Frist abgelaufen

Ausschreibung Stadt u. LKr. Pfaffenhofen a.d. Ilm zur Beschaffung von reg. Ökostrom

Auftraggeber
Veröffentlicht
26.05.2025
Angebotsfrist
23.06.2025
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie aus 100 % erneuerbaren Energien unter Verwendung von Herkunftsnachweisen an die in der Anlage D04 - Marktlokationsliste genannten Marktlokationen inklusive Netznutzung während des Lieferzeitraums 01.01.2026 - 31.12.2027, wobei die durch die Netznutzung anfallenden Kosten hierfür nach Maßgabe von Teil 1 B. 5. an die Auftraggeber durchgereicht werden können. Weiterer Leistungsgegenstand ist die Lieferung von Regionalstrom in einem vom Auftragnehmer anzugebendem Umfang unter Verwendung regionaler Nachweisführung, wobei mindestens 20 % aus Anlagen mit einer Inbetriebnahme nicht vor dem 01.01.2016 stammen. Die Gesamtbedarfsmenge besteht aus Strombedarfsmengen mit Marktlokationen mit registrierender Leistungsmessung (nachfolgend RLM) und Strombedarfsmengen der Marktlokationen mit Standardlastprofilmessung (nachfolgend SLP) in 2 Losen und wird in der Anlage A tabellarisch zusammengefasst. Dort ist der voraussichtliche Lieferumfang für sämtliche Marktlokationen dargestellt. Es handelt sich grds. um Angaben zum Gesamtjahresverbrauch in kWh/a, basierend auf den historischen Verbrauchsdaten der Lieferjahre 2023-2024. Die angegebenen Werte stellen daher lediglich Richtgrößen für die zukünftige Stromabnahme der anfordernden Stellen während des Ausschreibungszeitraumes dar. Es handelt sich um die Belieferung von 363 Marktlokationen, wobei 343 davon SLP-Marktlokationen und 20 RLM-Marktlokationen sind. Auf das Los 1 entfallen dabei 4 RLM- Marktlokationen und 127 SLP-Marktlokationen, das Los 2 umfasst 16 RLM-Marktlokationen und 216 SLP-Marktlokationen (davon 18 mit intelligentem Messsystem). Aufgrund des Verbrauchsverhaltens in der Vergangenheit ist näherungsweise mit den in der Anlage A dargestellten Verbrauchsmengen pro Kalenderjahr an den Marktlokationen zu rechnen. In den Prognosemengen sind Reduzierungen bzw. Veränderungen der Bedarfsmengen aufgrund der Inbetriebnahme geplanter Erzeugungsanlagen in den Jahren 2026 bis 2029 zur dezentralen Versorgung einzelner Objekte bereits berücksichtigt. (Geplante PV-Anlagen werden so dimensioniert, dass sie einen Mehrbedarf der entsprechenden Abnahmestellen decken.) Die Auftraggeber übernehmen keine Gewähr für diese Prognose. Die Jahresmengen (kWh/a) der Marktlokationen werden in Anlage A so wiedergegeben, wie sie von den Netzbetreibern im April 2025 an den Auftraggeber übergeben wurden. Die Verbrauchsdaten der einzelnen Marktlokationen (Abnahmemenge) und die summierten Lastgangdaten der leistungsgemessenen Marktlokationen (RLM-Marktlokationen) sowie anstehende bauliche Veränderungen der ausschreibenden Stelle sind - soweit vorhanden - in der Anlage D04 - Marktlokationsliste enthalten. Die Lastgangdaten der RLM-Marktlokationen für 2023 und 2024 sind, so wie sie vom Netzbetreiber übergeben worden sind, in der Anlage Do3 - Lastgangdaten aufgeführt. Für 2 der 16 RLM-Abnahmestellen des Loses 2 liegen viertelstündliche Lastgangdaten von Januar bis April 2025 vor.
2 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
26.05.25
Fragenfrist
12.06.25
Abgabefrist
23.06.25
Öffnung
23.06.25
Vertragsbeginn
01.01.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Pfaffenhofen a.d.Ilm, Deutschland
E-Mail
Vergabe-Muenchen@bbh-online.de
Telefon
089231164-140

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB - Eigenerklärung nach Sanktions-VO Bieter verwenden als vorläufigen Nachweis der Eignung die von der Vergabestelle vorgegebenen Unterlagen/Formblätter gemäß Anlagen C, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Erklärungen. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für alle Mitglieder. Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen durch die Bieter oder im Fall einer Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (im Folgenden: EEE) gem. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug aus der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK zulässig. Das Formular zur EEE ist online abrufbar unter: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/digital-procurement/european-single-procurement-document-and-ecertis_en?lang=de Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK) hat einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE erstellt. Der Leitfaden erläutert Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des Online-Formulars und ist hier abrufbar: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html Bieter werden darauf hingewiesen, dass EEE und die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich nur diejenigen Eignungsanforderungen abdecken, die bei der EEE im Allgemeinen abgefragt werden, sowie in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt sind. Besondere Eignungsanforderungen/-nachweise, die die EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nicht abdecken und im Rahmen dieser Ausschreibung verlangt werden, hat der Teilnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln und mit seinem Teilnahmeantrag fristgemäß einzureichen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, haben die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in den allgemeinen Bewerbungsbedingungen genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen in der von der Vergabestelle geforderten Frist zu belegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in den allgemeinen Bewerbungsbedingungen bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

