Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe
eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit
angelegten Information der interessierten pharmazeutischen
Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union.
Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" (Ziffer IV.1.1) ist den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet.
Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei
Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag mit Beitrittsoption, der sich auf diverse Wirkstoffe bezieht.
Lose (2)
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Die Ausschreibung betrifft die Vergabe von Arzneimittelverträgen mit Beitrittsoption. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag, der sich auf diverse Wirkstoffe bezieht. Diese Bekanntmachung erfolgt im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union und ist nicht an die Vergabekoordinierungsrichtlinie gebunden. Ziel ist es, pharmazeutische Unternehmer umfassend zu informieren und ihnen die Möglichkeit zu geben, an der Ausschreibung teilzunehmen.