Veröffentlichung 26.06.25 | Vertragsbeginn 01.01.26 |
Zuschlagskriterien
Angebotspreis (Gesamtkosten für die Erstlaufzeit bis 31.12.2027): Zur Ermittlung des Angebotspreises werden die Gesamtkosten des Bieterangebotes für die Lieferjahre 2026 und 2027 errechnet. Hierfür werden die gebotenen Arbeitspreise FP_0,2026 und FP_0,2027 mit den prognostizierten Entnahmemengen je Lieferjahr an den Marktlokationen multipliziert. Als Kalkulationswerte für die Auswertung dienen die Entnahmeprognosen der Marktlokationen (vgl. Teil 1 B. bzw. Energiedaten in Anlage D04).
Abrechnungs- und Effizienzkonzept: Neben dem Angebotspreis fließt weiter das Kriterium Abrechnungs- und Effizienzkonzept in die Angebotsbewertung ein: Ziel ist ein Bieterkonzept bzgl. der Leistungen des Auftragnehmers zur Transparenz der Abrechnung mit der Möglichkeit, aus der Darstellung der Abrechnung die Senkung von Energieverbräuchen durch Mitarbeitersensibilisierung und zur nachhaltigen Erzielung von Energieeinsparungen ableiten zu können. Als wertungsrelevant gelten hierbei unter anderem: - eine transparente Darstellung der abgerechneten Verbräuche und der Zuordnung zu den jeweiligen Entnahmestelle, ggfls. ergänzt mit historischer Darstellung, - Bereitstellung und kontinuierliche Fortführung einer marktlokationsscharfen Datei zum Abgleich der Energieverbrauchsdaten und der Bewertung der Erreichung von Einsparzielen, - Erläuterung, wie seitens der Auftraggeberin die Fakten und Umstände identifiziert werden können, welche für die Weiterentwicklung eines klimafreundlichen Portfolios relevant sind, - Darstellung von aus der Abrechnungsdarstellung ableitbaren Ansätzen zur Mitarbeitersensibilisierung und Schulung zur Senkung von Energieverbräuchen, - Erläuterungen vor Ort bei der Auftraggeberin in regelmäßigem Turnus, - weitere denkbare Aspekte, welche die Erreichung des oben genannten Ziels unterstützen (wie z.B. Erreichbarkeit, Transparenz, Kundenfreundlichkeit, einheitlicher Ansprechpartner, etc.).
Regionalstromanteil: Vom Bieter ist der Anteil an Regionalstrom, welcher nach den Regelungen der Durchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien (HkRNDV) bzw. dem EEG-Teil der Gesamtbelieferung sein kann, über die Preisblätter (Anlage D07 + D08) anzugeben. Der durch den Auftragnehmer als Teil der Lieferung geleistete Mengenanteil Regionalstrom wird durch die maximal zulässige Höhe des Einsatzes von Regionalnachweisen im Sinne der Durchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien (HkRNDV) bzw. dem Anteil der Erneuerbaren Energien, welche durch das EEG gefördert werden, limitiert. Dieser maximal mögliche Anteil bezogen auf die Gesamtstromliefermengen im deutschlandweiten Mix betrug nach Ausweisung des BDEW beispielsweise für das Lieferjahr 2024 einen Anteil von 50,9 % (Anteil der Erneuerbaren Energien, gefördert durch das EEG). Die maximal mögliche Menge für das Lieferjahr 2024 entspräche demzufolge deutschlandweit bei einer Gesamtstromliefermenge von 1.000.000 kWh/a und einem EEG-Anteil von 50,9 % einer Regionalstrommenge von 509.000 kWh auf das Beispieljahr 2024. Um diese im Jahr 2024 maximal mögliche Menge von 509.000kWh regional zu belegen und dies zum Angebotsbestandteil werden zu lassen, müsste der Bieter in Anlage D07 bzw. D08 (Preisblatt) eine Angabe von 100 % (bezogen auf das Beispieljahr 2024) eintragen. Dies entspricht (auf das Beispieljahr 2024 bezogen) 100 % des prozentualen Anteils an maximal möglicher Regionalstrommenge. Die eingetragenen Werte in der Anlage D07 bzw. D08 (Preisblatt) auf die ausgeschriebenen Lieferjahre 2026 und 2027 werden Wertungsgrundlage für die Punktevergabe zur Zuschlagsberechnung.
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