  • - Eigenerklärung zu den Umsätzen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für vergleichbare Leistungen (Formular ist in den Ausschreibungsunterlagen enthalten) Bieter verwenden als vorläufigen Nachweis der Eignung die von der Vergabestelle vorgegebenen Unterlagen/Formblätter gemäß Anlage C, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Erklärungen. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für alle Mitglieder. Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen durch die Bieter oder im Fall einer Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (im Folgenden: EEE) gem. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug aus der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK zulässig. Das Formular zur EEE ist online abrufbar unter: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/digital-procurement/european-single-procurement-document-and-ecertis_en?lang=de Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK) hat einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE erstellt. Der Leitfaden erläutert Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des Online-Formulars und ist hier abrufbar: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html Bieter werden darauf hingewiesen, dass EEE und die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich nur diejenigen Eignungsanforderungen abdecken, die bei der EEE im Allgemeinen abgefragt werden, sowie in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt sind. Besondere Eignungsanforderungen/-nachweise, die die EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nicht abdecken und im Rahmen dieser Ausschreibung verlangt werden, hat der Teilnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln und mit seinem Teilnahmeantrag fristgemäß einzureichen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, haben die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in den allgemeinen Bewerbungsbedingungen genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen in der von der Vergabestelle geforderten Frist zu belegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in den allgemeinen Bewerbungsbedingungen bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

  • - Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflicht mit einer Mindestdeckungssummen in Höhe - von 3.000.000 EUR für Personenschäden und - von 3.000.000 EUR Sach- und Vermögensschäden und - 2-fach maximiert je Versicherungsjahr Bieter verwenden als vorläufigen Nachweis der Eignung die von der Vergabestelle vorgegebenen Unterlagen/Formblätter gemäß Anlage C, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Erklärungen. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für alle Mitglieder. Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen durch die Bieter oder im Fall einer Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (im Folgenden: EEE) gem. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug aus der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK zulässig. Das Formular zur EEE ist online abrufbar unter: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/digital-procurement/european-single-procurement-document-and-ecertis_en?lang=de Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK) hat einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE erstellt. Der Leitfaden erläutert Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des Online-Formulars und ist hier abrufbar: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html Bieter werden darauf hingewiesen, dass EEE und die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich nur diejenigen Eignungsanforderungen abdecken, die bei der EEE im Allgemeinen abgefragt werden, sowie in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt sind. Besondere Eignungsanforderungen/-nachweise, die die EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nicht abdecken und im Rahmen dieser Ausschreibung verlangt werden, hat der Teilnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln und mit seinem Teilnahmeantrag fristgemäß einzureichen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, haben die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in den allgemeinen Bewerbungsbedingungen genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen in der von der Vergabestelle geforderten Frist zu belegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in den allgemeinen Bewerbungsbedingungen bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

  • - Referenzen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über die Erfüllung mindestens vergleichbarer Aufträge wie unten aufgeführt: 1. Für die Belieferung von Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) mindestens eine Referenz (Eine Referenz ist mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar, wenn mindestens drei RLM-Abnahmestellen mit Strom beliefert wurden. Dabei muss es sich bei mindestens einer Referenz um einen kommunalen Auftraggeber handeln.) 2. Für die Belieferung von Abnahmestellen mit Standardlastprofil (SLP) mindestens eine Referenz (Eine Referenz ist mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar, wenn jeweils mindestens 50 SLP-Abnahmestellen mit Strom beliefert wurden. Dabei muss es sich bei mindestens einer Referenz um einen kommunalen Auftraggeber handeln.) Bieter verwenden als vorläufigen Nachweis der Eignung die von der Vergabestelle vorgegebenen Unterlagen/Formblätter gemäß Anlage C, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Erklärungen. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für alle Mitglieder. Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen durch die Bieter oder im Fall einer Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (im Folgenden: EEE) gem. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug aus der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK zulässig. Das Formular zur EEE ist online abrufbar unter: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/digital-procurement/european-single-procurement-document-and-ecertis_en?lang=de Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK) hat einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE erstellt. Der Leitfaden erläutert Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des Online-Formulars und ist hier abrufbar: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html Bieter werden darauf hingewiesen, dass EEE und die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich nur diejenigen Eignungsanforderungen abdecken, die bei der EEE im Allgemeinen abgefragt werden, sowie in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt sind. Besondere Eignungsanforderungen/-nachweise, die die EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nicht abdecken und im Rahmen dieser Ausschreibung verlangt werden, hat der Teilnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln und mit seinem Teilnahmeantrag fristgemäß einzureichen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, haben die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in den allgemeinen Bewerbungsbedingungen genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen in der von der Vergabestelle geforderten Frist zu belegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in den allgemeinen Bewerbungsbedingungen bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Zuschlagskriterien

  • Angebotspreis (Gesamtkosten für die Erstlaufzeit bis 31.12.2027): Zur Ermittlung des Angebotspreises werden die Gesamtkosten des Bieterangebotes für die Lieferjahre 2026 und 2027 errechnet. Hierfür werden die gebotenen Arbeitspreise FP_0,2026 und FP_0,2027 mit den prognostizierten Entnahmemengen je Lieferjahr an den Marktlokationen multipliziert. Als Kalkulationswerte für die Auswertung dienen die Entnahmeprognosen der Marktlokationen (vgl. Teil 1 B. bzw. Energiedaten in Anlage D04).

