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AsA IV (Maßnahme im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II in Verbindung mit § 74 SGB III)

Auftraggeber
Veröffentlicht
26.06.2026
Angebotsfrist
29.07.2026
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung von Maßnahmen im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II in Verbindung mit § 74 SGB III im Auftrag des Landkreises Rotenburg (Wümme). Assistierte Ausbildung zielt darauf ab, förderungsberechtigte junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe bei der Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung oder einer Einstiegsqualifizierung zu fördern und bei der Hinführung auf den Abschluss der betrieblichen Berufsausbildung zu unterstützen. Der junge Mensch wird, auch im Betrieb, individuell und kontinuierlich unterstützt und sozialpädagogisch begleitet. Ihm steht beim Träger der Assistierten Ausbildung über die gesamte Laufzeit der Förderung insbesondere eine feste Ausbildungsbegleiterin oder ein fester Ausbildungsbegleiter zur Verfügung. Die Assistierte Ausbildung kann sich in zwei Phasen gliedern: Begleitende Phase der Assistierten Ausbildung, § 75 SGB III und Vorphase der Assistierten Ausbildung, § 75a SGB III.

Zeitplan

Veröffentlichung
26.06.26
Fragenfrist
22.07.26
Abgabefrist
29.07.26
Vertragsbeginn
01.01.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Geschätzter Wert
1.062.000 €
Erfüllungsort
Rotenburg (Wümme), Deutschland
E-Mail
vergabe@lk-row.de
Telefon
+49 4261983-0
Website
http://www.lk-row.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Es wird eine Trägerzulassung gefordert. Laut § 176 SGB III bedürfen Träger der Zulassung durch
    • eine Fachkundige Stelle, um Maßnahmen der Arbeitsförderung nach § 74 Abs. 6 SGB III selbst
    • durchzuführen oder durchführen zu lassen. Der Nachweis dieser Trägerzulassung ist mit dem
    • Angebot vorzulegen.
  • siehe B. 1.4 Anforderung an die Lehrkräfte / Mitarbeiter Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der ausgeschriebenen Maßnahme ist fachlich qualifiziertes und geeignetes Personal. Der Personaleinsatz muss quantitativ und qualitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Bei der Auswahl des Personals ist insbesondere auf personelle und soziale Kompetenzen (z. B. Motivationsfähigkeit, Kontaktfreude, Kreativität und Teamfähigkeit etc.) zu achten. Eine Vertretungsregelung im Urlaubs- oder Krankheitsfall ist vom Auftragnehmer wie folgt zu organisieren

    • bei Krankheit muss spätestens ab dem 3. Arbeitstag alternatives Personal zur
    • Verfügung stehen, bei Urlaub ab dem 1. Urlaubstag.
    • Das für die Durchführung der Maßnahme erforderliche Personal ist im entsprechenden Umfang ab
    • Maßnahmebeginn vorzuhalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die von ihm zur Durchführung
    • der Maßnahme angegebene Personalkapazität gemäß seinem Angebot ausschließlich für die
    • Leistungserbringung einzusetzen. Die angebotenen Personalkapazitäten dürfen durch andere
    • Tätigkeiten des Auftragnehmers nicht eingeschränkt werden.
    • Der Nachweis (Lebenslauf und Qualifizierungsnachweise) des Personals inklusive einer Kopie des Arbeitsvertrages hat spätestens eine Woche vor Maßnahmebeginn gegenüber dem Auftraggeber zu erfolgen.
  • Räumliche und technische Ausstattung

    • 1 x Raum für Einzelgespräche
    • 1 x Gruppenraum für Unterricht und EDV-Arbeiten in dem Kleingruppen von bis zu 6 Personen gleichzeitig unterrichtet werden können. Alle weiteren Anforderungen siehe B.1.3
    • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Räumlichkeiten und die Ausstattung 1 Woche vor
    • Maßnahmebeginn zur Abnahme durch das Jobcenter vorzuhalten.
  • Trägerzulassung AZAV, Eigenerklärung zur Eignung, Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Nachweise (Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsleistungen, Unfallversicherung, Anmeldung Berufsgenossenschaft, Referenzen über vergleichbare Leistungen) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.

  • 0,45 (ZEV); 0,45 (BRV);0,65 (ROW) Sozialpädagoge 0,25 Kraft für administrative Aufgaben Dabei entspricht der Wert „1“ einem Volumen von wöchentlich 39 Zeitstunden ohne Pausen. Verändert sich die Teilnehmeranzahl ist dementsprechend auch die Höhe des eingesetzten Personals anzupassen und nachzuweisen. Der Personalschlüssel für die Lehrkräfte liegt jeweils bei 1

    • 35 (Lehrkraft:
    • Teilnehmer).

Zuschlagskriterien

  • Preis

  • Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog: Konzeptbewertung (Beschreibung des Gesamtverfahrens, Motivation, Preozessablauf)

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