Veröffentlichung 26.05.25 | Fragenfrist 12.06.25 | Abgabefrist 23.06.25 | Öffnung 23.06.25 | Vertragsbeginn 01.01.26 |
Eignungskriterien
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB - Eigenerklärung nach Sanktions-VO Bieter verwenden als vorläufigen Nachweis der Eignung die von der Vergabestelle vorgegebenen Unterlagen/Formblätter gemäß Anlagen C, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Erklärungen. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für alle Mitglieder. Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen durch die Bieter oder im Fall einer Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (im Folgenden: EEE) gem. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug aus der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK zulässig. Das Formular zur EEE ist online abrufbar unter: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/digital-procurement/european-single-procurement-document-and-ecertis_en?lang=de Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK) hat einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE erstellt. Der Leitfaden erläutert Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des Online-Formulars und ist hier abrufbar: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html Bieter werden darauf hingewiesen, dass EEE und die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich nur diejenigen Eignungsanforderungen abdecken, die bei der EEE im Allgemeinen abgefragt werden, sowie in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt sind. Besondere Eignungsanforderungen/-nachweise, die die EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nicht abdecken und im Rahmen dieser Ausschreibung verlangt werden, hat der Teilnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln und mit seinem Teilnahmeantrag fristgemäß einzureichen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, haben die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in den allgemeinen Bewerbungsbedingungen genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen in der von der Vergabestelle geforderten Frist zu belegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in den allgemeinen Bewerbungsbedingungen bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
- Eigenerklärung zu den Umsätzen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für vergleichbare Leistungen (Formular ist in den Ausschreibungsunterlagen enthalten) Bieter verwenden als vorläufigen Nachweis der Eignung die von der Vergabestelle vorgegebenen Unterlagen/Formblätter gemäß Anlage C, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Erklärungen. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für alle Mitglieder. Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen durch die Bieter oder im Fall einer Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (im Folgenden: EEE) gem. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug aus der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK zulässig. Das Formular zur EEE ist online abrufbar unter: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/digital-procurement/european-single-procurement-document-and-ecertis_en?lang=de Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK) hat einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE erstellt. Der Leitfaden erläutert Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des Online-Formulars und ist hier abrufbar: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html Bieter werden darauf hingewiesen, dass EEE und die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich nur diejenigen Eignungsanforderungen abdecken, die bei der EEE im Allgemeinen abgefragt werden, sowie in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt sind. Besondere Eignungsanforderungen/-nachweise, die die EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nicht abdecken und im Rahmen dieser Ausschreibung verlangt werden, hat der Teilnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln und mit seinem Teilnahmeantrag fristgemäß einzureichen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, haben die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in den allgemeinen Bewerbungsbedingungen genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen in der von der Vergabestelle geforderten Frist zu belegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in den allgemeinen Bewerbungsbedingungen bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
- Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflicht mit einer Mindestdeckungssummen in Höhe - von 3.000.000 EUR für Personenschäden und - von 3.000.000 EUR Sach- und Vermögensschäden und - 2-fach maximiert je Versicherungsjahr Bieter verwenden als vorläufigen Nachweis der Eignung die von der Vergabestelle vorgegebenen Unterlagen/Formblätter gemäß Anlage C, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Erklärungen. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für alle Mitglieder. Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen durch die Bieter oder im Fall einer Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (im Folgenden: EEE) gem. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug aus der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK zulässig. Das Formular zur EEE ist online abrufbar unter: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/digital-procurement/european-single-procurement-document-and-ecertis_en?lang=de Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK) hat einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE erstellt. Der Leitfaden erläutert Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des Online-Formulars und ist hier abrufbar: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html Bieter werden darauf hingewiesen, dass EEE und die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich nur diejenigen Eignungsanforderungen abdecken, die bei der EEE im Allgemeinen abgefragt werden, sowie in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt sind. Besondere Eignungsanforderungen/-nachweise, die die EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nicht abdecken und im Rahmen dieser Ausschreibung verlangt werden, hat der Teilnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln und mit seinem Teilnahmeantrag fristgemäß einzureichen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, haben die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in den allgemeinen Bewerbungsbedingungen genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen in der von der Vergabestelle geforderten Frist zu belegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in den allgemeinen Bewerbungsbedingungen bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
