Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1) Name und Adressen: Offizielle Bezeichnung: Abwasserzweckverband Aken (Elbe); Nationale Identifikationsnummer: nicht angegeben; Postanschrift: Köthener Chaussee 1; Ort: Aken (Elbe); NUTS-Code: DEE05; Postleitzahl: 06385; Land: Deutschland; Kontaktstelle(n): nicht angegeben; Telefon: nicht angegeben; E-Mail: bauer@azvaken.de; Fax: nicht angegeben; Internet-Adresse(n): Hauptadresse: www.azvaken.de; Adresse des Beschafferprofils: nicht angegeben
I.2) Gemeinsame Beschaffung: Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3) Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/2792123/zustellweg-auswaehlen
Weitere Auskünfte erteilt folgende Kontaktstelle: Offizielle Bezeichnung: first energy GmbH; Nationale Identifikationsnummer: nicht angegeben; Postanschrift: Struthweg 26; Ort: Kaufungen; NUTS-Code: DE734; Postleitzahl: 34260; Land: Deutschland; Kontaktstelle(n): Stefanie Seidemann; Telefon: +49 56059392826; E-Mail: seidemann@first-energy.net; Fax: +49 56059392890; Internet-Adresse(n): Hauptadresse: www.first-energy.net; Adresse des Beschafferprofils: nicht angegeben
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen: elektronisch via (URL): https://www.evergabe.de;
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5) Haupttätigkeiten: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Ausschreibung marktorientierte Beschaffung von elektrischer Energie für den Abwasserzweckverband Aken (Elbe) für den Lieferzeitraum 2024-2026; Referenznummer der Bekanntmachung: 109457-S23
II.1.2) CPV-Code Hauptteil: 09000000; CPV-Code Zusatzteil:
II.1.3) Art des Auftrags: Lieferauftrag
II.1.4) Kurze Beschreibung: Marktorientierte Beschaffung von elektrischer Energie für den Abwasserzweckverband Aken (Elbe) für den Lieferzeitraum 2024-2026
II.1.5) Geschätzter Gesamtwert: Wert ohne MwSt.: entfällt
II.1.6) Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags:
Los-Nr.: entfällt
II.2.2) weitere CPV-Codes: nicht angegeben
II.2.3) NUTS-Codes: DEE05; Hauptort der Ausführung: Offizielle Bezeichnung: Abwasserzweckverband Aken (Elbe); Straße, Hausnummer: Köthener Chaussee 1; Postleitzahl: 06385; Ort: Aken (Elbe); Land: Deutschland
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die Ausschreibung umfasst insgesamt 74 Lieferstellen, davon 2 mit Registrierter Leistungsmessung. Die prognostizierte Jahresliefermenge beträgt ca. 1.165.876 kWh.
II.2.5) Zuschlagskriterien: Die nachstehenden Kriterien: Preis
II.2.6) Geschätzter Wert ohne MwSt.:
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: Beginn: 01.01.2024 / Ende: 31.12.2026; Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote: Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: nein
II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen: entfällt
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein; Projektnummer oder -referenz:
II.2.14 Zusätzliche Angaben:
Abschnitt III - Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: A) Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1-3 GWB Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
— § 129 des Strafgesetzbuchs StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
— § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen,
— § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
— § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, — § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
— § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
— § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
— den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB(Ausländische und internationale Bedienstete),
— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
— den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a StGB (Förderung des Menschenhandels).
B) Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner
Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
C) Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass:
— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
— das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahrender Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmender beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, — weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
— das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
D) Erklärung zu den Ausschlussgründen Die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden Unterauftragnehmer gesondert als Bestandteil des
Angebots ausgefüllt einzureichen.
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1. Angaben zum Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
2. Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe.; Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1. Dem Auftraggeber sind auf Verlangen 2 geeignete Referenzen, über früher ausgeführte Lieferleistungen (seit dem 1.1.2020), der in den letzten höchsten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen vorzulegen.
2. Angabe von Unteraufträgen; Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Bei Bietergemeinschaften und eignungsverleihenden Unterauftragnehmern muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft und/oder welchem eignungsverleihenden Unterauftragnehmer zuzuordnen ist. Es ist ausreichend, wenn ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder ein eignungsverleihender Unterauftragnehmer die Mindestanforderung erfüllt, soweit diese die maßgeblichen Leistungen im Falle der Auftragserteilung auch erbringen werden, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen: entfällt
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand (nur für Dienstleistungsaufträge): entfällt
III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: nicht angegeben
III.2.3) Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind: entfällt
Abschnitt IV Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren. Beschleunigtes Verfahren: nein
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem: nicht angegeben.
IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs: entfällt
IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion: Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein;
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA): Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren: nicht angegeben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: Tag: 22.08.2023; Ortszeit: 10:00
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
IV.2.6) Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 12.09.2023
IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Tag: 22.08.2023; Ortszeit: 10:00, Ort: ; Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags: Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein; Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: nicht angegeben
VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen: entfällt
VI.3) Zusätzliche Angaben: entfällt
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle; Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2; Ort: Halle/Saale; Postleitzahl: 06112; Land: Deutschland; E-Mail: Angela.Schaefer@lvwa.sachsen-anhalt.de; Telefon: +49 3455141529; Internet-Adresse: http://www.sachsen-anhalt.de; Fax: +49 3455141115
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 21.07.2023
Gasversorgung,Stromversorgung