Frist abgelaufen

Astrid-Lindgren-Schule (ALS), Bruhnstraße 25, 25704 Meldorf - Erweiterung und Umbau

Auftraggeber
Veröffentlicht
20.02.2025
Angebotsfrist
21.03.2025
Rohbauarbeiten (VE02)
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
20.02.25
Abgabefrist
21.03.25
Öffnung
21.03.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Heide, Deutschland
E-Mail
zentralevergabestelle@dithmarschen.de
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Telefon
+49 4 81 97 0
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Website
https://www.dithmarschen.de
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie zur ggf. notwendigen Eintragungen oder gleichwertige Bescheinigungen nach Rechtsvorschrift des Staates in dem das Unternehmen zugelassen ist.

    • Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
    • Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
    • Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 124 als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen sind auf Verlangen durch entsprechende Nachweise zu ergänzen.
    • Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie zur ggf. notwendigen Eintragung in das Handelsregister behalten wir uns vor,
    • — die Gewerbeanmeldung,
    • — den aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister,
    • — die Eintragung in der Handwerkerrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
    • oder gleichwertige Bescheinigungen nach Rechtsvorschrift des Staates in dem das Unternehmen niedergelassen ist, zu fordern.
  • Nachweise über die technische Leistungsfähigkeit

    • Für die Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit behalten wir uns vor, folgende Nachweise zu fordern:
    • — 3 Referenznachweise aus den letzten 5 Kalenderjahren mit vergleichbaren Leistungen (Bezug zum ausgeschriebenen Bauauftrag) mit mindestens folgenden Angaben:
    • Ansprechpartner
    • Art der ausgeführten Leistung
    • Auftragssumme
    • Ausführungszeitraum
    • stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschließlich Angabe der ausgeführten Mengen
    • Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer
    • stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung
    • Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal)
    • Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer)
    • ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden
    • Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
    • — Aufstellung der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
  • Nachweise über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

    • Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit behalten wir uns vor folgende Nachweise von Ihnen zu verlangen:
    • - eine durch den Steuerberater/ Wirtschaftsprüfer bestätigte Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit der Umsatz Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind
    • unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
    • - ein Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen zu gesetzlichen Sozialversicherung oder gleichwertige Nachweise/Bescheinigungen nach Rechtsvorschriften des Staates in dem das Unternehmen niedergelassen ist (nicht älter als ein Jahr),
    • - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls Ihr Unternehmen
    • beitragspflichtig ist (nicht älter als ein Jahr),
    • - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt (nicht älter als ein Jahr),
    • - eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommenssteuergesetz,
    • - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen (nicht älter als ein Jahr),
    • - einen rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
  • Sonstiger Nachweis

    • Beruft sich ein Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die o.g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
    • .
    • Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutscher Sprache beizufügen.
    • .
    • Ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter und ggf. seine Nachunternehmer, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern sowie eine Abfrage beim Wettbewerbsregister des Bundes vorzunehmen.
    • Bei Auftragswerten darunter behalten wir uns dies im Ermessen vor.

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