Veröffentlichung 22.01.26 | Fragenfrist 15.02.26 | Abgabefrist 24.02.26 | Öffnung 24.02.26 | Vertragsbeginn 08.04.26 |
Eignungskriterien
Abgabe einer Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (5. EU Sanktionspaket). Mit dem Inhalt, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft oder ggfs Nachunternehmer nicht zu nachfolgend aufgeführten Personen, Organisationen oder Einrichtungen zählen - russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristischePersonen, Organisationen oder Einrichtungen, -juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder - natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln. Sowie dass am Auftrag keine Unternehmen im Sinne der Nr. 1 als Unterauftragnehmer, Eignungsleiher oder Lieferanten beteiligt sind (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf die Unternehmen entfallen)
Der Bieter hat mit dem Angebot den Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit zu erbringen. Der Nachweis kann durch eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erbracht werden, wenn dort inhaltsgleiche Erklärungen bestehen. Andernfalls kann der Nachweis durch Eigenerklärung gemäß Formblatt "EU-Eigenerklärung zur Eignung" erbracht werden. Das Formblatt zur Eigenerklärung ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Alternativ kann als vorläufiger Nachweis eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die geforderten Nachweise auch für die anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Siehe Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung.
Mit dem Angebot: Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen. Auf Verlangen des Auftraggebers: Angabe der Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten. Die für die Leitung vorgesehenen Personen sind zu benennen. Mit dem Angebot: Eigenerklärung, dass keine Verpflichtung zum Eintrag in ein Berufsregister vorliegt ODER Eigenerklärung, bei welchem Berufsregister der Eintrag erfolgt ist. Auf Verlangen des Auftraggebers: Bestätigung der Eigenerklärung durch die entsprechende Bescheinigung. Mit dem Angebot: Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Oder: Mit dem Angebot: Eigenerklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Auf Verlangen: Vorlage des Insolvenzplans. Umsatz des Unternehmens in den letzen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Eigenerklärung des Unternehmens, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, werden drei Referenzen benannt mit mind. folgenden Angaben: Ansprechpartner, Art der Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum. Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, wird die Zahl der in den letzten drei Kalenderjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angegeben. Eigenerklärung, dass Eintrag in das Berufsregister erfolgt ist oder keine Verpflichtung zu diesem Eintrag besteht. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird eine entsprechende Bescheinigung dafür vorgelegt.
Zuschlagskriterien
Preis: Das günstigste wertbare Angebot, welches alle gestellten Anforderungen erfüllt, erhält als wirtschaftlichstes Angebot den Zuschlag.
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