Veröffentlichung 22.07.26 | Fragenfrist 10.08.26 | Abgabefrist 24.08.26 | Öffnung 24.08.26 |
Eignungskriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Die verlangten Erklärungen und Nachweise sind - soweit vorgegeben -ausschließlich unter Verwendung der den Vergabeunterlagen als Anlagenbeigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Der Bewerber/Bieter/Die Bietergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen. Dabei sind 2 Konstellationen zu unterscheiden: 1) andere Unternehmen, die für die Erfüllung der Anforderungen zur Eignungsleihe herangezogen werden und 2) Nachunternehmen, die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft. In beiden Konstellationen, müssen die Bieter bereits im Angebot die Art und den Umfang der von den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Anlage 10 - Erklärung Nachunternehmer bzw. Anlage 11 - Erklärung Eignungsleihe). In der ersten Konstellation müssen die Bieter zudem bereits mit dem Angebot das Formblatt "Anlage 11a - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" einreichen. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen anfordern (siehe Teil 2 der Anlage 11a). Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Angabe von mindestens drei Referenzprojekten innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des laufenden Geschäftsjahres. Die angegebenen Referenzen des Bieters müssen nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit der ausgeschriebenen Dienstleistung vergleichbar sein. Beide Referenzprojekte müssen die angebotene Leistung in einer Asylsuchenden- bzw. Flüchtlings-Aufnahmeeinrichtung umfassen, in der während der Vertragslaufzeit für eine Mindestdauer von 9 Monaten durchschnittlich mindestens 100 Personen untergebracht waren. Zu den Referenzprojekten sind folgende Mindestangaben erforderlich: o Name des Auftraggebers (inkl. Ansprechpartner, E-Mail und Tel.-Nr.) o Bezeichnung und Anschrift der Aufnahmeeinrichtung/Referenzprojekte o Bezeichnung der erbrachten Leistungen o Zeitraum der Auftragsausführung bzw. Beginn und (voraussichtliches) Ende der Vertragslaufzeit o Nennung des Monatsdurchschnitts an untergebrachten Personen in den betriebenen Einrichtungen während der gesamten Vertragslaufzeit oder alternativ von 9 Monaten innerhalb der Vertragslaufzeit. Es können auch mehr als die drei angeforderten Referenzen angegeben werden.
Eigenerklärung über den Bestand/ Abschluss einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss auch durch grobe Fahrlässigkeit entstandene Schäden einschließen und mindestens über folgende Deckungssummen je Schadensfall abgeschlossen sein: - Personenschäden bis 5.000.000 EUR, - Sach- und Vermögensschäden bis 2.500.000 EUR, - Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden bis 1.000.000 EUR, - Obhutsschäden bis 1.000.000 EUR, - Schlüsselschäden bis 250.000 EUR, - Feuerhaftpflichtschäden bis 5.000.000 EUR, - Allmählichkeitsschäden bis 1.000.000 EUR, - Umweltschäden bis 1.000.000 EUR.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern/Bieter/Bietergemeinschaft einzureichen
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern/Bieter/Bietergemeinschaft einzureichen: Anlage 13 - Ergänzende Vertragsbedingungen - ILO Kernarbeitsnormen
Zuschlagskriterien
Angebotspreis: Der Bewertungspreis eines Angebots wird aus den im Preisblatt angegebenen Preisen errechnet. Alle Preise sind in EUR netto und brutto mit maximal zwei Nachkommastellen einzutragen. Sofern eine Umsatzsteuerbefreiung vorliegt, ist der Nettopreis auch unter Bruttopreis anzugeben. Der für die Bewertung relevante Angebotspreis ergibt sich stets aus dem Bruttopreis. Das Preisblatt (Anlage 3) enthält eine vorgegebene Staffelung für die Anzahl der in der Einrichtung untergebrachten Personen (Belegungszahl). Alle Stufen sind unterschiedlich prozentual bewertet und fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in die Bewertung ein. Der Bieter trägt für jede Belegungsstufe die angebotene monatliche Pauschalvergütung ein. Der für die Bewertung relevante Angebotspreis ergibt sich stets aus dem Bruttopreis. Der Zuschlag erfolgt bei allen Angeboten auf das wirtschaftlichste Angebot. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand der einfachen Richtwertmethode ermittelt. Der Bieter, dessen Angebot hierbei die höchste Punktzahl erreicht, erhält den Zuschlag. Bei gleicher Punktzahl erhält das preisgünstigere Angebot den Zuschlag. Bei Punktzahl- und Preisgleichheit entscheidet das Los.
Leistungskriterium: Organisations- und Leistungskonzept (max. 50 Punkte) Der Bieter hat auf nicht mehr als vier DIN A4-Seiten, mindestens Schriftgröße 10 Stellung zur beabsichtigten Alltagsbetreuung zu nehmen. Bei Schaubildern muss die Schriftgröße ebenfalls mindestens 10 betragen. Stellungnahme insbesondere: - wie die Organisationsstruktur des Unternehmens von der Geschäftsführung bis zu den für die Leistungserbringung eingesetzten Beschäftigten vor Ort aussieht sowie wer die Ansprechpersonen für den Auftraggeber sind. Die Darstellung kann als Organigramm erfolgen. (max. 10 Punkte) - wie die Leitung und Vertretung vor Ort organisiert wird. Wie wird festgelegt, wer in Zeiten der Abwesenheit von Leitung / Stellvertretung vor Ort die Entscheidungskompetenz hat und wie wird die Informationsweitergabe zur Leitung / Vertretung sichergestellt? Wie erfolgt die Informationsweitergabe zwischen den Schichten? (max. 5 Punkte) - welche tagesstrukturierenden Angebote in den Alltag, im Hinblick auf die besondere räumliche Situation in der Einrichtung, integriert und wie Ehrenamtliche in diese Maßnahmen eingebunden werden sollen. Insbesondere ist darauf einzugehen, wie die Bewohner über die jeweiligen Angebote informiert und entsprechend motiviert werden. (max. 15 Punkte) - wie die altersspezifischen Angebote für Kinder und Jugendliche konkret ausgestaltet werden sollen, unter anderem in Hinblick auf die begrenzten Räumlichkeiten und die unterschiedlichen Bedürfnisse der Kinder je nach Alter. (max. 10 Punkte) - wie Kindeswohlgefährdungen im häuslichen und äußeren Umfeld der Kinder erkannt und welche Maßnahmen getroffen werden. (max. 10 Punkte)
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