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Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Vollständiger Durchgang des Stichprobenmonitorings des Feldhamsters (Bundes- und Landesmonitoring) 2027-2028

Auftraggeber
Veröffentlicht
15.07.2026
Angebotsfrist
19.08.2026
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung eines vollständigen Durchgangs des Stichprobenmonitorings des Feldhamsters (Cricetus cricetus) in Sachsen-Anhalt im Rahmen des Bundes- und Landesmonitorings nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie. Die Leistung umfasst insbesondere die Vorbereitung und Durchführung der Geländeerhebungen auf festgelegten Monitoringflächen und -gebieten in den Jahren 2027 und 2028, die Erfassung populations- und habitatbezogener Parameter nach den vorgegebenen Monitoringkonzepten, die Bewertung des Erhaltungszustands der Art nach den geltenden bundes- und landesspezifischen Bewertungsschemata sowie die Aufbereitung, Dokumentation und Bereitstellung der erhobenen Daten. Bestandteil des Auftrags sind ferner die Erstellung eines Zwischenberichts sowie eines abschließenden Endberichts für den vollständigen Monitoringdurchgang einschließlich digitaler Geodaten, Datentabellen und weiterer Dokumentationsunterlagen.

Zeitplan

Veröffentlichung
15.07.26
Abgabefrist
19.08.26
Öffnung
19.08.26
Vertragsbeginn
01.01.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Halle (Saale), Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabestelle-FUB@lau.mwu.sachsen-anhalt.de
Telefon
000

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen sowie natürliche Personen, die zur Erbringung naturschutzfachlicher oder ökologischer Fachplanungs-, Kartierungs- oder Gutachterleistungen berechtigt sind. Der Nachweis erfolgt durch Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, soweit eine Eintragungspflicht besteht. Sofern nach den Rechtsvorschriften des Niederlassungsstaates keine Eintragungspflicht besteht, ist die erlaubte Berufsausübung auf andere geeignete Weise nachzuweisen.

  • Nachweis des Bestehens einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder Erklärung, dass eine entsprechende Versicherung spätestens zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird.

    • Der Bieter hat seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch geeignete Referenzen über vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Als vergleichbar gelten insbesondere Leistungen im Bereich des FFH-Artenmonitorings, der Erfassung und Bewertung geschützter Tierarten oder vergleichbare naturschutzfachliche Kartierungs- und Monitoringvorhaben.
    • Darüber hinaus sind die für die Auftragsausführung vorgesehenen verantwortlichen Fachkräfte zu benennen. Diese müssen über einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bereich Biologie, Landespflege, Landschaftsökologie, Agrarökologie, Naturschutz und Landschaftsplanung oder über eine gleichwertige Qualifikation verfügen. Gleichwertige Qualifikationen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
    • Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise über die berufliche Qualifikation der benannten Fachkräfte sowie Referenzbescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung vergleichbarer Leistungen anzufordern.

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Kalkulation124 KB2 Tabellen
Projektplan56 KB24 Seiten
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