Veröffentlichung 23.08.24 | Abgabefrist 24.09.24 | Öffnung 24.09.24 | Vertragsbeginn 01.01.25 |
Eignungskriterien
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vom Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem eignungsleihenden Unternehmen vorzulegen
Referenzen: Der Bieter hat mit seinem Angebot abhängig vom angebotenen Los jeweils anhand von mindestens zwei Unternehmensreferenzen seine Erfahrung mit vergleichbaren Leistungen, d. h. Stromlieferleistungen unter Berücksichtigung der Mindeststandards (Anzahl Lieferstellen und Jahresverbrauch analog Losbeschreibung) nachzuweisen. Angebote, die die vorgenannten Mindeststandards nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Formblatt "Eigenerklärung Eignung" vorzulegen: a) Erklärung zur Haftpflichtversicherung: Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie jeweils über die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung mit einer pro Versicherungsjahr zweifach maximierten Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von EUR 5 Mio. je Schadensfall und für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden in Höhe von EUR 5 Mio. je Schadensfall. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Der Auftraggeber wird den Bieter im Falle der Zuschlagserteilung zur Vorlage eines Nachweises über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit der genannten Mindestdeckungssumme auffordern. Die Abgabe der Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie jeweils über die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung mit den genannten Mindestdeckungssummen ist ein Mindeststandard. Bei Nichterfüllung des auf-gestellten Mindeststandards bleibt das Angebot des Bieters / der Bietergemeinschaft unberücksichtigt. b) Bonitätsnachweis: Nachweis, dass der Bewerber mindestens die Anforderungen erfüllt, die in der Creditreform Ratingmap an die Einstufung in Risikoklasse I, II und III gestellt werden durch Vorlage eines der in der Ratingmap aufgeführten Nachweise. Die Ratingmap „Zuordnung des Bonitätsindex in die Bewertungsklassen der Finanzdienstleister“ ist zu finden unter https://www.creditreform.de/ratingmap (Stand vom 31.12.2023).Das Ausstellungsdatum der Dokumente darf nicht älter als 3 Monate sein (ab Eingang des Angebotes). c) Angaben zu Umsätzen: Angabe des Jahresumsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren netto (Formblatt „Eigenerklärung Eignung“). Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Der Auftraggeber wird die Umsätze addieren. Maßgeblich ist bei Bietergemeinschaften der kumulierte Umsatz. Der Bieter / Die Bietergemeinschaft gilt nur als geeignet, wenn der Jahresumsatz mit Belieferung des angebotenen Energieträgers, also von Strom, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils pro Geschäftsjahr mindestens EUR 600.000,00 netto betragen hat. Bei Nichterfüllung des aufgestellten Mindeststandards bleibt das Angebot des Bieters / der Bietergemeinschaft unberücksichtigt (Mindeststandard).d) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Formblatt "Eigenerklärung Eignung")e) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
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