Veröffentlichung 30.04.25 | Fragenfrist 05.06.25 | Teilnahmefrist 12.06.25 |
Eignungskriterien
Die Bewerber sollen die folgenden Nachweise in deutscher Sprache vorlegen (Bewerbergemeinschaften werden als Ganzes betrachtet)
Mit ihrem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber folgende Nachweise in deutscher Sprache vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied)
Mit ihrem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber folgende Nachweise in deutscher Sprache vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied)
Zuschlagskriterien
Preis: Das zu 70 % gewichtete Preiskriterium wird anhand der Bieterangaben in dem vom Bieter ausgefüllten Preisblatt (Anlage [...] zur AzA) ermittelt. Gewertet wird der vom Bieter an-gebotene Gesamtpauschalpreis. Der Bieter mit dem niedrigsten Gesamtpauschalpreis für die ausgeschriebenen Leistun-gen erhält die Höchstzahl von 70 Prozentpunkten. Die Punkte der anderen Bieter errechnen sich nach der folgenden Formel: (niedrigster Gesamtpauschalpreis / Gesamtpauschalpreis Bieter) x 70 Prozentpunkte Die erreichten Punktzahlen werden kaufmännisch auf die zweite Nachkommastelle gerundet.
Risiken und Sicherheiten: Das zu 30 % gewichtete Kriterium "Risiken und Sicherheiten" bewerten die Auftraggeber anhand eines relativen Vergleichs der den Angeboten zugrunde gelegten Verträge. Die Höchstpunktzahl von 30 Prozentpunkten erhalten diejenigen Bieter, die ihrem Angebot den von den Auftraggebern für die letztverbindlichen Angebote vorgegebenen Vertrag nebst Anlagen (Anlage X zur AzA) zugrunde legen. Legt ein Bieter seinem letztverbindlichen Angebot einen eigenen (Standard-)Vertrag bzw. eigene AGB zugrunde (vgl. Ziffer 3.3), erhält der Bieter im relativen Vergleich zu dem von den Auftraggebern für die letztverbindlichen Angebote vorgegebenen Vertrag weniger Punkte. Der seinem Angebot zugrunde gelegte Vertrag wird in diesem Fall auf einer Punk-teskale von 0 bis 30 Prozentpunkten umso besser bewertet, je mehr er mit den Zielen und Regelungen des vorgegebenen Vertrags nebst Anlagen vergleichbar ist, insbesondere je mehr er in Bezug auf die Sicherheiten für die technische, wirtschaftliche und rechtliche Vertragserfüllung dem Niveau des vorgegebenen Vertrags nebst Anlagen entspricht. Dabei werden die Auftraggeber insbesondere die folgenden Abweichungen vom vorgege-benen Vertrag berücksichtigen: - englischsprachiger Vertrag - abweichende Leistungspflichten des Auftragnehmers - abweichende Haftungsregelungen - abweichende Regelungen zu Sicherheiten - abweichende Regelungen zu Nutzungsrechten des Auftraggebers - abweichende Regelungen zu Datenschutz und Verschwiegenheit Die Auftraggeber behalten sich vor, das Angebot eines Bieters auszuschließen, wenn der von diesem eingereichte (Standard-)Vertrag bzw. die von diesem eingereichten AGB so weit vom Leitbild des vorgegebenen Vertragsentwurfs abweichen, dass die mit dem Ver-trag verfolgten Ziele der Auftraggeber unter Berücksichtigung der vertraglichen Risikoverteilung nicht im erforderlichen Umfang erreicht werden können.
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