Veröffentlichung 28.10.24 | Abgabefrist 28.11.24 | Öffnung 28.11.24 |
Eignungskriterien
(1) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.: Falls Ausschlussgründe vorliegen, hat der Bieter den Ausschlussgrund zu benennen und eine Eigenerklärung beizufügen, in welcher erläutert wird, welche Maßnahmen unternommen wurden, um eine „Selbstreinigung“ herbeizuführen (vgl. § 125 GWB).
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall: Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von EUR 1,5 Mio. und für Sach-/Vermögensschäden in Höhe von EUR 1,5 Mio., wobei die Maximierung der Schadensregulierung innerhalb Deutschlands im Jahr mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssummen betragen muss. Eigenerklärung, dass der vorbezeichnete Versicherungsschutz mindestens für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags bestehen wird und eine Verpflichtung besteht, für das Bestehen des Versicherungsschutzes für die Dauer des Auftrags Sorge zu tragen.
Angabe von Archäologen/Archäologinnen: Jeder Bieter hat als Projektleitung eine Person zu benennen, die über die Berufszulassung als Archäologe/Archäologin verfügt. Ein entsprechender Nachweis ist beizufügen.
Zuschlagskriterien
Maßgebliches Zuschlagskriterium ist der angebotene Einheitspreis/m².
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