- Referenzen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über die Erfüllung mindestens vergleichbarer Aufträge wie unten aufgeführt: 1. Für die Belieferung von Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) mindestens eine Referenz (Eine Referenz ist mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar, wenn mindestens drei RLM-Abnahmestellen mit Strom beliefert wurden. Dabei muss es sich bei mindestens einer Referenz um einen kommunalen Auftraggeber handeln.) 2. Für die Belieferung von Abnahmestellen mit Standardlastprofil (SLP) mindestens eine Referenz (Eine Referenz ist mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar, wenn jeweils mindestens 50 SLP-Abnahmestellen mit Strom beliefert wurden. Dabei muss es sich bei mindestens einer Referenz um einen kommunalen Auftraggeber handeln.) Bieter verwenden als vorläufigen Nachweis der Eignung die von der Vergabestelle vorgegebenen Unterlagen/Formblätter gemäß Anlage C, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Erklärungen. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für alle Mitglieder. Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen durch die Bieter oder im Fall einer Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (im Folgenden: EEE) gem. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug aus der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK zulässig. Das Formular zur EEE ist online abrufbar unter: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/digital-procurement/european-single-procurement-document-and-ecertis_en?lang=de Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK) hat einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE erstellt. Der Leitfaden erläutert Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des Online-Formulars und ist hier abrufbar: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html Bieter werden darauf hingewiesen, dass EEE und die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich nur diejenigen Eignungsanforderungen abdecken, die bei der EEE im Allgemeinen abgefragt werden, sowie in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt sind. Besondere Eignungsanforderungen/-nachweise, die die EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nicht abdecken und im Rahmen dieser Ausschreibung verlangt werden, hat der Teilnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln und mit seinem Teilnahmeantrag fristgemäß einzureichen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, haben die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in den allgemeinen Bewerbungsbedingungen genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen in der von der Vergabestelle geforderten Frist zu belegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in den allgemeinen Bewerbungsbedingungen bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Zuschlagskriterien
Angebotspreis (Gesamtkosten für die Erstlaufzeit bis 31.12.2027): Zur Ermittlung des Angebotspreises werden die Gesamtkosten des Bieterangebotes für die Lieferjahre 2026 und 2027 errechnet. Hierfür werden die gebotenen Arbeitspreise FP_0,2026 und FP_0,2027 mit den prognostizierten Entnahmemengen je Lieferjahr an den Marktlokationen multipliziert. Als Kalkulationswerte für die Auswertung dienen die Entnahmeprognosen der Marktlokationen (vgl. Teil 1 B. bzw. Energiedaten in Anlage D04).
Abrechnungs- und Effizienzkonzept: Neben dem Angebotspreis fließt weiter das Kriterium Abrechnungs- und Effizienzkonzept in die Angebotsbewertung ein: Ziel ist ein Bieterkonzept bzgl. der Leistungen des Auftragnehmers zur Transparenz der Abrechnung mit der Möglichkeit, aus der Darstellung der Abrechnung die Senkung von Energieverbräuchen durch Mitarbeitersensibilisierung und zur nachhaltigen Erzielung von Energieeinsparungen ableiten zu können. Als wertungsrelevant gelten hierbei unter anderem: - eine transparente Darstellung der abgerechneten Verbräuche und der Zuordnung zu den jeweiligen Entnahmestelle, ggfls. ergänzt mit historischer Darstellung, - Bereitstellung und kontinuierliche Fortführung einer marktlokationsscharfen Datei zum Abgleich der Energieverbrauchsdaten und der Bewertung der Erreichung von Einsparzielen, - Erläuterung, wie seitens der Auftraggeberin die Fakten und Umstände identifiziert werden können, welche für die Weiterentwicklung eines klimafreundlichen Portfolios relevant sind, - Darstellung von aus der Abrechnungsdarstellung ableitbaren Ansätzen zur Mitarbeitersensibilisierung und Schulung zur Senkung von Energieverbräuchen, - Erläuterungen vor Ort bei der Auftraggeberin in regelmäßigem Turnus, - weitere denkbare Aspekte, welche die Erreichung des oben genannten Ziels unterstützen (wie z.B. Erreichbarkeit, Transparenz, Kundenfreundlichkeit, einheitlicher Ansprechpartner, etc.).
Regionalstromanteil: Vom Bieter ist der Anteil an Regionalstrom, welcher nach den Regelungen der Durchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien (HkRNDV) bzw. dem EEG-Teil der Gesamtbelieferung sein kann, über die Preisblätter (Anlage D07 + D08) anzugeben. Der durch den Auftragnehmer als Teil der Lieferung geleistete Mengenanteil Regionalstrom wird durch die maximal zulässige Höhe des Einsatzes von Regionalnachweisen im Sinne der Durchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien (HkRNDV) bzw. dem Anteil der Erneuerbaren Energien, welche durch das EEG gefördert werden, limitiert. Dieser maximal mögliche Anteil bezogen auf die Gesamtstromliefermengen im deutschlandweiten Mix betrug nach Ausweisung des BDEW beispielsweise für das Lieferjahr 2024 einen Anteil von 50,9 % (Anteil der Erneuerbaren Energien, gefördert durch das EEG). Die maximal mögliche Menge für das Lieferjahr 2024 entspräche demzufolge deutschlandweit bei einer Gesamtstromliefermenge von 1.000.000 kWh/a und einem EEG-Anteil von 50,9 % einer Regionalstrommenge von 509.000 kWh auf das Beispieljahr 2024. Um diese im Jahr 2024 maximal mögliche Menge von 509.000kWh regional zu belegen und dies zum Angebotsbestandteil werden zu lassen, müsste der Bieter in Anlage D07 bzw. D08 (Preisblatt) eine Angabe von 100 % (bezogen auf das Beispieljahr 2024) eintragen. Dies entspricht (auf das Beispieljahr 2024 bezogen) 100 % des prozentualen Anteils an maximal möglicher Regionalstrommenge. Die eingetragenen Werte in der Anlage D07 bzw. D08 (Preisblatt) auf die ausgeschriebenen Lieferjahre 2026 und 2027 werden Wertungsgrundlage für die Punktevergabe zur Zuschlagsberechnung.
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