  • Abrechnungs- und Effizienzkonzept: Neben dem Angebotspreis fließt weiter das Kriterium Abrechnungs- und Effizienzkonzept in die Angebotsbewertung ein: Ziel ist ein Bieterkonzept bzgl. der Leistungen des Auftragnehmers zur Transparenz der Abrechnung mit der Möglichkeit, aus der Darstellung der Abrechnung die Senkung von Energieverbräuchen durch Mitarbeitersensibilisierung und zur nachhaltigen Erzielung von Energieeinsparungen ableiten zu können. Als wertungsrelevant gelten hierbei unter anderem: - eine transparente Darstellung der abgerechneten Verbräuche und der Zuordnung zu den jeweiligen Entnahmestelle, ggfls. ergänzt mit historischer Darstellung, - Bereitstellung und kontinuierliche Fortführung einer marktlokationsscharfen Datei zum Abgleich der Energieverbrauchsdaten und der Bewertung der Erreichung von Einsparzielen, - Erläuterung, wie seitens der Auftraggeberin die Fakten und Umstände identifiziert werden können, welche für die Weiterentwicklung eines klimafreundlichen Portfolios relevant sind, - Darstellung von aus der Abrechnungsdarstellung ableitbaren Ansätzen zur Mitarbeitersensibilisierung und Schulung zur Senkung von Energieverbräuchen, - Erläuterungen vor Ort bei der Auftraggeberin in regelmäßigem Turnus, - weitere denkbare Aspekte, welche die Erreichung des oben genannten Ziels unterstützen (wie z.B. Erreichbarkeit, Transparenz, Kundenfreundlichkeit, einheitlicher Ansprechpartner, etc.).

  • Regionalstromanteil: Vom Bieter ist der Anteil an Regionalstrom, welcher nach den Regelungen der Durchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien (HkRNDV) bzw. dem EEG-Teil der Gesamtbelieferung sein kann, über die Preisblätter (Anlage D07 + D08) anzugeben. Der durch den Auftragnehmer als Teil der Lieferung geleistete Mengenanteil Regionalstrom wird durch die maximal zulässige Höhe des Einsatzes von Regionalnachweisen im Sinne der Durchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien (HkRNDV) bzw. dem Anteil der Erneuerbaren Energien, welche durch das EEG gefördert werden, limitiert. Dieser maximal mögliche Anteil bezogen auf die Gesamtstromliefermengen im deutschlandweiten Mix betrug nach Ausweisung des BDEW beispielsweise für das Lieferjahr 2024 einen Anteil von 50,9 % (Anteil der Erneuerbaren Energien, gefördert durch das EEG). Die maximal mögliche Menge für das Lieferjahr 2024 entspräche demzufolge deutschlandweit bei einer Gesamtstromliefermenge von 1.000.000 kWh/a und einem EEG-Anteil von 50,9 % einer Regionalstrommenge von 509.000 kWh auf das Beispieljahr 2024. Um diese im Jahr 2024 maximal mögliche Menge von 509.000kWh regional zu belegen und dies zum Angebotsbestandteil werden zu lassen, müsste der Bieter in Anlage D07 bzw. D08 (Preisblatt) eine Angabe von 100 % (bezogen auf das Beispieljahr 2024) eintragen. Dies entspricht (auf das Beispieljahr 2024 bezogen) 100 % des prozentualen Anteils an maximal möglicher Regionalstrommenge. Die eingetragenen Werte in der Anlage D07 bzw. D08 (Preisblatt) auf die ausgeschriebenen Lieferjahre 2026 und 2027 werden Wertungsgrundlage für die Punktevergabe zur Zuschlagsberechnung.

Welche davon erfüllen Sie?

KI prüft alle Kriterien gegen Ihr Unternehmensprofil

Kostenlos · Sofortige Analyse

Lose (2)

Vergabeunterlagen

Preisblatt124 KB2 Tabellen
Präsentation56 KB16 Seiten
Eigenerklärung24 KB32 Seiten
Eignungskriterien156 KB6 Seiten
+ 6 weitere Dokumente

Nie wieder passende Ausschreibungen verpassen

KI findet täglich passende Aufträge für Sie – basierend auf dieser Ausschreibung.

Vollständige Vergabeunterlagen herunterladen
KI-Analyse der Eignungskriterien
Ähnliche Ausschreibungen automatisch erhalten
Wettbewerbsanalyse und Markteinblicke
Kostenlos · Keine Kreditkarte

Vertraut von 1.000+ Unternehmen

Roland BergerE.ONPPLWise

Nie wieder passende Ausschreibungen verpassen