Auftrags erforderliche Zertifizierungen gemäß der nachfolgenden Aufzählung verfügt. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist auf Verlangen der Vergabestelle das Vorliegen der Zertifikate und deren Gültigkeit nachzuweisen. Die vorgelegten Nachweise und Zertifikate müssen mindestens bis zum Ablauf der Bindefrist des Angebots gültig sein. Der Bieter verpflichtet sich, im Falle einer Zuschlagserteilung sämtliche für die Auftragsausführung erforderlichen Zertifizierungen und Anerkennungen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten und bei Ablauf rechtzeitig zu erneuern. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Nachweis der fortbestehenden Gültigkeit jederzeit zu verlangen. Im Falle von Verzögerungen im Vergabeverfahren und der Verlängerung der Bindefrist sind die Zertifizierungen vor Zuschlagserteilung zu erneuern, falls die Zertifizierungen zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gültig sein sollten. Mindestens eine der folgenden Zertifizierungen ist als Mindestanforderung durch Eigenerklärung in Anlage B nachzuweisen: - gültige Zertifizierung nach DVGW-Arbeitsblatt GW 301, Modul G1 oder - gültige Zertifizierung gemäß Druckgeräterichtlinie (DGRL) nach DIN EN ISO 3834 Teil 3 und AD 2000 - Merkblatt HP0
Zuschlagskriterien
Preis: siehe Vergabeunterlagen
Welche davon erfüllen Sie?
KI prüft alle Kriterien gegen Ihr Unternehmensprofil
Kostenlos · Sofortige Analyse
Vollständige Unterlagen nach kostenloser Registrierung herunterladbar.
KI findet täglich passende Aufträge für Sie – basierend auf dieser Ausschreibung.
Vertraut von 1.000+ Unternehmen
Nie wieder passende Ausschreibungen verpassen