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Ausschreibung einer Evaluation des Bundesförderprogramms „Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW)

Auftraggeber
Veröffentlicht
17.07.2026
Angebotsfrist
24.08.2026
Die Förderrichtlinie EBW setzt einen wichtigen finanziellen Anreiz insbesondere für private Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Wohnungsnutzende, um eine umfassende, qualifizierte Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Die Beratungen bieten eine wertvolle Entscheidungsgrundlage, um weitere Investitionen in wirtschaftliche sinnvolle Maßnahmen zu planen und die bestehenden Effizienzpotenziale zu nutzen. Im Rahmen einer umfassenden Evaluation sollen erstmals die Wirkungen der EBW-Förderrichtlinie für die Förderjahre 2019-2025 bewertet werden, insbesondere auch als Beitrag für die nach § 7 Abs. 2 BHO vorgeschriebene Erfolgskontrolle (Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle), Dabei sollen auch Vorschläge für eine Weiterentwicklung der EBW-Förderrichtlinie.unterbreitet werden. Der Auftrag unterteilt sich in drei Arbeitspakete (AP): AP 1 : Durchführung einer Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle als Beitrag zur Erfolgskontrolle gemäß § 7 Abs. 2 BHO; AP 2: Ausarbeitung von Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Förderprogramms; AP3: Bereitstellung der Daten für nationale und europäische Berichtspflichten im Rahmen des Monitorings der Einsparungen der nationalen Effizienzmaßnahmen (NAPE, EED)

Zeitplan

Veröffentlichung
17.07.26
Fragenfrist
14.08.26
Abgabefrist
24.08.26
Öffnung
24.08.26
Vertragsbeginn
25.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Geschätzter Wert
209.016 €
Erfüllungsort
Eschborn, Deutschland
E-Mail
beschaffung@bafa.bund.de
Telefon
000
Website
https://www.bafa.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Siehe Eignungs- und Zuschlagskriterien.
    • Das mit dem Projekt beauftragte Unternehmen muss einen Mindestjahresumsatz von 200.000 Euro vorweisen, um sicherstellen zu können, dass der Auftrag in angemessener Qualität ausgeführt werden kann. Die Umsatzangaben eines neu auf dem Markt auftretenden Unternehmens dürfen sich auf den Zeitraum seines tatsächlichen Tätigseins auf dem betreffenden Markt beschränken.
  • Siehe Eignungs- und Zuschlagskriterien. Es ist ein Personalkonzept vorzulegen, inkl.

    • - Kurzvorstellung der Bieterinnen- bzw„ Bieterstruktur (Unternehmens-, Vereinsstruktur etc.), einschließlich aller Beteiligten bei Vorliegen einer Bieterinnen- oder Bietergemeinschaft
    • - Kurzvorstellung der projektbeteiiigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und / oder Unterauftragnehmerinnen und Unterauftragnehmer mit Angaben zu den relevanten Erfahrungen und Referenzen sowie deren Aufgabe im Team
    • die Referenzen zu den o. g. Schwerpunkten sind mit Angabe des Auftragswertes, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitraums, des Empfängers sowie einer Darlegung des Bezugs zu den o. g. SchWerpunkten vorzulegen
    • - Kurzvorstellung der Projektleiterin oder des Projektleiters ünd der ständigen Ansprechpartnerin oder Ansprechpartners mit Angaben zu den relevanten Erfahrungen und Referenzen
    • die Referenzen zu den o. g. Schwerpunkten sind mit Angabe des Auftragswertes, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitraums, des Empfängers sowie einer Darlegung des Bezugs zu den o. g. Schwerpunkten vorzulegen

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