- Bewachung der Ausstellungsgüter und die Beaufsichtigung der Besucher,
- Durchsetzung der Einhaltung der Haus- und Besucherordnung,
- Kassierung und Abrechnung der Eintrittsentgelte entsprechend der Entgeltordnung sowie die Führung der Besuchsstatistiken,
- Verkauf der sich im Angebot befindlichen Waren,
- beschränkte Erteilung von Auskünften an die Besucher entsprechend den Vorgaben der Museen.
- Unscharf-/Scharfschaltung der Einbruchmeldeanlagen
- Kontrolle des Arbeitsbereiches auf Zustand, Sauberkeit und Vollständigkeit
- kleine Aufräumungs- und geringfügige Reinigungsarbeiten im Ausstellungsbereich während der Öffnungszeit
- Telefondienst an den Wochenenden und Feiertagen sowie bei Abwesenheit des Stammpersonals